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Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 23. Okt 2021, 13:53
von Adre
Hallo zusammen,
heute flatterte, völlig unerwartet für meinen Lebensgefährten eine Zahlungsaufforderung von Intrum Haseatische Inkasso Treuhand ins Haus. Die vorherigen Gläubiger soll die E.DIS AG sein. Das seltsame ist, dass die Forderung von 2003 ist. Die Hauptforderung beträgt 308,94 EUR und der derzeitige Forderungsstand inkl. Geschäftgebühren, Zinssätzen, Post und Telekommunikationspauschale etc. beläuft sich auf 1139,21 EUR.
Mein Lebengefährte hatte bis heute sonst keine weitere Post erhalten. Und kann sich auch an nichts aus 2003 erinnern. Kein Wunder nach 18 Jahren. Und natürlich sind auch aus diesem Jahr keinelei Rechnungen mehr vorhanden.
Bis spätestens 28.10.2021 soll der Betrag überwiesen werden.
Im letzen Absatz steht noch, dass bei Nichtzahlung und zweimaliger Abmahnung, Daten an eine oder mehrere Wirtschaftsauskunftei(en) übermittelt werden.
Wie müssen wir uns jetzt verhalten? Einspruch einlegen und auf die Verjährung hinweisen, oder lieber nicht darauf hinweisen? Einen Anwalt suchen?
Wir sind gerade sehr unsicher, weil wir das ganze nicht nachvollziehen können.
Wäre nett, wenn Ihr uns Eure Erfahrungen mitteilen könntet.
Gruß Adre
Re: Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 23. Okt 2021, 14:12
von Adre
Sorry noch ein Nachtrag: Auf der Seite wo die Forderungsaufstellung ist, steht als erstes: 08.09.2003 Vollstreckungsbescheid, AG Fürstenwalde mit Aktenzeichen.
Dann folgen die weiteren Kosten, wie z.B. Zinsen, Portokosten etc.
Ändert sich dadurch was?
Re: Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 23. Okt 2021, 14:13
von caffery
Folgender Textvorschlag fällt mir da spontan aus der Nebenhirnrinde...
"Guten Tag!
Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX.
Zu der Sache äußere ich mich wie folgt:
Der von Ihnen dargelegte Sachverhalt ist mir völlig unbekannt. Von daher bestreite ich die von Ihnen geltend gemachte Forderung ausdrücklich und vollumfänglich.
Ausdrücklich hilfsweise erhebe ich die Einrede der Verjährung, sowohl in Bezug auf die Hauptsache, als auch hilfsweise in Bezug auf Zinsen und Kosten.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir Nachweise zu übersenden, dass die gegenständige Forderung zweifelsfrei geschuldet, sowie in Bezug auf die vorgenannte Einrede nicht verjährt ist.
Andernfalls fordere ich Sie auf, mich nicht weiter zu belästigen.
MFG"
Das Ganze möglichst nachweislich und kostenneutral (Faxen, Mail mit unterschriebenem Anhang etc.) zustellen und ohne Nachweis, dass die Forderung existent und durchsetzbar ist (Titel) nichts mehr machen - egal was die schreiben.
Re: Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 23. Okt 2021, 14:17
von caffery
Adre hat geschrieben: ↑23. Okt 2021, 14:12
Sorry noch ein Nachtrag: Auf der Seite wo die Forderungsaufstellung ist, steht als erstes: 08.09.2003 Vollstreckungsbescheid, AG Fürstenwalde mit Aktenzeichen.
Dann folgen die weiteren Kosten, wie z.B. Zinsen, Portokosten etc.
Ändert sich dadurch was?
Gna! Schön, dass so eine Info erst nachgereicht wird--- natürlich ist das wichtig
Wenns einen Titel gibt (sowas denken sich so Inkassobuden in aller Regel nicht einfach aus), ist das natürlich was anderes.
Dann würde ich das Anschreiben zärtlicher formulieren, aber dennoch formal bestreiten, um eine Titelkopie bitten, sowie die Einrede der Verjährung - insbesondere in Bezug auf nachgerichtliche Zinsen und Kosten - erheben.
Sie mögen also bitte eine Titelkopie, sowie ggf. eine um die Einrede bereinigte detaillierte Forderungsaufstellung übersenden.
Re: Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 23. Okt 2021, 15:40
von Adre
Danke für Deine schnelle Antwort und entschuldige, dass wir das mit dem Vollstreckungsbescheid als erstes überlesen haben.
Wir sind gerade irgendwie leicht überfordert.
Wie formuliert man sowas vorsichtiger? Sowas habe ich noch nie erlebt und keinerlei Erfahrung. Mein Lebengefährte meint, dass es, wenn es diesen Titel geben sollte, ungefähr der Zeitpunkt war, wo er damals umgezogen ist.
Also ich bitte um eine Kopie des rechtskräftig zugestellten Vollstreckungsbescheid und weise gleichzeitig auf die Einrede der Verjährung hin? Hatte eben gelesen, dass so ein Bescheid 30 Jahre gültig ist.
Gruß und Danke
Re: Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 24. Okt 2021, 11:13
von caffery
Hallo nochmal
Bevor man überhaupt auf sowas reagiert, sollte man sich erstmal darüber klar werden worauf man genau hinauswill bzw. kann. Wenn man ohnehin keinerlei Möglichkeit hätte die Forderung zu bedienen oder aber diese Forderung nur eine von vielen "Baustellen" ist, sollte man sich sehr gut überlegen überhaupt auf so einen Brief, der nach 18 Jahren völlig aus der hohlen Hose kommt, zu reagieren.
