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Unterhalt

Verfasst: 14. Sep 2021, 19:13
von gabor
Hallo allerseits,

dieses mal geht es nicht um mich, sondern um einen Freund.

Dieser hat (unbestreitbare) Unterhaltsforderungen.

Es gibt wohl ein Gerichtsurteil von vor ca. 8 Jahren, dass er nur 1020,00 EUR zum eigenen Lebensbedarf behalten darf. Dementsprechend wird ihm alles darüber hinaus gepfändet, egal ob er 1050,00 oder 8000,00 Euro verdient. Zudem wird auch jede Zulage für Wochenend- Feiertag- und Nachtarbeit gepfändet. Sein Arbeitgeber argumentiert, dass er nur das tut, wozu verpflichtet wäre.
Dieses Urteil liegt ihm nicht (mehr) vor. Das wird er verbummelt haben, da er zeitweise im Ausland gelebt hat.

Die Pfändungsfreigrenze liegt aktuell bei ca. 1250,00 Euro, soweit ich weiss.

Gibt es für ihn eine Möglichkeit, dieses irgendwie zu korrigieren?

230 Euronen hören sich wenig an, wären aber existenziell..

Wie immer, vielen Dank für jede Hilfe.

Beste Grüsse

Re: Unterhalt

Verfasst: 14. Sep 2021, 19:15
von gabor
Ergänzung: er verdient natürlich keine 8000,00 Euro, sondern ca. 1500,00 Euro inkl. Zulagen......

Re: Unterhalt

Verfasst: 14. Sep 2021, 20:54
von tidus82
Das kann er doch neu festsetzen lassen, oder? Die Lebensumstände lassen doch allein schon darauf schließen, dass sich einiges in der Zeit geändert hat.
Nur, wenn er nix macht, dann passiert da auch nix :)

Re: Unterhalt

Verfasst: 14. Sep 2021, 21:23
von ShadowSchuldner
Hallo..
Bei mir war's so...
Die Zuschläge kann man per Beschluss vom Insolvenzgericht freigeben lassen..bei mir hat's der Rechtspfleger gemacht..gibts auch Urteile drüber...
Allerdings hatte ich kein Urteil im Nacken
mit runtergesetzten Selbstbehalt......
Gruss Schadowschuldner

Re: Unterhalt

Verfasst: 15. Sep 2021, 07:34
von caffery
1. Die Pfändungstabelle hat leider mit dem Freibetrag bei laufenden Unterhaltsschulden nichts zu tun. Den Freibetrag aus der Tabelle kann der Freund bei dieser Art Schulden leider vergessen.

2. Viel eher ist hier als Orientierungswert der "Bedarfskontrollbetrag" aus der Düsseldorfer Tabelle interessant. Dieser ist aktuell bei 1160 Euro für Erwerbstätige und bei 960 Euro für nicht Erwerbstätige.

3. Wenns ein gültiges Urteil dazu gibt, müsste er dies abändern lassen. Dazu müsste er A: wesentliche wirtschaftliche Veränderungen der Lebensumstände ins Feld führen können und sollte B: einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und dafür ggf. PKH beantragen.

4. Für das Schützen der Erschwerniszulagen wird ein Antrag beim Insolvenzgericht auf jeden Fall nichts bringen. Erstens weil der "Freund" wohl gar nicht im Insolvenzverfahren ist, zweitens weil die Unterhaltspfändung auch dann nichts mit dem Verfahren zu tun hätte (der privilegierte Unterhaltsgläubiger ist quasi mächtiger als das Insolvenzverfahren und kann Beträge "abgreifen" an die selbst die InsO nicht rankommt) und drittens weil der § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO fieser Weise überhaupt keinen Schutz für Erschwerniszulagen vorsieht. Hier wird lediglich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Mehrarbeit erwähnt.

Re: Unterhalt

Verfasst: 1. Okt 2021, 20:46
von gabor
Danke caffery, so ähnlich hab ich das schon befürchtet. Nachvollziehen kann ich das nicht. Er hat sich zum heutigen Tag wieder beim Jobcenter vorgestellt und versucht darüber hinaus noch 200-300 EUR irgendwie "schwarz" zu erwirtschaften. Das ist sehr schade, er war auf einem sehr guten Weg und bei Einsatz der Pfändungstabelle hätte er irgendwas um die 1350 Euro ausbezahlt bekommen. Das hätte ihm vorerst gereicht.
Mehrere Telefonate mit einem Rechtspfleger sind fruchtlos geblieben.