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Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 24. Aug 2021, 15:46
von Steinstein
Hallo
Ich habe heute einen Brief vom Inso Verwalter bekommen.

In dem steht das ich die Voraussetzung für §300 Abs. 1 S 2 NR.3 a. F. erfülle.

Jetzt steht im §300 was gutes und was schlechtes.

Ich bin nicht so wirklich mit den Abs. und Nummer vertraut, und was man auf was bezieht.

Wenn ich das richtig interpretiere ist das in meinem Fall was gutes, aber könnt ihr mir das bestätigen?


P. s. bin im letzten Jahr der Inso.

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 24. Aug 2021, 15:56
von tidus82
Das bedeutet, dass du die Verfahrenskosten und die Insolvenzverwalter-/Treuhänderkosten gedeckt hast und jetzt einen Antrag an das Insolvenzgericht stellen kannst, dass du die vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt bekommst. Dazu packst du eine Kopie vom Brief des Treuhänders.

Einfach ans Gericht einen Zweizeiler:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die vorzeitige Restschuldbefreiung nach §300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 a.F.
Über das Vorliegen der Voraussetzungen lege ich Ihnen die Kopie des Schreibens meines Treuhänders bei.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 24. Aug 2021, 15:58
von tidus82
Und dann bekommst du nach 5 Jahren Inso ab Eröffnung die Restschuldbefreiung. :-)
Das wird aber erst entschieden, wenn die 5 Jahre rum sind - bei mir hat das ca. 1,5 Monate nochmal gedauert :)

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 24. Aug 2021, 16:00
von Steinstein
Das ist ja super, die 5 Jahre sind rum, habe noch 6 Monaten bis die 6 fertig sind.

Da habe ich mich wohl gut verhalten.

Dank für die schnelle Hilfe.

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 24. Aug 2021, 16:02
von tidus82
Ja eigentlich sagt man, dass man das kurz vor Ablauf der 5 Jahre beantragen soll - aber ich würd es einfach an deiner Stelle jetzt noch versuchen - mehr als nein sagen können die auch nicht :)

Gern gern - wenn du noch fragen hast, weißt du ja wo du dich hin wenden kannst :)

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 24. Aug 2021, 16:08
von Steinstein
Ja eine frage habe ich noch,
Schick ich das besser per einschreiben mit Rückschein oder normal?

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 24. Aug 2021, 16:10
von Steinstein
p. s., aber zahlen muss ich die vollen 6 Jahre, oder?

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 24. Aug 2021, 17:45
von Blecheimer
Steinstein hat geschrieben: 24. Aug 2021, 16:10 p. s., aber zahlen muss ich die vollen 6 Jahre, oder?
Falls Du die Abtretung an den Treuhänder meinst: Nein, musst Du nicht. ;)

Du bist dann mit Erteilung der RSB fertig.

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 4. Sep 2021, 15:58
von Steinstein
Hoffentlich ist es Ok, wenn ich kurz noch was Frage.
Ich habe den Antrag jetzt gestellt, wie läuft das jetzt ab, muss ich irgendwann zu Gericht oder geht das per Aktenlage? Wird man angehört?
Bekommt man Post mit der Restschuldbefreiung, wenn die Bewilligt wird und wenn ja, ist die dann sofort gültig?
Und wenn ich die bekomme, bei welchen Institutionen außer der Schufa sollte ich noch die Löschung der Restschuldbefreiung beantragen?
Und ist das jetzt gesetzlich geregelt das die Schufa das nach 6 Monaten löschen muss? Da gab es doch ein paar Urteile zu in letzter Zeit, oder?

Re: Kurze Frage zu einem Schreiben

Verfasst: 4. Sep 2021, 16:35
von caffery
Steinstein hat geschrieben: 4. Sep 2021, 15:58 Hoffentlich ist es Ok, wenn ich kurz noch was Frage.
Ja
Steinstein hat geschrieben: 4. Sep 2021, 15:58 Ich habe den Antrag jetzt gestellt, wie läuft das jetzt ab, muss ich irgendwann zu Gericht oder geht das per Aktenlage?
Postalisch - Du musst da nicht hin
Steinstein hat geschrieben: 4. Sep 2021, 15:58 Wird man angehört?
Ja
Steinstein hat geschrieben: 4. Sep 2021, 15:58 Bekommt man Post mit der Restschuldbefreiung, wenn die Bewilligt wird und wenn ja, ist die dann sofort gültig?
Ja und Ja
Steinstein hat geschrieben: 4. Sep 2021, 15:58 Und wenn ich die bekomme, bei welchen Institutionen außer der Schufa sollte ich noch die Löschung der Restschuldbefreiung beantragen?
Ich würde die Gläubiger anschreiben und um Herausgabe der Titel bitten. "Löschen" tut die Restschuldbefreiung aber zunächst mal niemand - und schon gar nicht nach Antrag.
Steinstein hat geschrieben: 4. Sep 2021, 15:58 Und ist das jetzt gesetzlich geregelt das die Schufa das nach 6 Monaten löschen muss?
Nein - immernoch 3 Jahre
Steinstein hat geschrieben: 4. Sep 2021, 15:58 Da gab es doch ein paar Urteile zu in letzter Zeit, oder?
Schon - aber ohne Rechtskraft, nicht höchstrichterlich und nicht allgemeingültig.