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Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 28. Sep 2021, 09:34
von Bomba
Hallo zusammen,

wenn jemand einen regulären Job hat und zudem einen Nebenverdienst, kann dann im Falle der Pfändung ein Gläubiger beantragen, dass diese Einkünfte zusammengerechnet werden und dann nach der Pfändungstabelle pfänden, als wäre es ein Einkommen?

Viele Grüße!

Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 28. Sep 2021, 10:59
von Witwe Bolte
Ja, das kann ein Gläubiger beantragen
(wenn er von dem Nebenjob weiß).

Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 28. Sep 2021, 14:59
von INTI
Die Zusammenrechnung kann der Gläubiger beantragen, aber es wird dann nicht so gepfändet, als wäre es ein Einkommen, da die Hälfte des Nebenverdienstes nach § 850a Nr.1 ZPO unpfändbar ist.

Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 28. Sep 2021, 18:17
von Witwe Bolte
Ich meine, das gilt aber nur, wenn der Hauptjob Vollzeit ist - oder meine ich da falsch ?

Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 28. Sep 2021, 23:01
von caffery
Nein, da meinst Du richtig.

Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 29. Sep 2021, 23:54
von Nie_mehr_Schulden
INTI hat geschrieben: 28. Sep 2021, 14:59 Die Zusammenrechnung kann der Gläubiger beantragen, aber es wird dann nicht so gepfändet, als wäre es ein Einkommen, da die Hälfte des Nebenverdienstes nach § 850a Nr.1 ZPO unpfändbar ist.
Welchen Vorteil hat dadurch der Gläubiger, wenn der Haupt- und Nebenjob zusammengerechnet wird? An der Einkommenpfändung ändert sich nichts, wenn der Nebenjob nur zu 50 Prozent pfändbar ist.

Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 30. Sep 2021, 07:40
von caffery
Es gibt so Fragen, deren tieferer Sinn sich mir auch nach 20 mal Lesen nicht erschließen möchte.

Da es keinen tieferen Sinn zu geben scheint (oder ich finde ihn nicht):

Der Vorteil des Gläubigers ist, dass er durch einen Zusammenrechnungsbeschluss in solchen Fällen 50% der Einkünfte aus der Nebentätigkeit dem pfändbaren Einkommen unterwerfen kann.
Schreibst Du ja auch selber... Von daher erschließt sich mir weiterhin das Fragezeichen in Deinem Kopf nicht.

Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 30. Sep 2021, 13:20
von Witwe Bolte
caffery hat geschrieben: 30. Sep 2021, 07:40 Es gibt so Fragen, deren tieferer Sinn sich mir auch nach 20 mal Lesen nicht erschließen möchte.
...
Ja, das verstehe ich auch nicht, warum ein Gläubiger sich die Mühe machen sollte
a) herauszufinden, OB sein Schuldner einen Nebenjob hat
(neben seinem 'angemessenen' Vollzeitjob) und dann noch
b) einen Zusammenrechnungsbeschluss beim Gericht beantragt.

Es geht doch NUR um Geld ... na gut ... um SEIN Geld ...
aber Geld ist doch bekanntlich nicht alles.
Und wird, meines Erachtens, immer wieder völlig überbewertet.

... also jetzt mal im Ernst, 'Nie-mehr-Schulden', klär uns auf
und erkläre uns Deine Gedankengänge, die Dich zu dieser Frage bewogen haben.
Bitte.

Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 30. Sep 2021, 15:26
von Nie_mehr_Schulden
Also, ich versuche es :-)

Möglichkeit 1 = Der Gläubiger beantragt eine Zusammenrechnung. Ergebnis: Der Schuldner gibt 50 Prozent von seinem Nebenerwerb ab

Möglichkeit 2: Der Gläubiger beantragt keine Zusammenrechnung, Ergebnis: Der Schuldner gibt 50 Prozent von seinem Nebenerwerb ab

Warum also beantragt man als Gläubiger eine Zusammenrechnung, wenn er dadurch nicht mehr Geld bekommt. In beiden Fällen muss der Schuldner nur 50 Prozent von seinen Nebenerwerb abgeben.

Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Verfasst: 30. Sep 2021, 15:27
von Shopgirl
Wieso werden bei Möglichkeit 2 50% gepfändet?