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EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Verfasst: 11. Jan 2022, 17:21
von heinzelmann
Hallo Community,

ich brauche mal euren Sachverstand.
ich habe Schulden beim Landkreis (Arbeitslosengeld- und Wohngeldüberzahlung). Darauf habe ich schon 2019 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, desweiteren haben sie den Lohn und das Konto gepfändet.
Ich habe ein P-Konto und mein Lohn liegt unter dem pfändbaren Bereich, deshalb haben sie bis jetzt kein Geld bekommen.
Eine Ratenzahlung haben sie damals abgelehnt. (Antrag Härtefall)

Ende 2021 haben sie den ganzen Prozess wieder von vorne angefangen und mir eine Zahlungsaufforderung zugeschickt. Darauf habe ich geantwortet, dass sich meine finanzielle Lage nicht geändert hat und ausserdem musste ich 2021 eine weitere EV abgeben.

Jetzt habe ich einen Bescheid vom Gerichtsvollzieher das ich die EV abgeben soll.
Was mich aber stutzig macht das der GV nicht mehr aus dem Landkreis kommt wo ich wohne sondern aus der Nachbarstadt.
Das verstehe ich nicht, warum ist das so?

LG

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Verfasst: 11. Jan 2022, 18:48
von INTI
Die Gerichtsvollzieher haben eine Geschäftsverteilung, wonach sich deren Bezirk richtet.

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Verfasst: 11. Jan 2022, 19:25
von mucel
heinzelmann hat geschrieben: 11. Jan 2022, 17:21
und ausserdem musste ich 2021 eine weitere EV abgeben.

Jetzt habe ich einen Bescheid vom Gerichtsvollzieher das ich die EV abgeben soll.
Was mich aber stutzig macht das der GV nicht mehr aus dem Landkreis kommt wo ich wohne sondern aus der Nachbarstadt.
Das verstehe ich nicht, warum ist das so?

LG
Wenn du 2021 die Vermögensauskunft abgegeben hast, wird die nächste ohnehin erst 24 Monate später fällig. Es sei denn, der Gläubiger kann wesentliche Gründe angeben und untermauern, die eine vorzeitige erneute Abgabe rechtfertigen. Wenn das nicht der Fall ist, ist es schon merkwürdig, dass der GV dich jetzt zur erneuten Abgabe auffordert.

Rufe ihn einfach mal an oder schreib ihm ein Fax/ggf. eine Mail, wann und unter welchem Geschäftszeichen du 2021 die Vermögensauskunft abgegeben hast.

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Verfasst: 12. Jan 2022, 09:31
von insolaner
klingt so, als wenn der zuständige GV gewechselt hätte - wie @mucel schon schrieb: Mitteilen, dass VA dannunddann (gern auch unter demunddem AZ) abgegeben hast, sollte sich erledigt haben. Oder der Gläubiger bringt besagte Argumente vor, die er mW aber auch begründen muss, und nicht einfach nur in's Blaue "der ist umgezogen, der muss Geld haben" vermuten.

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Verfasst: 13. Jan 2022, 10:32
von heinzelmann
Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ergänzend zu meiner Aussage, dass ich die Ev 2021 für eine andere Schuld abgegeben habe. In meinen Landkreis.
In dem Schreiben vom Landkreis Ende 2021 habe ich denen auch das mitgeteilt (Datum und Aktenzeichen) aber das scheint nicht zu Interessieren. Aber sie wissen das.
Ich denke auch das der GV nicht gewechselt hat, weil ja das Gericht ja einen Gv bestellt.

LG

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Verfasst: 13. Jan 2022, 10:47
von mucel
heinzelmann hat geschrieben: 13. Jan 2022, 10:32 Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ergänzend zu meiner Aussage, dass ich die Ev 2021 für eine andere Schuld abgegeben habe. In meinen Landkreis.
In dem Schreiben vom Landkreis Ende 2021 habe ich denen auch das mitgeteilt (Datum und Aktenzeichen) aber das scheint nicht zu Interessieren. Aber sie wissen das.
Ich denke auch das der GV nicht gewechselt hat, weil ja das Gericht ja einen Gv bestellt.

LG
Also das Gerichtsvollzieher die Bezirke wechseln, hat nun alles andere als Seltenheitswert.

Worum geht es jetzt eigentlich genau? Hast du irgendwelche Gründe (z.B. höheres Gehalt, neues Auto etc.) aus denen es schlecht wäre die VA vorzeitig wieder abzugeben oder stört die lediglich der GV-Wechsel?

Wenn du Gründe haben solltest, kannst du dich an das Vollstreckungsgericht wenden und dort darlegen, warum du zur Zeit nicht zur Abgabe der VM verpflichtet bis und entsprechend beantragen, dass die Pflicht zur jetzigen Abgabe der VM aufgehoben wird.

Wenn du keine Gründe haben solltest, bist du natürlich auch nicht zur Abgabe verpflichtet aber wirkliche Folgen hätte die Abgabe dann ja nicht.

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Verfasst: 13. Jan 2022, 12:00
von INTI
Der Schuldner ist innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c oder nach § 284 der Abgabenordnung nicht verpflichtet, eine weitere Vermögensauskunft abzugeben, es sei denn, ein Gläubiger macht Tatsachen glaubhaft, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO.