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Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 09:40
von DeltaYpsilon
Hallo ihr Lieben,

Ich habe etwas auf dem Herzen. Was mir sehr unangenehm ist… ich habe letztes Jahr durch Krankheit meinen Arbeitsplatz verloren, aufgrunddessen hat sich ein großer Schuldenhaufen angesammelt. Es wird Richtung Privatinsolvenz gehen, da ich mich momentan unter dem pfändbaren Betrag befinde (habe auch 2 Kinder, noch klein) und zahle trotzdem Raten an die Inkassos ab, weil ich unfassbare Angst davor habe, dass ich aus der Wohnung fliegen kann. Ich bewohne eine Wohnung, die auch nur mit einer Mitgliedschaft verbunden ist, aber habe ich dort ein Geschäftsguthaben unter 2000€. Es gibt doch eine gesetzliche Regelung die besagt, dass alles unter 2000€ nicht gepfändet werden darf sag ich mal. Wisst ihr dazu was? Aktuell bin ich in Schuldnerberatung, aber das ist durch Corona nur online und per Telefon möglich und durch die lange Wartezeit zieht sich das dermaßen….. komme aus einer Kleinstadt.

Vlt könnt ihr mir ja helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 10:22
von Witwe Bolte
Du bist offensichtlich nicht allein, es muss Dir also nicht unangenehm sein, siehe hier:
https://www.nnz-online.de/news/news_lan ... tNr=136583

Da steht:
" ... sind Genossenschaftsanteile unter bestimmten Voraussetzungen sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei Zwangsvollstreckung außerhalb der Insolvenz geschützt ..."

und weiter:
"Nun hat endlich der Gesetzgeber analog des Schutzes der Mietkaution auch Genossenschaftsanteile bis maximal einer vierfachen Monatskaltmiete bzw. höchstens bis zu 2.000 Euro geschützt."

An Deiner Stelle würde ich die Zahlungen an die Inkasso-Firmen einstellen, denn oft genug werden Dir Schulden durch Ratenzahlungen nicht weniger, sondern mehr!
Man zahlt nur die Zinsen - und dann kommen noch diverse "Kosten, Gebühren, Aufschläge" und was weiß ich alles noch dazu!

Wenn Dein Ziel sowieso das Insolvenzverfahren ist, dann brauchst Du "nur" dicke Nerven, denn die Inkasso-Firmen werden versuchen, Dich unter Druck zu setzen und Dir Angst zu machen, damit Du weiter zahlst.

Du hast kein pfändbares Einkommen ?
Auch kein pfändbares Vermögen ?
(Genossenschaftsanteile unter 2.000,- Euro gehören seit 2014 nicht mehr dazu)
Du hast zwei Kinder ?
Dann solltest Du echt mit der Zahlung an Gläubiger/Inkassofirmen aufhören
(und das Geld besser in einer Keksdose sparen, irgendwann wirst Du es dringend brauchen!).

Viel Glück!

s. GenG § 67c:
https://dejure.org/gesetze/GenG/67c.html

Was steht denn in der Satzung Deiner Genossenschaft ?
Wollen die evt. kündigen, wenn ein Inso-Verfahren eröffnet wird ?

Re: Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 10:53
von caffery
Man kann das im Prinzip nicht besser beantworten als es schon passiert ist.

Aber manchmal hilft ja eine zweite Meinung der Entscheidungsfindung:

1. Du kannst bei dem beschriebenen Szenario nicht wegen der Schulden "aus der Wohnung fliegen".
2. Der genannte Genossenschaftsanteil ist aus den genannten Gründen gesetzlich geschützt.
3. Sollte es keine andere - hier nicht genannten - Gründe geben die dem einen Sinn verleihen würden, stelle die Inkassoraten ein.
4. bis 10. Suche Dir professionelle Hilfe vor Ort die nicht nur Telefongedönse macht.


11. Dass es weiterhin (vermutlich öffentlich geförderte) Beratungsstellen gibt die "wegen Corona" ausschließlich Telefondienst machen, stößt mir mittlerweile nicht nur mehr komplett unverständlich sondern einigermaßen sauer auf.

So ein Schwachsinn echt...

Re: Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 11:22
von DeltaYpsilon
Hallo ihr Lieben!

