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Kann mein Bereinigungsplan platzen?

Verfasst: 21. Mai 2021, 18:07
von Det
Hallo liebe Community,

zuerst ein mal, entschuldigt bitte eventuelle Rechtschreibfehler, aber ich bin leiger Gottes Legastheniker.

So nun zum eigentlichen Problem:

Bei mir hatten sich Schulden bei 5 Gläubigern in einer Höhe von knapp 15.000€ angehäuft. Ich habe es geschafft mich mit allen Gläubigern zu vergleichen und einen Schuldenbereinigungsplan über das Gericht zu erstellen, so das ich 5 Jahre lang Beginnend 11.2018 jeden Monat 50€ die auf die Gläubiger prozentual aufgeteilt werden zahle.

Ein Gläubiger hat eine Kontopfändung die laut Vertrag Ruhen sollte. Da ich um eine Verbesserung meines Gesundheitsbildes bemüht war ( PTBS und Depression), habe ich nur den ersten Auszug genau angesehen und danach die nächsten paar überflogen, weswegen mir erst diesen Monat aufgefallen ist, das die Kontopfändung nicht geruht hat und ich bei diesem Gläubiger nun gut nur noch 3 Monatsraten anstatt 18 offen habe ( habe jeden Monat eigentlich immmer eine Reserve von 15€auf meinem Konto stehen lassen, die gefändet wurde ).

Ich habe mit dem Gläubiger telefoniert, der mir sagte, das damals ein Schreiben an meine Bank gegeangen sei, das die Pfändung ruhen soll und meine Bank sagt, sie hätte nichts bekommen. Der Gläubiger will verständlicherweise auch nicht den gepfändeten Betrag wieder zurück überweisen.

Nun ist meine Befürchtung, was passiert wenn ein anderer Gläubiger erfährt das ich mit dem Gläubiger wegen der Pfändung eher im Reinen bin. Kann er dann den richterlichen Schuldenbereinigungsplan deswegen anfechten und platzen lassen? Und wenn ja, wie kann ich mich davor schützen? Auszahlen kann ich meine Gläubiger, wenn bei mir alles weiter so läuft wie seit den letzten 4 Monaten am Ende des Jahres.

Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten und Hilfe.

Liebe Grüße

Det

Re: Kann mein Bereinigungsplan platzen?

Verfasst: 21. Mai 2021, 18:38
von tidus82
Hi Det und herzlich willkommen,

zuerst einmal: du schreibst echt super, dafür dass du Legastheniker bist :-)

Zu deiner Frage:
Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass du durchaus gegen einen Antrag, der dir diesen Bereinigungsplan Versagen sollte vorgehen kannst, da du dich ja penibel daran gehalten hast. Für die Aufhebung/Ruhendstellung der Kontopfändung ist eigentlich der teilnehmende Gläubiger verantwortlich, der ggf. die Zustellung nachweisen müsste. Inwiefern dir aber ggf. vorgeworfen werden kann, dass du nicht drauf geachtet hast, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Vielleicht antwortet aber noch ein Profi und kann was genaueres sagen :)

Re: Kann mein Bereinigungsplan platzen?

Verfasst: 21. Mai 2021, 20:17
von Det
Hallo tidus,

danke für das Kompliment... ich schreibe meine Schreiben auf einem Textdokument vor und die Autokorrektur hilft mir dabei ;) .

Danke schon einmal für Deine Antwort. Sehe das ungefähr, so wie Du.

Ich habe mich an meine Bank genwandt und an den Gläubiger und alles andere liegt ja eigentlich außerhalb meiner Einflussmöglichkeit, so das man mir eigentlich keine Schuld vorwerfen kann.

Ich hoffe, das mir ein Profi hier noch Sicherheit geben kann ;).

Also keine Bange, antwortet mir ruhig, mein Dank ist gewiss.

Liebe Grüße

Det

Re: Kann mein Bereinigungsplan platzen?

Verfasst: 21. Mai 2021, 21:09
von Shopgirl
Die anderen Gläubiger haben dadurch ja nicht weniger bekommen, ich sehe da keinerlei Probleme.

Re: Kann mein Bereinigungsplan platzen?

Verfasst: 2. Jun 2021, 12:27
von Det
Hallo liebe User,

ich habe zu meinem Anliegen noch die eine oder andere Frage.

Ich hatte ein wenig Glück und bin zu einem kleinen 3 stelligen Betrag gekommen durch den Verkauf eines Gewinnes.
Nun hätte ich das Geld um meinen Gläubigern die restlichne Raten komplett zu bezahlen. Dazu habe ich das so vor zu machen:
Ich schreibe die Glaübiger an um zu fragen, ob sie die Restschuld aus dem Vergleich komplett bezahlt haben möchten oder es lieber weiter in Raten gezahlt haben möchten.

Nur was ist wegen der Gleichbehandlung, wenn die einen mit der Summe auf einmal einverstanden sind und die anderen nicht? Darf ich dann die einen dann auszahlen und bei den anderen weiter auf Raten laufen lassen, oder muss ich bei allen dann bei allen Raten machen? Wenn ich mir die Frage seleber beantworten sollte würde ich sagen, da alle das Angebot bekommen haben, darf ich die, die die restliche Summe auf einmal haben wollen auszahlen und die anderen weiter auf Raten. Weiß aber nicht ob das so richtig ist.

Die nächste frage ist, was mache ich mit der Kontopfändung wenn die trotz begleichen der Schuld nicht vom Konto genommen wird? Denn die Schuld wurde von Inkassounternehmen A, die die Kontopfändung gemacht haben an Inkassounternehmen B abgegeben und Inkassounternehmen A ist nicht mehr erreichbar.

Danke im voraus.

Liebe Grüße
Det

Hallo Shopgirl,
auch wenn spät, wegen Krankheit, danke für Deine Antwort ;)

Liebe Grüße
Det