evtl. Erbschaft...
Verfasst: 14. Okt 2021, 19:16
Moin, liebe Wissenden,
da einfache Sachverhalte bekanntlich langweilig sind hier mal eine Lageschilderung in Stichworten mit der Bitte um Rat:
- viiiele Altlasten, oft tituliert
- Insolvenzverfahren "ja, sollte man mal machen"
- aktuelle Schulden, auch untituliert
- Vermögensauskunft durch Schuldner beantragt, Haftbefehl steht im Raum
Falls nun ein Elternteil verstirbt (ist absehbar, vielleicht auch schon passiert, da kein Kontakt), kann dort evtl. der eine oder andere Euro 'reinkommen'.
Die Frage ist nun: solange ein Erbfall nicht bekannt ist, kann man den ja auch nicht angeben, müsste man sowas 'nachmelden', oder gilt lediglich der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft?
Würde ein Erbfall von amtlicher Seite 'nachgemeldet', oder passiert da nix?
Sollte der Erbfall (genauer: Todesfall) bereits eingetreten sein, würde das 'irgendwie' nachgemeldet/auftauchen? Oder wäre es sinnvoller, sich erst darum zu kümmern, ob der Todesfall eingetreten ist, das Erbe zu erhalten und dann sehen wie's weitergeht?
Wenn ich den letzten Punkt nehme: Könnte vom Erbe ein Gläubiger bevorzugt bezahlt werden, und dann evtl. aus dem Rest noch andere? Soweit ich das richtig verstanden habe, wäre in einem kommenden Insolvenzverfahren ein Rückgriff gegen den einen Gläubiger möglich? Der eine Gläubiger hat locker einen Anteil von 30-50% der Gesamtschulden, wäre dem Schuldner aber persönlich sehr wichtig, dass diese Schulden bedient werden (sinngemäss: lieber Schulden bei Freunden als bei einer Versicherung begleichen ).
Viele Fragen, hoffentlich einigermassen verständlich beschrieben. Danke für Eure Meinungen!
da einfache Sachverhalte bekanntlich langweilig sind hier mal eine Lageschilderung in Stichworten mit der Bitte um Rat:
- viiiele Altlasten, oft tituliert
- Insolvenzverfahren "ja, sollte man mal machen"
- aktuelle Schulden, auch untituliert
- Vermögensauskunft durch Schuldner beantragt, Haftbefehl steht im Raum
Falls nun ein Elternteil verstirbt (ist absehbar, vielleicht auch schon passiert, da kein Kontakt), kann dort evtl. der eine oder andere Euro 'reinkommen'.
Die Frage ist nun: solange ein Erbfall nicht bekannt ist, kann man den ja auch nicht angeben, müsste man sowas 'nachmelden', oder gilt lediglich der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft?
Würde ein Erbfall von amtlicher Seite 'nachgemeldet', oder passiert da nix?
Sollte der Erbfall (genauer: Todesfall) bereits eingetreten sein, würde das 'irgendwie' nachgemeldet/auftauchen? Oder wäre es sinnvoller, sich erst darum zu kümmern, ob der Todesfall eingetreten ist, das Erbe zu erhalten und dann sehen wie's weitergeht?
Wenn ich den letzten Punkt nehme: Könnte vom Erbe ein Gläubiger bevorzugt bezahlt werden, und dann evtl. aus dem Rest noch andere? Soweit ich das richtig verstanden habe, wäre in einem kommenden Insolvenzverfahren ein Rückgriff gegen den einen Gläubiger möglich? Der eine Gläubiger hat locker einen Anteil von 30-50% der Gesamtschulden, wäre dem Schuldner aber persönlich sehr wichtig, dass diese Schulden bedient werden (sinngemäss: lieber Schulden bei Freunden als bei einer Versicherung begleichen ).
Viele Fragen, hoffentlich einigermassen verständlich beschrieben. Danke für Eure Meinungen!