Danke für eure schnellen Antworten!!!

Ich habe auch keine Mietschulden, es sind Kreditschulden… leider sehr hoch.. im 5-stelligen Bereich.

Mir macht das einfach sehr Sorgen mit der Wohnung und die Dame von der Beratung meinte, sie kennt solche Fälle nicht mit Genossenschaft. Für einen Anwalt haben wir leider kein Geld….. ich habe weder Vermögen, noch sonstige Rücklagen.

Wie ist das denn mit dem Ablauf? Wann muss ich- oder wird mein Vermieter informiert? Muss ich vorher die Vermögensauskunft abgeben? Erfährt mein Vermieter wie hoch meine Schulden sind oder „nur“ das ich in die Privatinsolvenz gehe?

Das mit dem Druck und Angst machen stimmt…. Leider. Permanent Briefe… deswegen will ich nun auch die Reissleine ziehen. Ich gehe arbeiten und bemühe mich auch, aber es lief letztes Jahr einfach doof.

Echt, danke euch! Das beruhigt mich schon mal etwas….

Re: Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 11:24
von DeltaYpsilon
Achso, und ja, in der Satzung steht, dass bei einer Eröffnung eines Verfahrens die Mitgliedschaft gekündigt werden kann. Was ich aber nicht glaube, da die Genossenschaft ansich sehr kulant und sozial ist. Zudem ist meine Frau auch Mitglied, zur Not könnte die Wohnung auf sie laufen. Ich hoffe einfach, dadurch das sich mein Guthaben unter 2000€ beläuft, werden sie mir nichts kündigen. Ebenfalls zahl ich die Miete und alles immer pünktlich..

Re: Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 11:34
von caffery
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 11:22
Mir macht das einfach sehr Sorgen mit der Wohnung und die Dame von der Beratung meinte, sie kennt solche Fälle nicht mit Genossenschaft.
Oh man - und Du bist Dir sicher, dass der Mensch mit Beratung in dem Themenbereich Geld verdient?

Genossenschaftsanteile sind weiß Gott kein "One Hit Wonder" im Beratungsalltag.

Versuche doch bitte eine andere Beratungsstelle aufzutun - benutze doch einfach mal die "Beratungsstellensuchmaschine" die hier auf der Startseite verlinkt ist.
https://schuldner-community.de/schuldne ... ng-suchen/
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 11:22 Wie ist das denn mit dem Ablauf? Wann muss ich- oder wird mein Vermieter informiert?
Entweder wenn ein Gläubiger ihm einen Pfändungsbeschluss schickt (eher seltene aber nicht ausgeschlossene Vollstreckungsmaßnahme) oder im Rahmen der Insolvenzeröffnung.
Du selbst "musst" ihn nicht informieren. Wenn Dein Vermieter ein großes Unternehmen ist - was es ja scheinbar ist - dann ist eine solche Mitteilung auch aus irgendwelchen zwischenmenschlichen oder bußfertigen Erwägungen sicher nicht erforderlich.
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 11:22 Muss ich vorher die Vermögensauskunft abgeben?
Kommt auf die Gläubiger an...
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 11:22 Erfährt mein Vermieter wie hoch meine Schulden sind oder „nur“ das ich in die Privatinsolvenz gehe?
Bei einer Insolvenz kriegt er nur den Zusammenhang mit und keine Details. Er könnte aber natürlich wenn er Bock hat die öffentlichen Bekanntmachungen verfolgen. Da steht irgendwann auch mal die Höhe der angemeldeten Forderungen drin. Aber warum sollte sich eine Genossenschaft für sowas interessieren??
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 11:22 Das mit dem Druck und Angst machen stimmt…. Leider. Permanent Briefe… deswegen will ich nun auch die Reissleine ziehen.
Der Inkassodruck ist normal, dient dem reinen Selbstzweck und ist bei den vor Dir hier dargelegten Fakten nicht weiter schlimm oder gefährlich. Ich würde Dich gerne dazu motivieren wollen dem gegenüber eine gewisse Gelassenheit zu entwickeln und Dich dadurch nicht in Deinen Entscheidungen drängen zu lassen - in welche Richtung auch immer.

