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Fahrpreisnacherhebung

Verfasst: 13. Sep 2021, 10:30
von Bomba
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wann eine Fahrpreisnacherhebung (60€) verjährt ist?

Ich danke Euch bereits im Voraus ganz herzlich!

Re: Fahrpreisnacherhebung

Verfasst: 13. Sep 2021, 10:52
von tidus82
Hi Bomba,

das unterliegt der regelmäßigen Verjährung und die beträgt 3 Jahre zum Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.

Beispiel: Forderung entsteht im Juni 2018 - die regelmäßige Verjährung beginnt dann am 01.01.2019 und ist dann am 01.01.2022 um 0 Uhr verjährt.

Also alles was vor 2018 (also 2017 und früher) entstanden ist ist dieses Jahr verjährt und am 01.01.2022 verjähren dann die Sachen aus 2018.

Re: Fahrpreisnacherhebung

Verfasst: 13. Sep 2021, 10:53
von tidus82
Wichtig:
Es gibt natürlich verjährungshemmende und -unterbrechende Aktionen seitens des Gläubigers - z.Bsp. ein Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid etc. Aber das war ja nicht deine Frage :-)

Re: Fahrpreisnacherhebung

Verfasst: 13. Sep 2021, 11:44
von Bomba
Super, vielen Dank für die schnelle und eindeutige Reaktion.