Denn erstmal ist das nichts anderes als ein Gießkannenschreiben auf einen uralten Forderungskadaver - bildlich gesprochen wird hier in den Wald gebrüllt und geschaut ob jemand Angst kriegt und hervorgekrochen kommt.
Soll heißen: Du musst Dir darüber im Klaren sein, dass jegliche Antwort von eurer Seite - völlig egal welchen Inhalts - dazu führt, dass der Vorgang von einer Kadaver-Karteileiche eine Wiederauferstehung erlebt und ihr wieder als Aktivkunde behandelt werdet.
Erst wenn man sich mit diesem Wissen dazu entscheidet zu reagieren weil man die Sache "weghaben" will und das auch leisten kann, sollte man sich daran machen die Rechtmäßigkeit der Forderung zu prüfen - sowohl was die Forderung als Solches betrifft, als auch den Rattenschwanz - also laufende Zinsen und Kosten - die ich bei alten Inkassoforderungen immer liebevoll Spesenkäse nenne.
Die naheliegendste Einrede ist die der Verjährung. Verjährung ist - anders als es häufig vermutet wird - nichts was automatisch vom Himmel fällt oder besser gesagt "von Amts wegen" passiert. Es ist ein sog. Leistungsverweigerungsrecht welches vom Schuldner aktiv geltend gemacht werden muss. Solange das nicht passiert, darf auch Verjährtes gefordert werden - und das wird hier offenbar zumindest teilweise gemacht.
Wenn eine Forderung 2003 tituliert wurde und seitdem nichts passiert ist, dürften in der Forderung ca. 15 Jahre verjährte Zinsen enthalten sein (-> § 197 Abs. 2 BGB), welche nach erfolgter Einrede gestrichen werden müssen. Also sollte man aus meiner Sicht bei so einer Geschichte genau das tun - Einrede der Verjährung - und wenn man schonmal dabei ist, eine bereinigte Forderungsaufstellung anfordern, damit man überprüfen kann was genau man da zahlen soll.
Danach sollte man den unstrittig geschuldeten "Rest" am besten in einer Summe zweckgebunden zahlen können. Wenn man erst das "lustige" Ratenspiel mit einem Inkassounternehmen spielen muss, ist man als Otto-Normal-Verbraucher sehr oft überfordert, wird quasi zur Melk-Kuh der Inkassobranche gemacht und zahlt sich bis zum Sanktnimmerleinstag einen von der Palme - das Spiel können die in aller Regel sehr gut.
Grundsätzlich muss man Masseninkassounternehmen leider vieles an Schindluder zutrauen - besonders was das "behaupten" von Kosten betrifft. Was ich allerdings nur den allerwenigsten zutraue, ist das "herbeilügen" von Forderungstiteln. Dennoch sollte man das natürlich überprüfen. In dem Falle wäre das was in dem Titel steht sehr wahrscheinlich "in Stein gemeißelt" und die Einrede und Prüfung betrifft nur noch die Forderungsbestanteile die danach entstanden sind. Bei einer 18 Jahre alten Inkassoforderung ist das aber in aller Regel auch einiges.
Re: Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 24. Okt 2021, 15:21
von Adre
Super, vielen Dank. Das hilft uns sehr.
Wir haben gerade ein Brief verfasst und um eine Kopie des Vollstreckungsbescheids gebeten und natürlich auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich der Zinsen hingewiesen. Hoffen wir mal, dass sie darauf eingehen, es handelt sich nämlich um über 500 Euro Zinsen.
Sollte da tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, dann sind sie ja im Recht und sollen natürlich auch den Betrag erhalten, der ihnen zusteht.
Geht morgen per Einschreiben-Rückschein raus.
Vielen, vielen Dank nochmal!
Re: Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 24. Okt 2021, 16:56
von caffery
Adre hat geschrieben: ↑24. Okt 2021, 15:21
Geht morgen per Einschreiben-Rückschein raus.
Wozu das denn? Wenn ihr zu viel Geld habt, spendet es für die Krebshilfe oder sowas!
Mehr als ein Einwurfeinschreiben ist aus meiner Sicht maximal überflüssig.
Re: Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 24. Okt 2021, 19:15
von imker
caffery hat geschrieben: ↑24. Okt 2021, 11:13
Hallo nochmal
...
Soll heißen: Du musst Dir darüber im Klaren sein, dass jegliche Antwort von eurer Seite - völlig egal welchen Inhalts - dazu führt, dass der Vorgang von einer Kadaver-Karteileiche eine Wiederauferstehung erlebt und ihr wieder als Aktivkunde behandelt werdet.
Erst wenn man sich mit diesem Wissen dazu entscheidet zu reagieren weil man die Sache "weghaben" will und das auch leisten kann, sollte man sich daran machen die Rechtmäßigkeit der Forderung zu prüfen - sowohl was die Forderung als Solches betrifft, als auch den Rattenschwanz - also laufende Zinsen und Kosten - die ich bei alten Inkassoforderungen immer liebevoll Spesenkäse nenne.
...
leider bei Adre wohl ohne ein
geblieben
Re: Zahlungsaufforderung von 2003
Verfasst: 24. Okt 2021, 23:40
von Adre
Hallo nochmal,
aber wenn wir nicht darauf antworten, dann geht es doch weiter.. Irgendwann mit Gerichtsvollzieher etc. Und die Kosten würden doch auch weiter steigen. Die haben doch meinen Lebensgefährten schon wieder auf dem Zettel, indem sie ihn angeschrieben haben.
Die Arbeiten wohl alte Fälle ab, die sie gekauft haben. Zumindest habe ich das so lt. Internet verstanden.
Ja, ich gebe zu, ich habe Angst bekommen. Wir haben noch nie soetwas bekommen.