Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?
Verfasst: 12. Jul 2021, 10:05
Hallo Ihr Lieben,
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Am Wochenende hatte ich Post im Briefkasten von einem Vollziehungsbeamten der KK.
So ganz verstehe ich den Unterschied nicht.
Ich hatte die letzten Jahre ziemliche Probleme mit meiner Erkrankung (Bipolare Störung etc) da hat sich leider mein ganzes Leben, sagen wir Mal ich habe mir mein Leben in dieser Zeit ziemlich versaut.
Langer Rede kurzer Sinn, ich habe vor einem Monat eine EV bei dem Zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben.
Jetzt kam eben das Schreiben des Vollzugsbeamten...
Ich rief ihn heute ab und teilte ihm mit, dass ich die Summe nicht auf einen Schlag zahlen kann... Und dass ich bereits vor ein paar Wochen eine EV abgegeben hätte. Das schien ihm egal zu sein. Er machte einen Termin mit mir aus uns sagte, er als Vollzugsbeamten hätte ganz andere Mittel und Wege an sein Geld zu kommen. Er dürfte alles Pfänden (ich bin selbstständig) und bei mir in Wohnung und Firma gäbe es sicherlich genug pfändbares. Auch könne er mich in Haft nehmen, wenn ich nicht bezahlen könnte. Daher interessiere ihn das nicht, was beim Gerichtsvollzieher vor ein paar Wochen war - seine Mittel wären da viel größer.
Jetzt meine Frage: darf er Gegenstände meiner Selbstständigkeit pfänden?
Darf er im Haus pfänden? Es gehört meinem Partner, ich lebe hier nur. Gehören an sich tut mir aber nix bis auf Kleinigkeiten wie Mal ein Mixer etc.
Kann er mich tatsächlich verhaften wenn ich den Betrag nicht auf einen Schlag zahlen kann?
Ist meine EV echt wertlos ihm gegenüber?
Vielen Dank
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Am Wochenende hatte ich Post im Briefkasten von einem Vollziehungsbeamten der KK.
So ganz verstehe ich den Unterschied nicht.
Ich hatte die letzten Jahre ziemliche Probleme mit meiner Erkrankung (Bipolare Störung etc) da hat sich leider mein ganzes Leben, sagen wir Mal ich habe mir mein Leben in dieser Zeit ziemlich versaut.
Langer Rede kurzer Sinn, ich habe vor einem Monat eine EV bei dem Zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben.
Jetzt kam eben das Schreiben des Vollzugsbeamten...
Ich rief ihn heute ab und teilte ihm mit, dass ich die Summe nicht auf einen Schlag zahlen kann... Und dass ich bereits vor ein paar Wochen eine EV abgegeben hätte. Das schien ihm egal zu sein. Er machte einen Termin mit mir aus uns sagte, er als Vollzugsbeamten hätte ganz andere Mittel und Wege an sein Geld zu kommen. Er dürfte alles Pfänden (ich bin selbstständig) und bei mir in Wohnung und Firma gäbe es sicherlich genug pfändbares. Auch könne er mich in Haft nehmen, wenn ich nicht bezahlen könnte. Daher interessiere ihn das nicht, was beim Gerichtsvollzieher vor ein paar Wochen war - seine Mittel wären da viel größer.
Jetzt meine Frage: darf er Gegenstände meiner Selbstständigkeit pfänden?
Darf er im Haus pfänden? Es gehört meinem Partner, ich lebe hier nur. Gehören an sich tut mir aber nix bis auf Kleinigkeiten wie Mal ein Mixer etc.
Kann er mich tatsächlich verhaften wenn ich den Betrag nicht auf einen Schlag zahlen kann?
Ist meine EV echt wertlos ihm gegenüber?
Vielen Dank