Seite 1 von 1

Abfindung an Gläubiger gezahlt.

Verfasst: 28. Feb 2019, 15:33
von Sebastian2
Guten Tag,

folgendes Problem.
Ich bin seit heute arbeitslos und habe Anfang Februar überraschend erfahren, das ich eine Abfindung bekommen.

Dank einer Lohnpfändung, wegen einem höheren nicht gezahlten Kredit, habe ich dann Pfändungsschutz und eine einstweilige Einstellung beim Amtsgericht gestellt.

Nun das Problem.
Auf der Abrechnung und nun auch auf meinem Konto. Wurde die Abfindung nun wohl doch an meinem Gläubiger überwiesen.

Das Amtsgericht hat den Antrag am 10.2 angefabgen zu bearbeiten.

Was kann ich nun noch machen. Wenn das Geld schon an den Gläubiger ging?
Nach ZPO sind da unpfändbare Beiträge enthalten und es muss mir ja außerdem so viel zur Verfügung stehen, das ich "Leben" kann.

Danke und Gruß
Sebastian

Re: Abfindung an Gläubiger gezahlt.

Verfasst: 28. Feb 2019, 16:31
von imker
Der Antrag wurde selbst gestellt? Jetzt sind vollendete Tatsachen geschaffen, weil Geld ausgezahlt wurde?
Da würde ich zu dem Amtsgericht auf die Rechtsantragstelle gehen und mit den vorhandenen Unterlagen um einen Beratungshilfeschein bitte. Thema Pfändungsschutz und Bereicherungsrecht durch unberechtigte Auszahlung.

Persönlich bin ich der Auffassung, dass da nach der Zahlung an den Gläubiger wenig Hoffnung besteht.

Jobcenter und erklären, dass die Abfindung trotz des Antrages an den Gläubiger ausgezahlt wurde und die 30% (?) nicht auf das ALG I angerechnet werden "dürfen".

Wenn Unpfändbares ausgezahlt wurde, muss der Arbeitgeber nochmals zahlen - also Klage beim Arbeitsgericht.

Re: Abfindung an Gläubiger gezahlt.

Verfasst: 28. Feb 2019, 16:39
von Sebastian2
Ja der Antrag wurde selbst gestellt. Gibg ja auch alles seine Wege...
Hat da nicht das Amtsgericht einen Fehler gemacht, wenn die die einstweilige Einstellung nicht aussprechen?

Zum Thema unpfändbar. Meines Wissens bezahlt der Arbeitgeber immer komplett aus. Da ja offiziell kein Arbeitseinkommen und deswegen ja der Pfändungsschutz beim Amtsgericht.

Aber wenn ich das nun richtig verstehe.
Trotz zeitigem Antrag, Fehler bei Ausführung dieses Antrages. Kann ich also die Abfindung abschreiben, obwohl mich die ZPO schützt?

Komische Gerechtigkeit hier 🤔

Re: Abfindung an Gläubiger gezahlt.

Verfasst: 28. Feb 2019, 17:56
von imker
Ja pfändbar ist die Abfindung voll, der Lohn teilweise - da habe ich den Text wohl unsauber verstanden.

Ist es denn so, dass der Antrag nach Auszahlung an den Gläubiger gestellt wurde und dass die Abfindung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wurde??

so ganz klar sind mir die Tatsachen aus dem Satz:

Ich bin seit heute arbeitslos und habe Anfang Februar überraschend erfahren, das ich eine Abfindung bekommen.
nicht geworden.

Heute: 28.2.
Anfang Februar: vorher
Abfindung bekommen.: bekommen habe oder bekommen soll
und ohne Vereinbarung meist auch keine Abfindung, daher: wann vereinbart?

Wenn vor Antragstellung die Abfindung fällig war und ausgezahlt wurde: MIST

Wie soll das im Forum geklärt werden?

Re: Abfindung an Gläubiger gezahlt.

Verfasst: 28. Feb 2019, 18:15
von Sebastian2
Hallo,

die Abfindung bzw. der nach Pfändungstabelle übrige Lohn wurde heute ausgezahlt.
So steht es auch in meiner Abrechnung. Allerdings ist diese schon letzten Freitag gedruckt worden.
Zu heute war die Abfindung auch fällig. Wie es auch in der Vereinbarung von Mitte Januar steht.

Kurz gesagt. Den Antrag habe ich beim Amtsgericht vor fällig werden der Abfindung gestellt.

Re: Abfindung an Gläubiger gezahlt.

