Krankenversicherungsbeitrag und Nettoeinkommen
Verfasst: 27. Mai 2021, 09:13
Hallo,
mein Problem ist folgendes, ich soll einem Gläubiger nachweisen, dass ich unpfändbar bin. So wie ich es verstehe ist das auch der Fall. Mein Netto-Einkommen liegt unter dem Pfändungslimit, allerdings komme ich gerinfügig durch Wohngeld über das Limit. Damit wäre ich ja eigentlich pfändbar.
Allerdings bezahle ich meine Krankenversicherung vollständig selbst, das heißt von meinem "Netto" vom Arbeitgeber, zahle ich noch einmal die KV selbst. Das abgezogen,liege ich auch mit Wohngeld weit unter dem Pfändungslimit.
Ist das korrekt oder unterliege ich einem Irrtum? Ein Freund meinte, ich müsste das beim Amtsgericht geltend machen und dann würde ich einen individuellen Pfändungsbetrag, um die Höhe meines KV-Beitrages anerkannt bekommen.
Weiß jemand da von euch mehr, oder zählt der KV-Beitrag nicht zu den Bruttoabzügen?
Wäre lieb, wenn mir einer/eine von euch mir mit einer Info helfen könnte.
Marla
mein Problem ist folgendes, ich soll einem Gläubiger nachweisen, dass ich unpfändbar bin. So wie ich es verstehe ist das auch der Fall. Mein Netto-Einkommen liegt unter dem Pfändungslimit, allerdings komme ich gerinfügig durch Wohngeld über das Limit. Damit wäre ich ja eigentlich pfändbar.
Allerdings bezahle ich meine Krankenversicherung vollständig selbst, das heißt von meinem "Netto" vom Arbeitgeber, zahle ich noch einmal die KV selbst. Das abgezogen,liege ich auch mit Wohngeld weit unter dem Pfändungslimit.
Ist das korrekt oder unterliege ich einem Irrtum? Ein Freund meinte, ich müsste das beim Amtsgericht geltend machen und dann würde ich einen individuellen Pfändungsbetrag, um die Höhe meines KV-Beitrages anerkannt bekommen.
Weiß jemand da von euch mehr, oder zählt der KV-Beitrag nicht zu den Bruttoabzügen?
Wäre lieb, wenn mir einer/eine von euch mir mit einer Info helfen könnte.
Marla