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Der Gerichtsvollzieher kommt
Verfasst: 17. Aug 2021, 19:23
von Speedy2021
Guten Abend,
heute war wohl der Gerichtsvollzieher da und hat niemanden angetroffen. In einem Schreiben teilte dieser mit daß er es Morgen in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr noch Mal versucht.
Jetzt ist es so das ich bis Oktober 2018 in Haft war und meine jetzige Frau während der Haftzeit kennen gelernt habe. Bei Entlassung aus der Haft hatte ich nur ein paar Anziehsachen und bin in den bestehenden Haushalt meiner Frau eingezogen.
Nun ist die Frage, in wie weit der Gerichtsvollzieher Gegenstände meiner Frau pfänden darf. Insbesondere geht es da natürlich auch um Tiere die meiner Frau gehören. Meine Frau hat natürlich gerade ein wenig Angst das der Gerichtsvollzieher morgen die Wohnung leerräumt.
Danke
Re: Der Gerichtsvollzieher kommt
Verfasst: 17. Aug 2021, 19:41
von Witwe Bolte
Nein, keine Sorge.
Normaler Hausrat ist eh nicht pfändbar.
Und wenn die Tiere Deiner Frau gehören, wird der GV die auch nicht pfänden.
Re: Der Gerichtsvollzieher kommt
Verfasst: 17. Aug 2021, 19:49
von Witwe Bolte
Zur Pfändbarkeit von Tieren s. ZPO § 811c:
§ 811c
Unpfändbarkeit von Haustieren
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.
...
Wenn der GV das Thema tatsächlich ansprechen sollte (glaube ich nicht),
dann wäre es natürlich gut, wenn Deine Frau nachweisen kann, dass es ihre Tiere sind.
Re: Der Gerichtsvollzieher kommt
Verfasst: 19. Aug 2021, 01:47
von insolaner
MrsRob hat geschrieben: ↑17. Aug 2021, 19:49
wäre es natürlich gut, wenn Deine Frau nachweisen kann, dass es ihre Tiere sind.
was nicht nur für die Tiere, sondern für alle
ihre Sachen gilt...
Re: Der Gerichtsvollzieher kommt
Verfasst: 19. Aug 2021, 14:36
von Speedy2021
So der Gerichtsvollzieher war gestern da und es war gar nicht so schlimm wie ich es mir vorgestellt habe.
Ich habe eine Vermögensauskunft abgegeben und habe mit Ihm auch eine Ratenzahlung vereinbart, was mit dem Gläubiger so nicht möglich war. Muss ich denn jetzt eigentlich auch mit einer Kontopfändung rechnen oder wird davon abgesehen solange ich meine Raten zahle?
Re: Der Gerichtsvollzieher kommt
Verfasst: 19. Aug 2021, 16:32
von Witwe Bolte
... sag ich ja (ein Besuch vom Gerichtsvollzieher "tut nicht weh").
Dass Du allerdings gleich beim ersten Besuch direkt eine Vermögensauskunft abgegeben hast,
obwohl Du ja auch eine Ratenzahlung mit ihm vereinbart hast,
das erstaunt mich jetzt etwas.
Deswegen zu Deiner Frage:
WENN Du einen böswilligen Gläubiger hast, dann könnte das (Kontopfändung) noch passieren,
denn jetzt hat er ja Deine Kontodaten.
"Normal" aber nicht.
Der Gläubiger bekommt ja jetzt vom GV die Info, dass er mit Dir eine Ratenzahlung vereinbart hat (dafür wirst Du vermutlich zusätzlich eine Gebühr "Ratenzahlungsvereinbarung" zahlen müssen, zusätzlich zu der Gebühr für den Besuch vom GV) und er bekommt sein Geld vom GV.
Warum sollte er jetzt noch zusätzlich eine Kontopfändung veranlassen ?
Aber falls doch, dann kannst Du ja immer noch bei der Bank die Umwandlung Deines Kontos in ein "P-Konto" (Pfändungsschutzkonto) beantragen, das gilt dann ggfs. rückwirkend.
Vorher würde ich auch keine Umwandlung beantragen.
Warum sollte man der Bank ohne Not mitteilen:
"Achtung, ich werde demnächst vielleicht ein 'unerwünschter Kunde' werden."
Gab es denn vom GV überhaupt ein Wort wegen der Tiere?
Re: Der Gerichtsvollzieher kommt
Verfasst: 19. Aug 2021, 21:43
von tidus82
Also mich macht auch die Ratenzahlung + Vermögensauskunft etwas stutzig - eigentlich wird eins von beiden vereinbart. Und nur wenn man sich nicht an die Ratenzahlung hält, dann wird die Vermögensauskunft abgenommen. Aber vielleicht hat der Gläubiger auf seinem Antrag irgendwo ein Häckchen, dass ne Ratenzahlung nur in Verbindung mit Vermögensauskunft möglich ist?!?