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Erbschulden und weiteres Vorgehen

Verfasst: 13. Nov 2021, 16:40
von FluffyBunny
Hallöchen,

Mein letzter Post ist schon eine Weile her. Mweine eigentliche Situation hat sich seither nicht sehr geändert. Meine Rückzahlungen habe ich grösstenteils unter Kontrolle.

Leiderbist Anfang August nun meine Mutter unerwartet verstorben, was mich sehr getroffen hat. Uns (mir und meiner Schwester) war immer bewusst, dass es im Todesfall Schulden geben wird. Das hat sich auch bewahrheitet, die Schulden liegen bei 35k.

Aus verschiedenen Gründen war die Ausschlagung des Erbes für mich keine Option, meine Schwester hat jedoch ausgeschlagen. Teil des Erbes ist auch eine Haushälfte. Im selben Haus wohnen auch meine Tante (81) und mein Cousin. Natürlich steht der Verkauf der Haushälfte im Raum, was sich jedoch schwierig gestalltet, da:
- das Haus im Messi-Zustand ist (Reinigung laut Kostenanschlag mindestens 10k)
– stark renovierungsbedürftig (kaputte Fenster, dringende Erneuerung der Heizung und Fenster allgemein, erneuerung der Stromleitungen etc.)
– nur ein Hauseingang mit geteiltem Hausflur und geteilten Kellerräumen, nicht abgegrenzter Garten – es kann alles von allen betreten werden, da es immer alles familie war
– einige der Schulden sind im Grundbuch eingetragen

Das Haus wird aufgrund des Zustandes auf ca. 25k wert geschätzt. Ich hatte meine Tante und Cousin jetzt darüber informiert, dass ich eine Nachlassinsolvenz einleiten werde. Kurz danach kam von meinem Cousin das Angebot die Haushälfte für den zur Tilgung der Schulden nötigen betrag zu kaufen. Gerne möchte ich das Angebot annehmen, da ich so nicht um das Auto aus dem Erbe fürchten muss (ich wohne dörflich und meine Mutter hat mir sonst immer mit den Einkäufen geholfen. Jetzt bin ich auf das Auto von ihr angewiesen. Es ist von 2008 und nichts mehr wert. Sie hat es 2019 für 1500€ gekauft.

So, dass war eine lange einführung. Meine Frage ist ob jemand erfahrungen damit gemacht hat den Gläubigern privat Vergleiche anzubieten? Das Ziel wäre wo niedrig wie mögliche Vergleichssummen auszuhandeln. Ich hatte schonmal einen Anwalt für Schulden kontaktierts, dort sagte man mir, dass ein Vergleich mit ca. 20k für alle Gläubiger realistisch ist, da ich selbst ja auch schon gepfändet werde und es nichts zu holen gibt.

Ich wundere mich nur, wie ie Erfolgschangen sind wenn man sich bei den Gläubigern privat meldet vs. Wenn dies ein Anwalt tut.

Gruss,
Fluffybunny

Re: Erbschulden und weiteres Vorgehen

Verfasst: 14. Nov 2021, 08:21
von caffery
FluffyBunny hat geschrieben: 13. Nov 2021, 16:40
Ich wundere mich nur, wie ie Erfolgschangen sind wenn man sich bei den Gläubigern privat meldet
Gleich Null
FluffyBunny hat geschrieben: 13. Nov 2021, 16:40 vs. Wenn dies ein Anwalt tut.
Geht so

Man kann so eine Frage nicht wirklich beantworten. "Vergleiche" interessieren viele Gläubiger überhaupt nicht. Die meisten reagieren nur auf einen außergerichtlichen Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung. Und da es einige gibt, die auch dazu immer "Nein" sagen, kriegt man eine komplexe Überschuldung ohne Insolvenzeröffnung wenn dann nur über einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan hin.

Das ist ziemlich aufwändig, weswegen Anwälte für sowas normalerweise mindestens vierstellige Beträge nehmen - ohne Erfolgsgarantie natürlich. Deswegen sollte man eher damit zu einer karitativen Beratungsstelle gehen.

Auch da sind die Erfolgsaussichten von sehr vielen Faktoren abhängig. Dein Alter, Alter der Schulden, Deine Erwerbssituation, Vermögen, Einkommen, Gläubiger etc.

Mein Quoten-Rekord einer gelungenen Entschuldung mit einer Einmalzahlung über einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan waren 0,91 %. (Frührentnerin, lebt in Pflegeeinrichtung, in Stein gemeißelt für immer unpfändbar, 3 Gläubiger alle 25 Jahre alt aus ner gescheiterten Immo-Finanzierung)
Mein Negativ-Rekord einer misslungenen Entschuldung über Einmalzahlung (und anschließender InsO) war eine Quote von ca. 80 %. (End-20er - Teilzeitangestellt - verheiratet/kinderlos - ca. 25 Gläubiger aus Kokolores und Gedönse zwischen 0 und 10 Jahre alt).