Höhe Verzugszinsen nach Gerichtsurteil
Verfasst: 27. Mai 2021, 17:12
Hallo,
in einem Anerkenntnisurteil steht wie folgt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 617,64 Euro nebst 10 Prozent Zinsen hieraus über dem Basiszinsatz seit 08.05.2015 sowie weitere 62,40 Euro zu bezahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtstreites zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verhandlung war am 07. April 2016, dass Urteil ist ebenfalls vom 07. April 2016
Wie verhält es sich nun mit der Berechnung der Zinsen für den Zeitraum nach dem Urteil, also ab dem 08. April 2016. Werden dort die im BGB § 288 Absatz 1 und Absatz 2 aufgeführten Regelungen angewandt oder aber, werden für den gesamten, auch nach Urteil liegenden Zeitraum, die 10% in Ansatz gebracht?
in einem Anerkenntnisurteil steht wie folgt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 617,64 Euro nebst 10 Prozent Zinsen hieraus über dem Basiszinsatz seit 08.05.2015 sowie weitere 62,40 Euro zu bezahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtstreites zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verhandlung war am 07. April 2016, dass Urteil ist ebenfalls vom 07. April 2016
Wie verhält es sich nun mit der Berechnung der Zinsen für den Zeitraum nach dem Urteil, also ab dem 08. April 2016. Werden dort die im BGB § 288 Absatz 1 und Absatz 2 aufgeführten Regelungen angewandt oder aber, werden für den gesamten, auch nach Urteil liegenden Zeitraum, die 10% in Ansatz gebracht?