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Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Verfasst: 23. Jan 2022, 15:27
von luxus1805
Hallo,

nehmen wir mal an das man in der Wohlverhaltensphase nur zwei Gläubiger hat.

Also nur zwei Gläubiger, haben Förderungen zur Tabelle angemeldet und man befindet sich in der Wohlverhaltensphase.

Darf man die zwei Gläubiger, kontaktieren und sie drum bitten,das sie auf die Forderung und auf das noch laufende Verfahren verzichten.

Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Verfasst: 23. Jan 2022, 15:51
von insolaner
klar.

Bitten darfst Du alles :)

Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Verfasst: 23. Jan 2022, 15:57
von luxus1805
insolaner hat geschrieben: 23. Jan 2022, 15:51 klar.

Bitten darfst Du alles :)
muss der Treuhänder davon wissen?

Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Verfasst: 23. Jan 2022, 16:17
von tidus82
Nein, du dürftest auch aus deinem Unpfändbaren die Gläubiger bedienen und sie eventuell dazu bewegen auf den Rest zu verzichten.

Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Verfasst: 23. Jan 2022, 16:29
von luxus1805
tidus82 hat geschrieben: 23. Jan 2022, 16:17 Nein, du dürftest auch aus deinem Unpfändbaren die Gläubiger bedienen und sie eventuell dazu bewegen auf den Rest zu verzichten.
Ohne Anwalt und Ohne den Treuhänder darüber bescheid geben.

Ich möchte ja nichts verkehrtes machen und danach heißt es dann,das ich mich mit den Gläubigern ohne Ihn geeinigt habe.

Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Verfasst: 23. Jan 2022, 16:51
von Witwe Bolte
Ich vermute mal, dass Du damit eine vorzeitige Beendigung Deines Insolvenzverfahren anstrebst, richtig ?
Das wird aber, vermute ich mal weiter, nur funktionieren, wenn auch die Verfahrenskosten bezahlt sind.
Und das wiederum wird nicht ohne den TH funktionieren, vermute ich mal.

Aber lies doch selbst in der InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO

Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Verfasst: 23. Jan 2022, 17:00
von luxus1805
Richtig,vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahren.

Wenn die zwei Gläubiger verzichten, hätte ich ja noch die Verfahrenskosten und die Kosten meines Treuhänder.