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Darf er das denn?

Verfasst: 8. Dez 2021, 11:20
von Easyman_
Hallo meine Lieben,

ich hatte mich schonmal durchs Forum geklickt, aber leider nichts hilfreiches gefunden. Und zwar habe ich einen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem es um ein Coaching geht. Termin wann es los geht stand alles fest bis es zu 2 Wochen nach eigentlich vereinbartem Start erst losging. Ich sollte, aber schon zahlen was ich nicht getan habe, sondern natürlich erst zum Startzeitpunkt, weil ich meine Leistung auch erhalten wollte. Merkwürdig aber weiter nichts passiert. Anschließend wurde ich drauf hingewiesen, es sollte monatlich eine Rate fällig sein für das Ersatzpaket, welches für das Coaching wichtig ist. Das hatte ich bei meinem Kauf aber nicht mitbekommen und jetzt ist meine erste Frage nach wie vielen Monaten darf er denn das Geld sofort einfordern? Ich bin mittlerweile in einem 3monatigen Verzug und sehe es nicht ein dafür zu bezahlen, da dieses Ersatzpaket so nicht OFFENSICHTLICH in der Inhaltsbeschreibung vermerkt wurde, sondern schwer zu erkennen war. Der zweite Knackpunkt ist der, dass der Leiter dieses Coaching nun wechselt und einer neuer Coach dazu kam. Nach längerer Kommunikation, wollte mich dieser jetzt dazu auffordern meine 3 Raten sofort zu bezahlen und die vierte Rate noch hinterher, obwohl diese noch gar nicht fällig ist? Auf Nachfrage mit "warum" äußerte er, dass es als Entschädigung anzusehen ist.
Darf er das denn überhaupt? Wenn ich mal google dann finde ich hier zum Beispiel, dass er keine Befugnis dazu hat weitere Forderungen zu stellen. Vielleicht hilft noch zu wissen, dass es sich um den Finanzmarkt handelt und ich mich hier weiterbilden wollte.
Langsam wird mir das viel zu viel und ich weiß nicht was ich jetzt machen soll, geschweige denn ob ich da sauber rauskomme.
Wenn der ein oder andere eine Idee für mich hat würde ich mich freuen !
Grüße Andy

Re: Darf er das denn?

Verfasst: 8. Dez 2021, 13:59
von Shopgirl
Was steht in deinem Vertrag dazu? Da den keiner von uns kennt, ist es schwierig, irgendwas zu der Sache zu sagen.
Im Vertrag sollte stehen, wann Beträge fällig sind. Daran hat man sich dann auch zu halten.

Edit: ist das hier wieder so eine Geschichte, wo erst irgendwas gepostet wird, damit man dann unauffällig Links platzieren kann? In dem Fall "möge dir der Ärmel beim Spülen ins Wasser rutschen"

Re: Darf er das denn?

Verfasst: 9. Dez 2021, 00:22
von insolaner
ja, es riecht ein wenig nach genau der Abteilung.......

Aber unser Admin hat ja einen flinken Finger auf der DEL-Taste gehabt (nein, nicht Delmenhorst ;))