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Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 10. Sep 2021, 18:20
von insolaner
lange keine gelbe Post mehr bekommen (im Ernst!) - und nun doch mal wieder ein Mahnbescheid, dessen Hauptforderung durchaus stimmt.

Bereits vor Inkassoangabe (Creditreform) hatte ich aber dem Gläubiger mitgeteilt, dass derzeit "nix zu holen" ist, und dies auch begründet (war mitten in den Corona-Lockdowns), trotzdem zog man das ganze ohne weitere Rückmeldung voll durch.

Der Betrag liegt unter 800 EUR, die Gerichtskosten dürften also soweit stimmen. Aber der Rest? Die Adresse ist 100%ig bekannt, genau die auf der Rechnung, keine Ahnung was die da für "Auskünfte" gezogen haben - es gab angeblich (lt. MB) eine Anschriftenänderung mit Neuzustellungsantrag, die scheinen wohl vorher eine falsche Adresse verwendet haben (ist das mein Problem, bzw. meine Kosten?).

Die Auslagen sind in keinster Weise belegt, und mMn unnötig, Mahnkosten von 45 EUR (ein Einschreiben!) nebst 10 EUR nochmal Auskunft und über 100 EUR Inkassokosten sehe ich auch nicht.

'Bringt' es was, (nur) den Verfahrenskosten und Nebenforderungen zu widersprechen? Läuft eh' in's Insolvenzverfahren, aber erst (spätestens) Anfang nächsten Jahres...

Oder soll ich stumpf Vollwiderspruch einlegen, bringt das mehr Zeit? :)

Danke für Eure Tips!

Re: Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 10. Sep 2021, 18:25
von insolaner
Ergänzungsfrage: Reicht die Angabe, dass der Antragsteller "gesetzlich vertreten durch: Geschäftsführer" ist, oder muss da ein Name drinstehen? Bei Creditreform (Rechtsform: KG, wie alle Crefos) steht auch nur "vertreten durch: Komplementär der KG", keine Namen?!

Re: Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 10. Sep 2021, 20:42
von caffery
insolaner hat geschrieben: 10. Sep 2021, 18:20
Bereits vor Inkassoangabe (Creditreform) hatte ich aber dem Gläubiger mitgeteilt, dass derzeit "nix zu holen" ist, und dies auch begründet (war mitten in den Corona-Lockdowns), trotzdem zog man das ganze ohne weitere Rückmeldung voll durch.
Wenn Du dies nachweisbar wirklich gemacht und die Zahlungsunfähigkeit auch belegt hast, kannst Du nach meinem Dafürhalten sämtlichen Positionen bis auf die Hauptforderung und den Gerichtsgebühren für den Bescheid widersprechen.

Wenn Du denen sinngemäß nur geschrieben hast "kann nicht zahlen", ohne es irgendwie zu belegen kann man die Kosten allenfalls Kürzen. Ich würde da "Auskünfte" und "Mahnkosten" streichen und "Inkassokosten" bei der Geschichte auf eine 0,5er Gebühr bzw. 48 Euro runterrechnen.

So einen Käse wie "ich stell eh bald n Antrag - deswegen widerspreche ich allen Bescheiden mal komplett um möglichst viel Arbeit zu machen", so nach dem Motto "Scheiß der Hund drauf" würde ich niemals empfehlen und halte das persönlich auch schlicht für schlechten Stil.

Re: Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 10. Sep 2021, 21:44
von insolaner
danke für die Antwort - um's "viel-Arbeit-machen" geht's hier garnicht, eher um Zeitgewinn, Kosten sind logischerweise egal :)

Warum leiert die Creditreform (wo ich schon tiefschwarz bin ;)) überhaupt erst ein Mahnverfahren an, und produziert Kosten? Taktik oder Kostengenerierung, um "wenigstens etwas" zu bekommen?

Werde mal wiedersprechen und gucken, wie's weitergeht...

Re: Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 11. Sep 2021, 07:13
von imker
Guten Morgen insolaner, konntest Du denn die bestellte und erhalte Ware jemals bezahlen? Wenn ich ganz schwarz sehe, dann kann das sich gegen die Forderung wehren doch auch den Eindruck hervorrufen, dass von Beginn an nicht gezahlt werden sollte und konnte. Oder wie ist das zu verstehen "dem Gläubiger mitgteilt, dass derzeit nichts zu holen ist"? Ich halte so etwas für riskant.

Re: Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 11. Sep 2021, 07:39
von caffery
Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass sich die wirtschaftliche Situation zwischen Erhaltung der Ware und Ablauf des Zahlungsziels deutlich verschlechtert hat. Zudem ist ein Komplettwiderspruch aus dem Grund "Zeitgewinn" natürlich auch grottenschlechter Stil.

Etwas für 800 Euro zu bestellen und dann praktisch nach Erhalt zu sagen "Bei mir ist nichts zu holen!" ist natürlich "an der Schwelle zum Betrug". Es ist rein der Schmerzfreiheit der Branche, sowie dem Umstand, dass ein Strafverfahren für Gläubiger keinerlei Vorteile hat, geschuldet, dass solche Anzeigen so selten kommen.

Wenn sie aber nicht kommen und die Zahlungsunfähigkeit wurde zeitnah nachgewiesen (etwa war man die monatliche Zahlung eines Vertrags oder Darlehens nicht mehr bedienen kann), dann verstoßen aus meiner Sicht alle Kosten der Beitreibung (bis auf die Titulierung selbst) gegen die Schadensminderungsplicht.

Re: Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 11. Sep 2021, 09:28
von insolaner
Genau das mit der Schadenminderungspflicht meinte ich...

Danke für Deine frühsamstäglichen Worte.

Ein Eingehungsbetrug steht nicht im Raum, da die Ware eigentlich nur ausgeliehen war, dann aber von Dritten beschädigt wurde - und dafür bin ich leider haftbar.

Eigentlich war eine Rückgabe geplant, die Leihkosten sind auch bezahlt, der Rest kam überraschend.

Re: Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 11. Sep 2021, 09:40
von caffery
Okay, der Begriff "Warenlieferung" aus dem Bescheid mutet halt eher nach einer 0815 Bestellung an. Deine Geschichte klingt eher nach einem Schadensersatz.

Re: Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 11. Sep 2021, 11:16
von insolaner
hmmm, guter Gedanke. Die Ware wurde mit Lieferung mit entsprechendem Zahlungsziel berechnet, nach Rueckgabe sollte die Rechnung gutgeschrieben werden - kenne ich durchaus als 'üblichen' Ablauf, oder wäre das trotzdem ein Schadenersatz, weil die Rückgabe nicht erfolgte? Dann wäre ja auch die MwSt. unberechtigt berechnet worden...

Und bei "Warenlieferung" statt "Schadenersatz" ist doch auch der Mahnbescheid anfechtbar?

Re: Kosten im Mahnbescheid

Verfasst: 11. Sep 2021, 13:39
von caffery
Für den Fall, dass ich mich auch hier wieder zu missverständlich ausgedrückt haben sollte nochmal ganz einfach formuliert:

Wenn die Hauptforderung zweifelsfrei geschuldet wird, dann gehört dieser auch NICHT widersprochen.

Sollten jetzt weiterhin Rückfragen in diese Richtung offen sein, bitte ich inständig jemand anderen dasselbe nochmal in seinen Worten zu antworten.