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Titel/Vollstreckung naht -> Fragen
Verfasst: 3. Jan 2022, 23:50
von todi-ti
Hallo,
ich weiß nicht genau, ob das Unterforum richtig ist.
Situation:
Insolvenzverfahren mit Schuldnerberatung eingeleitet, zündet aber erst August 2022, weil der eine Kreditvertrag drei Jahre laufen muss und erst dann der Anwalt den Antrag auf Insolvenz stellen kann.
Bis dahin ca. Ende Januar bis August wird es einen Titel/Vollstreckung geben durch eine Bank.
Ich weiß aber nicht, ob Konto oder Gehalt.
Laut Tabelle wäre eine Gehaltspfändung besser für mich, da ich ca. immer noch mit Kind bei 2.3k rauskommen würde.
Bei einer Kontopfändung hätte ich die 1.2 Freibetrag + Erhöhung für das eine Kind.
Nun meine Fragen:
1. Ich bin privat versichert, so wie ich das gelesen habe, kann ich beim V-Gericht einen Antrag auf eine weitere Erhöhung des FB stellen, weil meine KK-Beiträge ja nicht durch den Arbeitgeber bezahlt werden, sondern über mich.
2. Hab gelesen, dass man ggf. den Unterschied Lohnpfändung - Kontopfändung ausgleichen kann, weil man (mein Fall) nach eine Gehaltspfändung eigentlich besser dasteht. Hat da jmd. Erfahrungen mit gemacht?
3. Abschließend: gibt es sinnvolle Alternativen zum P-Konto, um quasi die Kontopfändung zu umgehen. (Gehaltspfändung wäre mir lieber, da mit weniger Aufwand verbunden)
Vielen Dank.
Re: Titel/Vollstreckung naht -> Fragen
Verfasst: 4. Jan 2022, 06:58
von Witwe Bolte
Willkommen im Forum, todi-ti.
Suche nach den Stichworten "Doppelpfändung" und "Quellenfreigabe"
(beim Arbeitgeber Lohnpfändung, bei der Bank Kontopfändung),
dann findest Du z.B. das hier:
https://www.awo-ha-mk.de/sites/default/ ... 4ndung.pdf
Antrag ausfüllen und zum Gericht schicken, auf Beschluss warten und wenn Du ihn hast, diesen zur Bank bringen. Erst dann kann/muss die Bank Dir Dein gesamtes nichtpfändbares Gehalt freigeben (und nicht nur Deinen "persönlichen Freibetrag").
Du kannst den Antrag aber erst dann stellen, wenn tatsächlich beides vorliegt (Lohn- UND Kontopfändung), also nicht schon mal rein vorsorglich.
Du kannst es Dir nicht aussuchen, ob Lohn- oder Kontopfändung,
aber Du kannst Dich, Dein nichtpfändbares Einkommen, ggf. schützen.
Nein, eine Alternative zu P-Konto gibt es nicht.
Ohne P-Konto gibt es gar keinen Pfändungsschutz für das Geld auf dem Konto.
Die Alternative wäre gar kein Konto.
Das geht in D heutzutage aber fast nicht mehr.
Re: Titel/Vollstreckung naht -> Fragen
Verfasst: 4. Jan 2022, 07:13
von Witwe Bolte
Frage: Wieso brauchst Du für den Inso-Antrag noch einen Anwalt, wenn Du schon bei einer Schuldnerberatung bist ?
Oder ist Deine SB eine gewerbliche, kostenpflichtige, und gar keine "anerkannte Stelle" wie zB:
https://www.mkffi.nrw/verbraucherinsolv ... ngsstellen
so dass Du dort bezahlst UND den Anwalt demnächst auch noch ?
Re: Titel/Vollstreckung naht -> Fragen
Verfasst: 4. Jan 2022, 11:19
von paddy000
Moin,
todi-ti hat geschrieben: ↑3. Jan 2022, 23:50
1. Ich bin privat versichert, so wie ich das gelesen habe, kann ich beim V-Gericht einen Antrag auf eine weitere Erhöhung des FB stellen, weil meine KK-Beiträge ja nicht durch den Arbeitgeber bezahlt werden, sondern über mich.
Ich bin auch privat versichert inkl. meiner zwei Kinder, die Beiträge sind dadurch deutlich höher als in einer gesetzlichen KV. Dazu kommt bei mir auch noch eine nicht unerheblich Selbstbeteiligung. Eine Erhöhung des FB wurde bei mir abgelehnt, weil mir nach Meinung des Gerichts trotzdem noch genug Einkommen bliebe.
Letztendlich passte das auch so und ich hätte mit einem höheren FB sicher nicht die 35% erreicht.
Re: Titel/Vollstreckung naht -> Fragen
Verfasst: 4. Jan 2022, 12:12
von todi-ti
Danke für die Antworten.
Ich hab noch falsch ausgedrückt, ich bin seit Anfang an bei einem Anwalt, der dann auch schlussendlich den Insolvenzantrag im Sommer stellt und mir jetzt zb das Formular ausdrückt zur Erhöhung des Freibetrags.
Mit der PKV ist irgendwie doof. Mein Arbeitgeber bezuschusst das ja, dennoch muss ich die Überweisung machen und quasi die andere Hälfte zahlen. Hoffe, dass das nicht abgelehnt wird.
Welchen Antrag muss ich stellen bei ggf. Sonderzahlungen und erkennt die Bank das, wenn man von der KV das Geld für die Arztrechnungen bekommt, dass die einem das nicht vorenthalten dürfen?
Danke
Re: Titel/Vollstreckung naht -> Fragen
Verfasst: 4. Jan 2022, 13:00
von paddy000
Bei mir war das eine Vereinbarung zwischen meinem IV und mir, also nichts "offizielles". Die Vereinbarung bestand darin, dass er mir pauschal 100€ zusätzlich zum pfändungsfreien Einkommen gelassen hat und dass sämtliche Zahlungen meiner PKV auf mein Konto nicht gepfändet werden. Das geht aber erst nachdem das Verfahren eröffnet ist.
Bei dir ist natürlich etwas anders, weil ja die Bank direkt pfändet. Ohne P-Konto bei einer anderen Bank wird das schwierig.
Re: Titel/Vollstreckung naht -> Fragen
Verfasst: 4. Jan 2022, 15:16
von todi-ti
Wobei die pfändene Bank nicht die Bank ist, bei der ich mein P Konto haben werde.
Re: Titel/Vollstreckung naht -> Fragen
Verfasst: 5. Jan 2022, 11:56
von Inso?
todi-ti hat geschrieben: ↑4. Jan 2022, 15:16
Wobei die pfändene Bank nicht die Bank ist, bei der ich mein P Konto haben werde.
Naja, es spricht ja nichts dagegen eine zweite Bank zu pfänden wenn man es denn will. Ein Konto im Ausland ist die einzige Art und Weise wie du einer Kontopfändung entgehen kannst, aber auch nur wenn du keine "eidestaatliche Versicherung" nicht abgibst.
Re: Titel/Vollstreckung naht -> Fragen
Verfasst: 11. Jan 2022, 16:06
von Newa
Insolvenzverfahren mit Schuldnerberatung eingeleitet, zündet aber erst August 2022, weil der eine Kreditvertrag drei Jahre laufen muss und erst dann der Anwalt den Antrag auf Insolvenz stellen kann.
Warum muss drei Jahre gewartet werden, hast Du bei der Bank unrichtige Angaben gemacht bzw Vermögen verschwedet?