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PFÜB beim Finanzamt

Verfasst: 12. Apr 2021, 19:47
von Niedersax
Tach Gemeinde,
Es geht hier nicht darum, dass das Finanzamt pfändet, sondern dass ein Gläubiger einen PFÜB beim Finanzamt hat zustellen lassen, um Zugriff auf eventuelle Steuererstattungen zu bekommen.
Meine Frage ist jetzt, ist dieser PFÜB dann tatsächlich auf dieses eine Finanzamt beschränkt, bei dem er zugestellt wurde? Oder für die gesamte Landesfinanzverwaltung? Oder gar bundesweit? Bei mir steht möglicherweise demnächst ein Umzug an, und da wüsste ich gerne, ob der PFÜB noch Wirkung hat, wenn dann ein anderes Finanzamt für mich zuständig ist.
Danke schonmal für eure Antworten.

Re: PFÜB beim Finanzamt

Verfasst: 13. Apr 2021, 07:49
von Witwe Bolte
Dazu steht in der Verfügung des BayLfSt vom 30.7.2018:
...
Ändert sich die Zuständigkeit nach der Zustellung des Beschlusses, geht die sich daraus ergebende Verpflichtung auf das neue FA über. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist mit den Steuerakten an das neu zuständig gewordene FA abzugeben.
...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/742255/