Gerichtskosten im Mahnbescheid
Verfasst: 17. Jul 2021, 12:53
Hallo,
zu Beginn möchte ich erwähnen, dass ich über eine Verbraucherinsolvenz nachdenke, da mir dies die einzige realistische Chance scheint, meine Schulden (2 Gläubiger) zu bewältigen.
Der "kleinere" Gläubiger ist das geringere Probleme, er stundet. Der andere Gläubiger ist aber weniger
verständnisvoll und ging auch nicht auf Vergleichsvorschläge ein.
Wenn man wie durch den Gläubiger angekündigt einen Mahnbescheid von einem ortsfremden Amtsgericht erhalten hat und man überlegt in die Verbraucherinsolvenz zu gehen, sollte man dem Mahnbescheid widersprechen? Wahrscheinlich nicht oder? Der Anspruch des Gläubigers ist übrigens berechtigt.
Aber wie verhält es sich mit den im Bescheid aufgeführten Verfahrenskosten?
In dem Bescheid gibt es keine Aufforderung diese zu bezahlen oder bis wann diese bezahlt werden müssen.
Kann man diese Verfahrenskosten stunden? Wendet man sich dabei an das nächste Amtsgericht?
Würde mich sehr freuen, wenn jemand, der damit (leider) schon mal Erfahrungen gemacht hat,
mir sagen könnte, wie man hier vorgeht oder was man besser nicht macht.
Erstmal viele Grüße!
Patrick
zu Beginn möchte ich erwähnen, dass ich über eine Verbraucherinsolvenz nachdenke, da mir dies die einzige realistische Chance scheint, meine Schulden (2 Gläubiger) zu bewältigen.
Der "kleinere" Gläubiger ist das geringere Probleme, er stundet. Der andere Gläubiger ist aber weniger
verständnisvoll und ging auch nicht auf Vergleichsvorschläge ein.
Wenn man wie durch den Gläubiger angekündigt einen Mahnbescheid von einem ortsfremden Amtsgericht erhalten hat und man überlegt in die Verbraucherinsolvenz zu gehen, sollte man dem Mahnbescheid widersprechen? Wahrscheinlich nicht oder? Der Anspruch des Gläubigers ist übrigens berechtigt.
Aber wie verhält es sich mit den im Bescheid aufgeführten Verfahrenskosten?
In dem Bescheid gibt es keine Aufforderung diese zu bezahlen oder bis wann diese bezahlt werden müssen.
Kann man diese Verfahrenskosten stunden? Wendet man sich dabei an das nächste Amtsgericht?
Würde mich sehr freuen, wenn jemand, der damit (leider) schon mal Erfahrungen gemacht hat,
mir sagen könnte, wie man hier vorgeht oder was man besser nicht macht.
Erstmal viele Grüße!
Patrick