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Hemmung der Verjährung

Verfasst: 11. Jul 2021, 22:05
von Lastkingonearth
Hallo,liebe Community.

Mich beschäftigt folgendes:

Hatte 2015 Schulden bei der BMW-Bank.
Diese hat Hoist aufgekauft und mich
daraufhin mit Schreiben bombardiert.
2016 hab ich dann eine Ratenzahlung vereinbart
und ein Schuldanerkenntnis unterschrieben.
Mitte 2017 konnt ich dann nicht mehr bezahlen
und hab erstmal nix mehr von Hoist gehòrt.
2018 haben die sich dann mit dem Schuldanerkenntnis
an meinen AG gewandt und das Gehalt gepfändet.
Am 31.3.2020 wurd ich entlassen,somit war fûr Hoist
wieder Schluss.
Jetzt kam ein Mahnbescheid.

Ist die Forderung jetzt verjährt,oder hat die Lohnpfändung
die Verjährung neu anlaufen lassen bzw. gehemmt?

Re: Hemmung der Verjährung

Verfasst: 11. Jul 2021, 22:30
von Shopgirl
Du bist dir sicher, dass es da um die gleiche Forderung geht? Wurde damals beim Arbeitgeber gepfändet oder die Abtretung offen gelegt?
Wenn sie pfänden, haben sie einen Titel und brauchen keinen Mahnbescheid.

Was genau stand in diesem Schuldanerkenntnis? Kannst du den Text mal 1:1 widergeben?

Darüber hinaus ist die Verjährung von Kreditschulden aber in der Regel gehemmt. Die verjähren nicht nach 3 Jahren, sondern nach 10 +3.

Aber um da genauer etwas zu sagen zu können, bräuchten wir weitere Details. Was waren das für Schulden? Wie sieht das Schuldanerkenntnis aus? Gab es wirklich nie einen Titel?

Re: Hemmung der Verjährung

Verfasst: 12. Jul 2021, 00:56
von Lastkingonearth
Ist definitiv die gleiche Forderung.
Waren urspruenglich 10k.
Durch die Ratenzahlung und die Abtretung
(die haben damals die Abtretung offengelegt,
Mahnbescheid wurde erst jetzt beantragt)
ist die Summe jetzt bei 8k.
Die Forderung ist berechtigt.
Ist halt 5 Jahre alt und seit 4 Jahren keine Raten
mehr gezahlt.
Das mit den 10+3 Jahren wusste ich nicht.

Re: Hemmung der Verjährung

Verfasst: 12. Jul 2021, 00:59
von Lastkingonearth
Also es ist bis jetzt definitiv nicht tituliert.
Das Schuldanerkenntnis war nicht notariell.
Da stand nur drin,dass ich die Summe anerkenn
und das Gehalt abtrete,falls ich nicht regelmaessig
zahle.2016 war das.

Re: Hemmung der Verjährung

Verfasst: 12. Jul 2021, 06:48
von Witwe Bolte
Lastkingonearth hat geschrieben: 11. Jul 2021, 22:05 ...
Hatte 2015 Schulden bei der BMW-Bank.
Diese hat Hoist aufgekauft ...
Mein Gedanke dazu:
Sind das denn noch 'Kreditschulden'
(mit den zusätzlichen zehn Jahren gem. BGB § 497 (3) Satz 3),
wenn eine Inkassofirma die Forderung von der Bank tatsächlich aufgekauft hat ?

Sozialleistungen sind doch auch keine (ggf. geschützten) Sozialleistungen mehr,
wenn das Geld erstmal auf einem Bankkonto gelandet ist, deswegen mein Gedanke.
Lastkingonearth hat geschrieben: 11. Jul 2021, 22:05 ...
Am 31.3.2020 wurd ich entlassen,somit war fûr Hoist
wieder Schluss.
Jetzt kam ein Mahnbescheid.

Ist die Forderung jetzt verjährt,oder hat die Lohnpfändung
die Verjährung neu anlaufen lassen bzw. gehemmt?
Hier würde ich mal vermuten, dass die Teilzahlung durch die offengelegte Lohnabtretung
(es war ja wohl keine Lohnpfändung) die Verjährung gehemmt hat
(seien es nun drei, seien es zehn Jahre).

Wieso wurde trotz Offenlegung seit vier Jahren nichts bezahlt ?
Kein pfändbares Einkommen?

Mein Rat: Termin mit einer Schuldnerberatung machen (caritativ, kostenlos!) und den Anspruch von Hoist von einem Profi prüfen lassen.

Viel Glück!

Re: Hemmung der Verjährung

Verfasst: 13. Jul 2021, 21:43
von caffery
1. Eine Zahlung "unterbricht" die Verjährung, sodass diese von neuem beginnt (§ 212 ZPO). Eine "Hemmung" der Verjährung ist was anderes (§ 204 ZPO).

2. Die gegebenen Informationen lassen stark vermuten, dass die Forderung (leider) gemäß der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung NICHT verjährt ist.
(BGH, 14.07.2020, XI ZR 553/19)
Für eine genaue und verbindliche Klärung sollte man natürlich fachlichen Rat vor Ort einholen, welcher des Vorganges ansichtig werden kann.

Re: Hemmung der Verjährung

Verfasst: 25. Feb 2022, 15:03
von Lastkingonearth
Ich hatte dem Mahnbescheid fristgerecht widersprochen.
Das war ende Juli.
Seitdem nichts mehr gehoert!
Kann es sein,dass die aufgegeben haben?

Re: Hemmung der Verjährung

Verfasst: 25. Feb 2022, 15:27
von Shopgirl
Bei 10k? Unwahrscheinlich.

Re: Hemmung der Verjährung

Verfasst: 2. Mai 2022, 00:57
von cine
@Witwe Bolte @caffery
Mein Gedanke dazu, wenn seit vier Jahren nix gelaufen ist, würde ich einfach mal die Einrede der Verjährung stellen. Ein Versuch ist es allemal wert, mehr wie nicht greifen kann se nicht und den Mahnbescheid haben se mit wahrscheinlicher Sicherheit genau deswegen gestellt weil gerade deswegen.
Im Netz hab ich das gefunden:
Auch wenn das deklaratorische Anerkenntnis ein Vertrag ist, gilt nicht die 30-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB, sondern die jeweils anzuwendende kürzere Verjährungsfrist. Ein Vergleich, der ein schuldbestätigendes Anerkenntnis enthält, hat keine schuldumschaffende Wirkung, sondern nur deklaratorischen Charakter, welcher an der Verjährungsfrist von 3 Jahren dem Grunde nach nichts ändert.
Quelle: Haufe.de

ich gehe von einem deklaratorischen Anerkenntnis aus, da ein Konstitutives Anerkenntnis einem Urteil gleichkommen würde und damit jederzeit Vollstreckbar wäre und somit kein Vollstreckungsbescheid von Nöten ist