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Ordnungsstrafe

Verfasst: 22. Sep 2021, 23:04
von habwiederwas
Hallo,
Ein Freund von mir hat bei der Krankenkasse ca 2000 Euro Schulden, die an den Zoll abgegeben wurden.
Dort zahlt er monatlich 100 Euro Rate.
Jetzt hat er zwei Monate nicht gezahlt, und angeblich eine Ordnungsstrafe von 370 Euro bekommen.
Das kommt mir sehr hoch vor, Kanadas so sein?

Re: Ordnungsstrafe

Verfasst: 23. Sep 2021, 04:29
von Nie_mehr_Schulden
Das kann man wahrscheinlich aus den wenigen Informationen nicht richtig beantworten. Die Ordnungsstrafe muss noch nicht mal was mit den nicht gezahlten Raten zu tun haben.

War er selbständig und hat KK-Beiträge nicht abgeführt?! Dann kann dies einfach nur eine "Bestrafung" für dieses Vergehen sein.

Re: Ordnungsstrafe

Verfasst: 23. Sep 2021, 06:33
von Witwe Bolte
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen (vor allem bei Selbständigen) nach dem SGB V zahlreiche Mahn- und Säumnisgebühren, Zinsen, undwasweißichalles festsetzen, da kann einiges zusammenkommen.
Von einer "Ordnungsstrafe" habe ich dagegen noch nie gehört.
In dem Bescheid dazu muß ja eine Rechtsgrundlage stehen, frag Deinen Freund doch mal danach.

Re: Ordnungsstrafe

Verfasst: 23. Sep 2021, 07:45
von caffery
Ich hau einfach mal einen raus, rate ins Blaue hinein und tippe als Rechtsgrundlage der Forderung auf mindestens 6 Monate nicht gezahlte private Pflegeversicherung und entsprechend § 121 SGB XI.

Zu mehr als einem lustigen Ratespiel taugen die wenigen Informationen aber leider noch nicht.

Aber ganz grundsätzlich lautet die allgemeine Antwort auf die allgemeine Frage: Ja, das kann sein.

Leider zieht sich die in meinen Augen völlig widersinnige Grundlogik:

"Wir zwingen zahlungsunfähige, säumige Schuldner zur Zahlung indem wir als "Druckmittel" einfach noch eine riesen Schippe oben drauf fordern, dann zahlen sie sicher!"

wie ein roter Faden durch sehr viele Bereiche der öffentlichen Forderungsarithmetik. Und zwar teilweise in (gesetzlich festgelegten) Umfängen von denen selbst die erfinderischsten Gammel-Inkassobuden nur feucht träumen können.