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Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 9. Feb 2022, 09:30
von willi1234
Hallo

ich bin gerade etwas irritiert, gibt es einen Unterschied zum Freibetrag mit einem p-konto im Vergleich zur Pfändungstabelle ?

Ich habe aktuell ein EK v. 2924 mit einem Unterhaltspflichtigem Kind
laut Pfändungstabelle wäre ich bei
Nettolohn monatl. Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspfl. Personen
von € 1 Pers.

2.920,00 597,96

wenn ich mir die Pädungsfreigrenze eines P-kontos berechnen lasse

sind das

1260 Grundfreibetrag bei Erhöhungung mit einer Person 1.731,44 €

wo liegt denn jetzt der Unterschied ?

Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 9. Feb 2022, 10:13
von tidus82
Das eine ist, was vom Arbeitgeber - also vom Lohn - gepfändet wird und das Andere ist das was vom Konto gepfändet wird.

Wenn man jedoch vom Lohn bereits gepfändet wird, dann kann man sich die Pfändungsfreigrenze auf dem Konto mittels Beschluss anheben lassen.

Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 9. Feb 2022, 10:39
von Witwe Bolte
Ja, da gibt es einen Unterschied
(je mehr Du verdienst, um so mehr so Dir auch davon verbleiben,
um den Schuldner "bei Laune" zu halten, dass er seinen Job nicht hinschmeisst ...).

Such mal nach "Doppelpfändung" oder "Quellenfreigabe", dann findest Du z.B. diesen Antrag hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... -850-k.pdf

Denn könntest Du ausfüllem, Deinem Gericht schicken und den Beschluss vom Gericht Deiner Bank zukommen lassen.

Viel Glück.

Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 9. Feb 2022, 11:31
von Nie_mehr_Schulden
Dies ging in meinem Fall auch ziemlich unkompliziert.'

ich habe den Antrag gestellt, worauf der Insolvenzverwalter kontaktiert wird vom Insolvenzgericht. Und der Insolvenzverwalter hat direkt bei meiner Sparkasse angerufen und hat dies veranlasst. Im Nachgang bekommt man dies natürlich auch schriftlich.

Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 9. Feb 2022, 20:13
von Supi200
Guter Insolvenzverwalter. Mach nicht jeder. Meine Bank hat mich bezüglich des gleichem Problem wie im Anfangsthread beschrieben allerdings ohne Kind nun seit 5 Wochen schikaniert. Weil in der Begründung des Gerichts was falsches drin geschrieben wurde und die Bank sich nicht im Stande sah, dass ein Beschluss auch Rückwirkend auf die geleisteten Zahlungen sich berufen kann musste ich erneut einen neuen Beschluss erwirken lassen. Auch dieser scheint nicht duchzukommen. Die Bank beruht drauf, dass ich einen Nebenjob habe, der mit 70 Euro im Monat vergütet wird, das zusätzliche Geld über dem Pfändungsfreibetrag von meinem Hauptarbeitgebers freizugeben. Problem bei mir, ich habe im Dezember letzten Jahres der Arbeitgeber gewechselt, bei dem Verdiene ich aber in der Kurzarbeit in der ich bin 860 Euro / Monat. Lächerlich die Norisbank. Macht da kein Konto auf, ihr habt in Essen bei der Pfändungsabteilung / Insolvenzabteilung nur Probleme.

Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 11. Feb 2022, 10:19
von willi1234
Danke für die Antworten,

nur ist die Situation bei mir etwas anders, denn es gibt noch kein Insolvenzverfahren, das wollte ich eben vermeiden, im Nachbarthread habe ich das ja schonmal geschildert und Witwe Bolte meinte es sei unwirtschaftlich, da ich in zwei Jahren fertig wäre mit den Rückzahlungen die ich aktuell offen habe.

Die Situation die sich unglücklicherweise jetzt ergeben hat ist dass meine aktuelle Bank den Geschäftsbetrieb einstellt und mein Konto zum 31.3. auflöst und den hohen Dispo natürlich zu dem Termin einfordert, was ich natürlich nicht kann. Also habe ich mir jetzt ein Basiskonto mit P-Schutz geholt. Das hat auch funktioniert.

Das heisst ich stelle mich auf ein Vollstreckungsverfahren ab April ein,
und meine Frage ist eben die, wenn ich eine Gehaltspfändung bekomme wären nach der Tabelle 600€ pfändbar
das könnte ich mit meinem Nebenjob noch ausgleichen.

Wenn sie aber auf das Konto gehen wäre das nicht mehr machbar mit der Pfändungsgrenze 1260 oder mit erhöhung 1700.
können die überhaupt auf beides gehen , das ist eben das was mich irritiert, bzw ich jetzt nicht weiss was passiert oder ich machen muss

Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 11. Feb 2022, 10:54
von Witwe Bolte
Es ist egal, ob Ins0-Verfahren oder nicht.