Re: Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 11:44
von DeltaYpsilon
Danke für deine Worte! Es tut gut, dass zu lesen. Ich würde, wenn ich die finanziellen Mittel hätte natürlich meine Schulden begleichen, aber die hab ich momentan leider nicht… ich zahl momentan um die 400€ an raten ab, an mehrere Inkassos.. manche sind einfach auch so frech, um das mal so auszudrücken. Man kriegt echt Bauchschmerzen davon.

Mir ist wichtig, dass wir in der Wohnung bleiben können und nicht auf der Straße landen.. für alles andere gibt es einen Weg. Denk ich. Hoff Ich.

Die Genossenschaft ist riesig wo wir sind.. und halt sehr sozial. Daher hab ich die Hoffnung das sie uns nicht kündigen. Gerade mit Kindern. Es wird echt jeder einzelne Gläubiger online aufgelistet?!

Re: Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 11:49
von caffery
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 11:44 Danke für deine Worte! Es tut gut, dass zu lesen. Ich würde, wenn ich die finanziellen Mittel hätte natürlich meine Schulden begleichen, aber die hab ich momentan leider nicht…
Ja, das glaube ich. Sowas nennt sich dann in § 1 InsO "redlicher Schuldner". Das ist ein klares Zeichen dafür, dass Du gemeint bist;)
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 11:44 ich zahl momentan um die 400€ an raten ab, an mehrere Inkassos.. manche sind einfach auch so frech, um das mal so auszudrücken. Man kriegt echt Bauchschmerzen davon.
*öhm*
Hab ich eigentlich schon erwähnt, dass Du aufhören solltest die Raten zu zahlen - vorbehaltlich irgendwelcher Fakten die Du hier bislang verschwiegen hättest natürlich.
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 11:44 Mir ist wichtig, dass wir in der Wohnung bleiben können und nicht auf der Straße landen.. für alles andere gibt es einen Weg. Denk ich. Hoff Ich.

Die Genossenschaft ist riesig wo wir sind.. und halt sehr sozial. Daher hab ich die Hoffnung das sie uns nicht kündigen. Gerade mit Kindern.
Also - eingedenk dessen was hier bereits zu dem Thema geantwortet wurde frage ich einfach mal ganz offen: Was brauchst Du noch an Wortfutter damit Du Deine Angst als unbegründet begreifen kannst?
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 11:44 Es wird echt jeder einzelne Gläubiger online aufgelistet?!
Nein - das habe ich auch nicht geschrieben. Es steht i.d.R. irgendwann mal die Summe der insgesamt angemeldeten Forderungen im Zusammenhang mit dem sog. Schlussbericht in den Bekanntmachungen - wie auch die Menge der teilnehmenden Gläubiger. Aber keine Liste mit Namen und Summen - welcher Gläubiger was genau fordert.

Re: Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 13:11
von DeltaYpsilon
Ach, es wäre schön, wenn ich Rücklagen hätte um das zu begleichen. Aktuell zahl ich, weil ich Angst habe, dass wir die Wohnung verlieren…… natürlich macht man sich da Gedanken. Aber wie wahrscheinlich wird das sein? Wir zahlen pünktlich und sind ruhige, nette Mieter. Ich hoffe, dass gibt kein Ärger. Vielleicht kontaktiere ich vorher mal die Genossenschaft und informiere sie?

Und ist das Geschäftsguthaben bei der Vermögensauskunft pfändbar?

Du hast recht, mit den Ängsten und Gedanken. Man muss wirklich auf sich aufpassen…..

Re: Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft

Verfasst: 17. Okt 2021, 13:22
von caffery
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 13:11 Aktuell zahl ich, weil ich Angst habe, dass wir die Wohnung verlieren…… natürlich macht man sich da Gedanken. Aber wie wahrscheinlich wird das sein? Wir zahlen pünktlich und sind ruhige, nette Mieter. Ich hoffe, dass gibt kein Ärger. Vielleicht kontaktiere ich vorher mal die Genossenschaft und informiere sie?
Wir sprechen aber schon dieselbe Sprache, oder?
Also Du kannst lesen und verstehen was andere Dir sagen?
Ich mein ja nur... sonst führt das hier ja zu nichts...
DeltaYpsilon hat geschrieben: 17. Okt 2021, 13:11 Und ist das Geschäftsguthaben bei der Vermögensauskunft pfändbar?
Nein