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Vorgehen nach Erbausschlagung

Verfasst: 6. Mai 2021, 14:11
von sc9283
Hallo.

Ich habe letztes Jahr das Erbe meines Vaters beim Nachlassgericht ausgeschlagen (innerhalb einer Woche)

Heute bekomme ich einen Brief eines Inkassounternehmens, ich möge bitte eine 4-stellige Forderung begleichen, da das Inkassounternehmen "festgestellt hat, dass ich das Erbe angenommen habe". Ich solle innerhalb von 10 Tagen Stellung nehmen.

Das stimmt nicht. Ich weiss auch nicht, woher die meine Adresse haben. Muss ich reagieren? Sollte ich reagieren? Falls ja, wie?


Vielen Dank.

Re: Vorgehen nach Erbausschlagung

Verfasst: 6. Mai 2021, 15:25
von Witwe Bolte
Niemand muss auf ein Inkasso-Schreiben reagieren.

Du solltest nur dann reagieren, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid kommen sollte
(was ziemlich unwahrscheinlich ist).