Im Inso-Verfahren bekommt der Insolvenzverwalter den pfändbaren Teil Deines Einkommens,
(Du musst das 'freiwillig' an ihn abtreten, sonst gibt es keine 'Restschuldbefreiung',
und der IV verteilt es dann auf Deine Gläubiger, nach Abzug der Verfahrenskosten, versteht sich).

Ohne Inso-Verfahren bekommt der Gläubiger, der Deinen Lohn oder Dein Konto oder beides gepfändet hat, alleine den gesamten pfändbaren Teil Deines Einkommens
(hier gilt: Wer zuerst kommt ...).

Aber die Berechnung des "pfändbaren Einkommens" bleibt gem. ZPO in beiden Fällen gleich.

Du hast geschrieben, Du hättest 60.000,- Euro Schulden.
Du hast geschrieben, ich meinte, ein Inso-Verfahren sei bei Dir unwirtschaftlich ?
Nein, das habe ich NICHT geschrieben.
Ich habe Dir nur einen Rechenweg aufgezeigt:
60.000 ./. 36 = 1.666,67

Falls Du also tatsächlich in den nächsten 36 Monaten SICHER jeden Monat 1.666,67 Euro zur Tilgung aufbringen könntest (sind in den 60.000,- auch die bisherigen Nebenkosten eingerechnet ? Zinsen usw ?), DANN wäre ein Inso-Verfahren (nach meiner "Rechnung") in Deinem Fall unwirtschaftlich
(denn Du könntest Deine Schulden ja in der gleichen Zeit komplett bezahlen).

OB Du das kannst und wie SICHER das ist, das kannst Du doch nur allein entscheiden.

WENN Du also so einen "netten" Gläubiger hast, der eine Lohn- UND eine Kontopfändung macht,
dann kannst Du beim Gericht den Antrag wg. "Doppelpfändung", resp. wg. "Quellenfreigabe" stellen und den Beschluß vom Gericht Deiner Bank vorlegen, damit Dir nicht nur Dein persönlicher "Grundfreibetrag" auf dem P-Konto verbleibt.

Jetzt alles klar soweit ?

Darf man wissen, welche Bank ihren Geschäftsbetrieb demnächst komplett einstellt ?

Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 11. Feb 2022, 11:31
von willi1234
ok danke schonmal.
die Bank heisst Netbank ist eine Online Bank, bei der ich schon seit 20 Jahren war. Und das regt mich natürlich auf, weil das hätte ich nun wirklich nicht gebraucht, denn ich zahle ja nun schon seit 2 Jahren 1700 eur ab.
und das ist ja der punkt weil sukzessive innerhalb der nächsten 2 jahre teile davon abbezahlt sind, also nach 6 monaten 1, nach 12 2 , 18 3 usw. dass heisst es würde mir stück für stück immer mehr übrig bleiben, statt auf 36 Monate durchweg der gleiche Betrag an den IV abgetreten würde zum dürfte ich in der Inso dann auch keinen Nebenjob machen soweit ich weiss.

"Jetzt alles klar soweit ?" also versteh ich das richtig dass nicht mehr als die besagten 600€ nach Tabelle gepfändet werden können. weil das ist ja meine Angst dass der Gläubiger 600€ vom Gehalt holt und dann noch den Rest bis zum Pfändungsschutz vom Konto. Weil dann könnte ich die anderen natürlich nicht mehr zahlen

Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 11. Feb 2022, 12:11
von Witwe Bolte
Wenn bei Dir "nach Tabelle" nur 600,- Euro pfändbar sind,
dann: 36 x 600 = 21.600,-
würde sich ein Inso-Verfahren bei Dir aber doch rechnen ?
Immerhin "nur" 21.600,- statt 60.000,-, macht 38.400,-
auch nicht sooo wenig ...

Aber es gibt ja vielleicht andere Gründe, die gegen ein Insoverfahren sprechen ?

Wie oft habe ich das jetzt mit dem Gericht, mit der Doppelpfändung, mit der Quellenfreigabe geschrieben ?
"Von allein" passiert da nichts zu deinem Vorteil.
Wenn das passiert (Doppelpfändung Lohn+Konto), dann musst Du was tun.

Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Verfasst: 11. Feb 2022, 16:10
von willi1234
Ja wenn das so ist dass in der Inso wirklich nur der Pfändungsbetrag nach Tabelle bei meinem EK2924 + 1 Kind = 600 abgeführt werden müssen dann ist die Rechnung tatsächlich eine andere und ich würde ja sogar noch was sparen in den 3 Jahren. Sofern das erlaubt ist. Das sind ja gemessen an den 1700 die ich jetzt auf zwei Jahre rechne dann nur 600 auf 3 jahre. Andere Gründe sprechen jetzt nicht dagegen. Ich bin jetzt aus Unwissenheit davon ausgegangen dass mir nur 1260 bleiben dürfen plus 1 Kind