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Beiträge freiwillige Krankenversicherung im Rückstand

Verfasst: 28. Apr 2021, 19:35
von sedicesimo
Hallo zusammen :)

ich habe im Sommer 2019, nachdem ich von einer Betriebsschließung betroffen war, beschlossen freiberuflich zu arbeiten. Da dies alles aufgebaut werden will, habe ich mich freiwillig krankenversichert.
Bis März 2020 alles gut, dann kam Corona und alles lag auf Eis.
Ab da bin ich zügig mit den Beiträgen in Rückstand geraten. Es waren (bei der AOK) knapp 200 Euro monatlich. Der Rückstand sind ca. 13 Monate, wären also ca. 2.600 Euro insgesamt.
Heute kam die Forderung...über ca. 6.300 Euro :shock:
Was kann ich da machen? Ich weiß nicht wann ich wieder arbeiten DARF...geschweige denn wieder Einnahmen habe.

Scheinbar sind da gewaltige Säumiszuschläge dazu gekommen. Mit über dreitausend habe ich gerechnet...aber das hat mich umgehauen.
Kann mir irgendjemand raten was ich da tun kann oder soll?
Sobald das in die Pfändung geht ist Schicht im Schacht... :(

Danke schon jetzt :|

Matthias

Re: Beiträge freiwillige Krankenversicherung im Rückstand

Verfasst: 28. Apr 2021, 20:07
von Witwe Bolte
Ich habe Erfahrungen mit zwei AOK-Geschäftsstellen gemacht:
Nr 1 war sehr kooperativ (und kreativ!) bez. 'Niederschlagung', 'Stundung', 'Bereinigung' usw.
Nr 2 hat drei Tage nach dem Gespräch die Zwangsvollstreckung (per Hauptzollamt) veranlasst.

Es hängt also sehr vom Willen und der Bereitschaft 'Deiner' AOK ab - Möglichkeiten haben die schon (wenn sie wollen).

Warst Du denn in der Zeit überhaupt "hauptberuflich selbständig tätig" ?
Oder ruhte Deine Selbständigkeit ?

Wie hast Du Deinen Lebensunterhalt gesichert ?

Diese Situation ist ja die klassische Motivation für "hauptberuflich selbständig Tätige"
Transfer-Leistungen gem. SGB II zu beantragen ( = ALG2, auch "HartzIV" genannt).

Re: Beiträge freiwillige Krankenversicherung im Rückstand

Verfasst: 28. Apr 2021, 20:17
von sedicesimo
Ich bin gar nicht dazu gekommen die Tätigkeit groß ins Rollen zu bringen. Ich bin im Bereich Catering tätig, hätte da von einem großen Metzgerbetrieb Subaufträge bekommen...aber das ist alles tot.
Ich bin mit meinem Ersparten bisher gerade so über die Runden gekommen, die Krankenversicherung zahlt man ja nicht leichtfertig nicht.
Den Gang zum Amt wollte ich einfach vermeiden...

Re: Beiträge freiwillige Krankenversicherung im Rückstand

Verfasst: 28. Apr 2021, 20:47
von Witwe Bolte
... aber 13 Monate die KV-Beiträge nicht zu zahlen und sich auch nicht mit der KK in Verbindung zu setzen, ist schon ein bisschen 'leichtfertig' ...

Also hast Du diese 'selbständige Tätigkeit' zwar beabsichtigt, aber gar nicht wirklich betrieben ?
Ruf die AOK an, wenn mit dem zuständigen Sachbearbeiter die "Chemie" nicht stimmt,
dann rede direkt mit dem Leiter der Geschäftsstelle.

Viel Glück !

Re: Beiträge freiwillige Krankenversicherung im Rückstand

Verfasst: 28. Apr 2021, 21:46
von Shopgirl
Du solltest dringend prüfen, in welchen Tarif du eingestuft wurdest. Wenn der Krankenkasse keine Daten über deinen Verdienst vorliegen, stufen die dich gerne mal direkt in den höchsten.

Re: Beiträge freiwillige Krankenversicherung im Rückstand

Verfasst: 29. Apr 2021, 00:12
von sedicesimo
es sind/waren 195 Euro monatlich. Ich weiß nicht ob das teuer oder günstig ist? Ich hatte damals keine große Wahl...

Re: Beiträge freiwillige Krankenversicherung im Rückstand

Verfasst: 29. Apr 2021, 01:38
von Shopgirl
Und du bist auch nicht zwischenzeitlich hochgestuft worden? Geht das aus der Forderungsaufstellung hervor?

Re: Beiträge freiwillige Krankenversicherung im Rückstand

Verfasst: 29. Apr 2021, 06:36
von Witwe Bolte
Der Beitrag von knapp 200,- Euro ist der Mindestbeitrag als "freiwillig" Versicherter,
der errechnet sich aus der sogenannten 'Mindestbeitragsbemessungsgrenze',
die beträgt in 2021 EUR 1.096,67
("freiwillig" ist ja schon komisch, da man ja seit einiger Zeit gesetzlich verpflichtet ist,
sich zu versichern - und wenn man das nicht privat in einer PKV macht, dann muss man es
"freiwillig" in einer gesetzlichen GKV machen).

Aber das sich die 200,- im Monat auf wundersame Weise in 6.300,- verwandeln ...
das ist auch komisch. Selbst für eine GKV, die per Gesetz einiges an Zinsen und Zuschlägen berechnen dürfen.

Also hol die Schreiben der KK raus, öffne sie und lies sie.
Was steht da drin als Berechnungsgrundlage?
Wieviel ist "Beitrag" und wieviel Zinsen, Gebühren usw ?

Und dann ruf die AOK an !
Es wird nicht besser, je länger Du wartest.