Seite 1 von 3
P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 17:02
von mucel
Servus,
angenommen der Hausbank des Schuldners wird am 29.07.2021 ein PfÜB zugestellt. Im Monat Juli gab es weder Geldeingänge noch Geldausgänge auf dem Konto. Der Saldo des Kontos beträgt an dem Tag aus dem Übertrag des Vormonatssaldos 10,00 Euro.
Am 30.07.2021 geht das Gehalt des Schuldners in Höhe von 1.260 Euro auf dem Bankkonto ein.
Kann der Schuldner dann am 30.07. und 31.07. über den vollen monatlichen P-Kontofreibetrag in Höhe von 1.252 Euro verfügen?
Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 17:36
von tidus82
Genau so ist es
Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 17:38
von tidus82
Aber Vorsicht: im folgenmonat kann er auch nur über 1252 Euro verfügen. Unabhängig davon ob er im Monat vorher Geld abgehoben hat oder nicht.
Er kann also nicht das Geld vom 30.07. am 01.08. abholen und dann nochmal am 29.08. (beim nächsten Gehaltseingang)
Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 18:00
von mucel
@tidus
Besten Dank für deine Antwort.
Die Hauptsache war mir jetzt, dass im 1. (laufenden) Monat nicht irgendwie auf Tage runtergerechnet wird und dann im Juli nur (ca.) 80 Euro verfügbar gewesen wären.
Wobei mich dein 2. Post jetzt doch etwas verwirrt. Ich dachte immer, nicht verbrauchtes Guthaben kann in den Folgemonat übertragen werden?
Also Beispiel:
Eingang 30.07. = 1.252 Euro
Abbuchungem 30-+31.07 = 652 Euro
Saldo 31.07. 600 Euro
Übertrag = 600 Euro
Eingang 30.08. = 1.252 Euro
verfügbar bis 31.08. = 1.852 Euro
Das stimmt so nicht mehr? Ich habe sogar angenommen, dass es ab 01.11. bzw. 01.12. sogar drei Monate lang möglich sein soll, nicht verbrauchtes „anzusparen“?
Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 18:54
von Käsebrot
mucel hat geschrieben: ↑3. Jul 2021, 18:00
@tidus
Besten Dank für deine Antwort.
Die Hauptsache war mir jetzt, dass im 1. (laufenden) Monat nicht irgendwie auf Tage runtergerechnet wird und dann im Juli nur (ca.) 80 Euro verfügbar gewesen wären.
Wobei mich dein 2. Post jetzt doch etwas verwirrt. Ich dachte immer, nicht verbrauchtes Guthaben kann in den Folgemonat übertragen werden?
Also Beispiel:
Eingang 30.07. = 1.252 Euro
Abbuchungem 30-+31.07 = 652 Euro
Saldo 31.07. 600 Euro
Übertrag = 600 Euro
Eingang 30.08. = 1.252 Euro
verfügbar bis 31.08. = 1.852 Euro
Das stimmt so nicht mehr? Ich habe sogar angenommen, dass es ab 01.11. bzw. 01.12. sogar drei Monate lang möglich sein soll, nicht verbrauchtes „anzusparen“?
Das stimmte so noch nie. Du kannst zwar in den Folgemonat Geld übertragen, hast aber trotzdem nicht mehr zur Verfügung. Deswegen macht es durchaus Sinn, zum Monatsende alles abzuheben, was bis zum nächsten Geldeingang nicht zwingend auf dem Konto benötigt wird.
Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 19:29
von mucel
@Käsebrot
Also man kann nicht 600 Euro, z.B. im Juli nicht verbrauchen, diese in den August (als bestehenden Saldo) übertragen und dann im August über 1.852 Euro verfügen?
Dann wäre ja die Aussage hier unter Nr. 16 (Fragen & Antworten) falsch
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenU ... konto.html
und er hier würde völligen Unsinn von sich geben
https://p-konto.de/wiki/guthaben/
Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 19:55
von tidus82
Ai ai ai, also ich habe es so gelernt, dass mit dem Übertrag sichergestellt wird, dass man monatlich über entsprechend 1174 (bzw jetzt 1252) verfügen kann. Jedoch ist das entsprechend auch der maximale Betrag der zur Verfügung steht.
Aber ich muss dir absolut recht geben, dass es in den Links ganz anders steht. Wenn das richtig ist, dann ist das, was ich gelernt habe und auch von meiner damaligen Bank so zu meinem P-Konto erklärt bekommen habe echt falsch. Und ich muss meinen P-Konto Rechner überarbeiten.
Vielleicht kann hier jemand (ich denke da an Shopgirl??) etwas genauere Auskunft geben?
Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 20:06
von mucel
@tidus
Hi Tidus,
also ich will jetzt kein Klugscheisser sein, aber was den Übertrag nicht verbrauchten Guthabens angeht, bin ich mir zu nahezu 100% sicher, dass es so ist wie ich es „gelernt“ habe und wie es in den Links steht.
Der BGH hat das hier in dem Urteil, RZ 18 (helle, schlecht zu sehende, graue Zahl am linken Rand) ungefähr in der Mitte, auch so beschrieben:
https://openjur.de/u/2118752.html
Zitat: „ Soweit der Schuldner in einem Kalendermonat nicht über das Guthaben in Höhe des nach § 850k Abs. 1 und 2 ZPO pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses Guthaben gemäß § 850k Abs. 1 Satz 3, § 850k Abs. 2 Satz 2 ZPO in dem folgenden Kalendermonat
zusätzlich (von mir hervorgehoben) zu dem nach § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO für diesen Monat geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst, erhöht also den für diesen Monat geltenden Sockelfreibetrag um den Ansparübertrag.“
Und schau mal hier:
„Mehr Ansparmöglichkeiten auf dem Konto“
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1733466
Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 20:27
von Käsebrot
Dann wurde ich ja monatelang von der Bank beschissen
Mir wurde das übertragene Guthaben immer vom nächsten Zahlungseingang abgezogen (deswegen auch die Überzeugung, das muss so).
Re: P-Konto im ersten/laufenden Monat
Verfasst: 3. Jul 2021, 20:37
von mucel
Käsebrot hat geschrieben: ↑3. Jul 2021, 20:27
Dann wurde ich ja monatelang von der Bank beschissen
Mir wurde das übertragene Guthaben immer vom nächsten Zahlungseingang abgezogen (deswegen auch die Überzeugung, das muss so).
Dann solltest du mal mit deiner Bank sprechen……….