Seite 1 von 2
Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 20. Jan 2022, 20:32
von Wayne1337
Hallo,
hin und wieder versucht ein IKU aus Wuppertal das Konto meines Vaters zu Pfänden, laut PfüB welcher durch den Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, handelt es sich um eine Forderung aus dem Jahr 1990.
Der Vollstreckungsbescheid wurde am 19.04.1991 erlassen.
Ich habe Euch mal die Forderungsaufstellung beigefügt, ist diese so korrekt, oder gibt es da etwas zu beanstanden?
Mein Vater hat eigentlich nichts zu befürchten, er bekommt eine Rente von 728 € sowie Pflegegeld in höhe von 316 €. Abzüglich Miete sowie ausgaben für Medizin etc. bleiben 300€.
Er ist 81 Jahre alt.
Er bekommt hin und wieder Briefe von diesem IKU wo sie mit weiteren Konsequenzen drohen.
Kann per Gericht das Konto für unpfändbar erklären lassen? ich meine mal gelesen zu haben, dass dies möglich ist. Auf dem Konto sind immer wieder die selben Ein- und Ausgänge zu sehen.
Beim AG Wuppertal wurde mal angefragt, ob solch ein VB überhaupt existiert.
Vielen Dank für die Hilfe.
Re: Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 20. Jan 2022, 20:49
von Witwe Bolte
Lass sie doch "spielen" - was solls?
Hauptsache, das Konto ist ein P-Konto, dann hat Dein Vater jedenfalls den Grundfreibetrag von 1.260,- Euro im Monat.
Und das genügt ja offensichtlich, wenn da nur 728+316 = 1.044,- EUR pro Monat eingehen.
Ich würde alles, was am Monatsende noch auf dem Konto ist, abheben - und fertig.
Re: Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 20. Jan 2022, 21:59
von tidus82
Ähm, Einrede der Verjährung wäre hier ratsam - der Titel ist nach 30 Jahren verjährt.
Re: Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 20. Jan 2022, 22:33
von Wayne1337
Wie sieht es mit §212 BGB aus? Wenn bereits im letzten oder vorletzten Jahr bereits versucht wurde zu Pfänden? Dann würde doch laut diesem § die Frist erneut anfangen zu laufen?
Mein Vater ist sich nicht mehr ganz so sicher, ob bereits in den letzten beiden Jahren versucht wurde zu Pfänden.
Ich hatte mal auf ein Brief von denen geantwortet, bis heute kam keine Antwort.
Re: Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 21. Jan 2022, 13:01
von insolaner
oh Mann, aus 188 € werden fast 2000 €... Sehr schönes Beispiel, wie Kosten explodieren, das hat ja schon fast etwas von Geld verbrennen...
Mich wundern die Kosten vom 12.07.02, das sind alleine schon 120 € für den Gerichtsvollzieher, wurde da wirklich etwas gepfändet? Unterbricht dies eventuell die Verjährung?
Re: Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 21. Jan 2022, 13:28
von mucel
Also ich hab es jetzt nicht alles aufaddiert aber alleine die zwischenzeitlich aufgelaufenen Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten dürften ja mittlerweile bei 600 Euro bis 800 Euro liegen.
Wenn beim Papa ohnehin nichts zu pfänden ist, würde ich das IKB einfach weiter machen lassen wie bisher. Sollen sie doch weiter ihre Kohle verbrennen.
Nur halt ganz wichtig falls noch nicht geschehen. Papas Konto in ein P-Konto umwandeln.
Re: Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 21. Jan 2022, 13:45
von Witwe Bolte
Ganz meine Meinung (wie mucel) - lass die Inkasso-Fritzen doch "spielen" ...
Wie unseriös die sind, ist doch auch daran zu erkennen, dass die "Hauptforderung 188,44"
(in 1990 also noch zu DM-Zeiten) auf wundersame Weise bis heute (zu EURO-Zeiten) 1:1 "überlebt" hat.
Keine Zeit, keine Energie und erst recht kein Geld für solchen Quatsch aufwenden,
schon eine Briefmarke wäre zuviel.
Meine Meinung.
Warum willst Du denn überhaupt darauf reagieren, Wayne1337 ?
Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund ?
Hat der Herr Papa einige Goldbarren unter seinem Bett,
die Du evt. demnächst "ganz legal" vielleicht erben möchtest ?
Re: Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 21. Jan 2022, 14:09
von insolaner
kann bei denen eigentlich Geld anlegen? 12% Zinsen sehe ich heutzutage schon als Wucher an - rechtlich weiss ich aber nicht, wie das einzuordnen waere... Fast 800 EUR Zinsen sind ja auch schon ein ordentlicher Batzen am gesamten Betrag
Re: Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 21. Jan 2022, 14:55
von mucel
insolaner hat geschrieben: ↑21. Jan 2022, 14:09
kann bei denen eigentlich Geld anlegen? 12% Zinsen sehe ich heutzutage schon als Wucher an - rechtlich weiss ich aber nicht
Naja, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass er selbst sich zu diesen Konditionen refinanziert, wären auch 12% ok. Den Gläubiger, der sich in den letzten Jahren zu solchen Konditionen Geld besorgt (geliehen) hat, würde ich allerdings erstmal sehen wollen.
Re: Vollstreckungsbescheid von 1991
Verfasst: 21. Jan 2022, 20:47
von insolaner
um den Gedanken mal weiter zu spinnen: selbst wenn ein Gläubiger diese 12% nachweisen könnte, wären die doch in der aktuellen Finanzlage wohl sittenwidrig...