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Pfändung / P-Konto höheres Einkommen als Freibetrag
Verfasst: 28. Nov 2021, 06:00
von fantasiert
Hi,
normaler Weise kann ich gut mit Google aber bei meinen 2 Fragen stell ich mich wohl zu blöd an,
so bin ich dann hier gelandet in der Hoffnung auf Antworten oder passende Suchbegriffe/Gesetze.
Mein Konto ist aktuell gepfändet wegen insgesamt knapp 4000€.
Als Selbstständiger wäre mein Freibetrag mit Miete, Strom und Krankenkasse direkt ausgeschöpft.
Da die Krankenkasse ein Gläubiger ist und ich eh nur eingeschränkt versichert bin, zahle ich gerade nichts an diese.
Nach Plan sollte ich spätestens ab Januar schuldenfrei sein.
Mir würde es dazu aber ungemein helfen, mit mehr Geld arbeiten zu können.
Daher meine 2 Fragen:
- Mache ich mich strafbar, wenn ich mich von meinen Kunden teilweise in Bar oder sonst wie auszahlen lasse?
Rechnungen würde ich dann ganz normal ausstellen, nur dann halt eine für jede Zahlungsart.
- Ist Deutschland wirklich so weit hinten an, dass dem Zollamt mein Paypal Konto untergangen sein könnte?
Hier dann bei einem Ja, dieselbe Frage wie bzgl. Bezahlung in Bar.
Vielen Dank für eure Gedanken hierzu
Edit: Hintergrund noch wie es überhaupt dazu kommen konnte: Krankheit, erst psychisch und halbwegs besiegt aber dann die Ratenzahlungen an der Backe und dann ist mir als grade alles lief eine Bandscheibe kaputt gegangen und damit dann erst mal auch die Psyche, aus den nicht gezahlten Raten wurden dann die Pfändungen.
Re: Pfändung / P-Konto höheres Einkommen als Freibetrag
Verfasst: 28. Nov 2021, 10:40
von imker
Bei der Ausgangslage: 30 Minuten googeln nach: Freigabe der selbständigen Tätigkeit und nach Ende des Notlagentarif in der ges. KK
dann hier wieder melden.
Oder: Dein Weg mag vielleicht nicht strafbar sein - bei 288 StGB kenne ich mich nun wirklich nicht gut aus - aber erfolgreich und stressarm ist meist ein Insolvenzanrag, Freigabe der selbständigen Tätigkeit, neue Steuernummer für die selbständige Tätigkeit und volle Leistungen in der ges. KK.
Selbständigkeit und P-Konto mögen einige Banken überhaupt nicht
Re: Pfändung / P-Konto höheres Einkommen als Freibetrag
Verfasst: 28. Nov 2021, 12:35
von Inso?
An dein PayPal Konto kommt der deutsche Gläubiger/Staat nicht so leicht ran, weil es ein Konto in Luxemburg ist und bei einem Kontenabruf nicht angezeigt wird. Zudem kann der Zoll ein ausländisches Konto nicht mit einem "Klick" pfänden, da muss man schon entsprechenden Anträge im Kontoführenden Land stellen. Daher bietet PayPal einen relativ guten Pfändungsschutz bei einfacheren Sachen.
Und natürlich kannst du dich bezahlen lassen wie du willst, solange die Rechnungen korrekt ausgestellt werden.
Re: Pfändung / P-Konto höheres Einkommen als Freibetrag
Verfasst: 28. Nov 2021, 13:50
von Witwe Bolte
"Freigabe der selbständigen Tätigkeit" kann es meines Wissens nur gem. § 35 (2) InsO vom Insolvenzverwalter geben, wenn ein Inso-Verfahren eröffnet wurde.
"Freigabe der selbständigen Tätigkeit" für ein P-Konto ? Was soll das sein ?
Du kannst beim zuständigen Gericht die Erhöhung des Freibetrages auf Deinem P-Konto beantragen.
Dazu solltest Du genau belegen, welche Betriebskosten in Deinem Fall notwendig sind, damit Du überhaupt weiterhin selbständig tätig sein kannst (und nicht ALG2 beim Jobcenter beantragen musst).
Also Antrag ans Gericht (gem. ZPO $ 850... -weiß ich gerade nicht) und Betrag benennen und belegen (Geschäftsraummiete, Personalkosten, Wareneinkauf und was weiß ich alles). Wenn Du Glück hast, folgt Dir das Gericht, wenn Du Pech hast, dann nicht.
Nein, strafbar machst Du Dich nicht. Eine Pfändung gilt ja immer nur genau für das, was im PFÜB drinsteht (Bankkonto oder Arbeitgeber oder beides). Du kannst auch ein neues Konto aufmachen und die Kunden dahin überweisen lassen. (Wenn Dir noch eine Bank eines gibt.) Barzahlung ist natürlich am besten. Nur vorsicht dann mit dem Einzahlen auf Deinem P-Konto! Denn hier ist es egal, wo das Geld herkommt, Eingang ist Eingang und Freibetrag ist Freibetrag. Dann gilt Deine eigene Einzahlung als Geldeingang.
Viel Glück!
Re: Pfändung / P-Konto höheres Einkommen als Freibetrag
Verfasst: 1. Dez 2021, 13:00
von fantasiert
Wow danke euch für die vielen, schnellen Antworten.
Bei mir pendelt sich nach längerer Pause jetzt wieder alles ein, wollte mir vor meiner Antwort alles an einem fitten Tag ansehen.
"Freigabe der selbständigen Tätigkeit" ist mir vorher tatsächlich noch nie untergekommen.
Gut zu wissen dass es das gibt, aber wie die letzten Antwortenden auch schon meinten, betrifft mich das in der aktuellen Situation eher nicht.
Erhöhung des Freibetrages beantragen war mir auch nicht bekannt, wird aber schätze ich ein paar Tage dauern bis der bearbeitet wird?
Es geht mir wirklich nur darum jetzt noch Dezember + evtl. Januar zu überbrücken.
Das scheint mir dann mit Paypal sehr gut möglich zu sein,
ggf nutze ich noch frag einen Anwalt o.ä. aber ihr scheint euch da ja alle einig zu sein dass das machbar und sogar legal ist.
Mit einem unterstützten NFC Android Smartphone kann ich damit dann sogar in Supermärkten einkaufen gehen, alleine das hilft mir schon sehr weiter. Ich werd noch mal drüber schlafen ob ich es dabei belasse oder noch mal möglichst günstig einen Anwalt dazu befrage, falls das passiert gebe ich dazu gerne noch mal Rückmeldung.
Das Argument, dass mit der Pfändung aber nur das/die genannte(n) Konten betroffen sind, finde ich dabei aber sehr logisch.
Re: Pfändung / P-Konto höheres Einkommen als Freibetrag
Verfasst: 1. Dez 2021, 20:10
von Witwe Bolte
Wenn Du es sehr eilig hast (das ist immer schlecht, wenn man was von deutschen Beamten will),
dann kannst Du zu der "Rechtsantragsstelle" bei Deinem Gericht gehen und dem Rechtspfleger dort Deine Situation schildern (und den Antrag auf Erhöhung des Freibetrages direkt abgeben).
Ob es was nützt ?
Wer weiß.
Ruf vorher an und frag, wann da Sprechstunde ist.