Verfasst: 28. Feb 2019, 18:19
von caffery
imker hat geschrieben: 28. Feb 2019, 17:56 Wie soll das im Forum geklärt werden?
Das frage ich mich auch.
Es ist halt im Endeffekt eine Fülle von Fristen nach denen man hier schauen musste. Wann genau ist was passiert und wer war u.U. zu spät dran. Wenn man das alles wüsste, könnte man hier unter Umständen eine mehr oder weniger sinngeschwängerte Antwort geben.

Aber wenn ich den Text richtig verstehe, ist sich der TE noch nicht einmal ganz sicher, ob das Geld tatsächlich bereits an den Gläubiger ausbezahlt wurde. Er interpretiert das lediglich aus seiner Abrechnung vom Arbeitgeber und seinem "leeren" Konto.

Bei den zur Verfügung gestellten Daten: Antrag samt Aussetung der Vollstreckung am 10.02. bei Gericht bearbeitet und (wahrscheinlich) heute Stichtag für die Abfindung, kann ich mir eher vorstellen, dass der Arbeitgeber das Geld in Wahrheit noch festhalten könnte - den Umstand nur auf seiner wahrscheinlich automatisierten Abrechnung nicht kenntlich gemacht hat.

Es wäre ganz gut, wenn hier erst einmal in Ruhe für Klarheit gesorgt würde.
Sebastian2 hat geschrieben: 28. Feb 2019, 16:39 Trotz zeitigem Antrag, Fehler bei Ausführung dieses Antrages. Kann ich also die Abfindung abschreiben, obwohl mich die ZPO schützt?
Die ZPO schützt ja hier auch nur sehr bedingt. WIr reden hier von dem "grandiosen" § 850i Abs. 1 ZPO. Das ist sprachlich so ziemlich die größte Aneinanderreihung von Schwammigkeiten die sich je am Stück in einen Gesetzestext getraut haben.

Re: Abfindung an Gläubiger gezahlt.

Verfasst: 28. Feb 2019, 18:35
von Sebastian2
Ich will mich halt jetzt schon informieren, was ich tun könnte.
Geht es hier doch um viel Geld.

Ich höre leider von allen 3 Parteien nichts mehr.
Außer die Nachfrage nach meinem Kündigungsschreiben kam vom Amtsgericht nichts mehr.
Müssten die nicht über die einstweilige Einstellung informieren?

Meines erachtens war ich fristgerecht. Allein schon deswegen, weil für den Pfändungsschutzantrag ja auch keine Fristen groß eingehalten werden müssen.

Es klingt so, als wäre es wichtig, das ich den Antrag vor fällig werden der Abfindung stellen musste. Das habe ich ja getan.

Aber schützt mich nicht auch § 850a?
So ist in der Abfindung nicht nur mein Lohn enthalten. Sondern auch Gelder für Weiterbildung. Oder auch eine Summe wenn man bis zum Ende bleibt.

Re: Abfindung an Gläubiger gezahlt.

Verfasst: 28. Feb 2019, 18:49
von caffery
Sebastian2 hat geschrieben: 28. Feb 2019, 18:35 Müssten die nicht über die einstweilige Einstellung informieren?
Ja sicher. Aber da wo es wesentlich ist, nämlich beim Drittschuldner - also Deinem (Ex-)Arbeitgeber. Das machen die normalerweise auch tout de suite. Deswegen habe ich ja auch o.g. Mutmaßung angestellt.
Sebastian2 hat geschrieben: 28. Feb 2019, 18:35 Aber schützt mich nicht auch § 850a?
So ist in der Abfindung nicht nur mein Lohn enthalten. Sondern auch Gelder für Weiterbildung. Oder auch eine Summe wenn man bis zum Ende bleibt.
Für Abfindungen gilt der 850i. Von dem Anderen schreibst Du jetzt zum ersten Mal. Aufwandsentschädigungen wären ohnehin unpfändbar. Dafür sollte man in aller Regel keinen Gerichtsbeschluss benötigen.

PS: Vielleicht ist die Frage etwas philosophisch aber: Was ist "das Ende"?;)

Re: Abfindung an Gläubiger gezahlt.

Verfasst: 28. Feb 2019, 20:12
von Sebastian2
Also kann auch, ohne Information vom Amtsgericht sn mich, trotzdem eine einstweilige Einstellung beim Arbeitgeber eingegangen sein?
Selbst in dem Brief, zwecks einreichung meiner Kündigung, war davon nichts erwähnt.


Also nur 850i?

Naja mal abwarten. Etwas habt ihr mir die Angst ja nun genommen.