Seite 1 von 1

Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung

Verfasst: 15. Feb 2022, 11:54
von Nadine1811
Hallo zusammen,

ich benötige mal Euer Wissen.

mein Mann und ich haben ein gemeinsames Haus, welches derzeit noch abbezahlt wird. Die Restschuld beträgt aktuell 84.000€. Grundschuld beträgt 105.000€. Aufgrund eines Rechtsstreites mit einer Versicherung gibt es nächste Woche eine Güteverhandlung die hoffentlich mit einem Vergleich enden wird. Der Vergleich wird so um die 8000€ liegen. Aufgrund meines geringen Einkommens werde ich diese nicht zahlen können. Wenn der Gläubiger dann von mir die Vermögensauskunft verlangt, erhält er natürlich auch Wissen über das Eigenheim. Kann er dann meinen Teil zwangsvollstrecken lassen? Und wie sieht es mit unserer Bank aus über die die Finanzierung des Hauses läuft? Bisher wurden alle Raten immer pünktlich bzeahlt.

mfg

Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung

Verfasst: 17. Feb 2022, 18:03
von Witwe Bolte
Schwierige Situation.
Eigentlich sollte ein "Vergleich" ja besser als ein "schlechtes" Urteil sein ...
nützt aber nichts, wenn man ihn dann nicht einhalten kann.

Ja, theoretisch könnte Dein Gläubiger Deinen Eigentumsanteil versuchen zu verkaufen, z.B. auch per Zwangsversteigerung - aber wer kauft/ersteigert denn einen Eigentumsanteil ?

Und was hat die finanzierende Bank damit zu tun, wenn dort immer alles bezahlt wurde (und weiterhin bezahlt wird) ? Ich sehe da keinen Zusammenhang - was ist Deine Sorge ?

Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung

Verfasst: 17. Feb 2022, 19:16
von imker
mein Senf heute abend: Wenn Du einen Vergleich abschliuesst, musst Du zahlen können. Sonst musst Du 8.000 anerkennen und der Kläger auf den Rest "verzichten". Schließ bloss keinen Vergelch ab, der nicht bezahlt werden kann - was sagt oder weiß der Anwalt denn davon??

Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung

Verfasst: 17. Feb 2022, 21:12
von Witwe Bolte
imker hat geschrieben: 17. Feb 2022, 19:16 ...
Schließ bloss keinen Vergelch ab, der nicht bezahlt werden kann
...
Warum ?
Ist es nicht egal, ob man ein (möglicherweise noch schlechteres) Urteil nicht bezahlen kann,
sagen wir z.B. eine Geldstrafe von 16.000,- EUR, oder einen Vergleich, wie hier, über 8.000,- EUR ?

Wenn man gar nichts bezahlen kann, dann kann man eben gar nichts bezahlen - oder was könnte die Folge sein ?

Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung

Verfasst: 18. Feb 2022, 19:41
von imker
hoffentlich nicht zu unverständlich: Wer einen Vertrag schließt und weiss, dass er die Leistung nicht erbringen kann, der kann sich strafbar machen, wenn der Gegener nicht auch weiß, dass man nicht zahlen kann.

Oder ganz platt: Eingehungsbetrug.

Ausweg: Sagen: ich kann nicht zahlen und biete 8.000 oder 8.000 anerkennen und hoffen, dass der Gegner mit einem Teilurteil zufrieden ist. Ist beides aber wenig realistisch.
Wer 8.000 anbietet und weiß, dass er nicht zahlen kannund nicht zahlen wird, der gaukelt Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vor.

Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung

Verfasst: 22. Feb 2022, 11:42
von Witwe Bolte
Sehr gut verständlich, danke Imker.

Dem juristischen Laien kommt es ja schon irgendwie komisch vor, einen Vergleich zu vereinbaren in dem Wissen, dass man selbst das gar nicht bezahlen kann.

Aber was sich ein Laie so denkt, muss ja nicht unbedingt mit der "Juristerei" deckungsgleich sein.

Dass ein böswilliger Gegner daraus einen "Eingehungsbetrug" stricken könnte, klingt überzeugend.
Also besser ein Urteil kassieren, auch wenn das unterm Strich schlechter ist, als ein angebotener Vergleich.

Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung

Verfasst: 23. Feb 2022, 14:03
von Inso?
Das Stichwort hier heisst Teilungsversteigerung, und ist an relativ hohe Hürden gebunden, dürfte in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen.