bestehende Zwangsvollstreckung,eidesstattl.Vers.trotzdem zusätzlich Creditreform
Verfasst: 10. Apr 2021, 18:04
Hallo liebe Mitglieder,
habe eine bestehende Zwangsvollstreckung und eidesstattliche Versicherung aus 02/2020. (Ursächlich aus Mietschulden, Räumungsklage, Zwangsräumung und Kostenfestsetzungsbeschluss). Alle Schulden sind im Zwangsvollstreckungsauftrag enthalten auch der Kostenfestsetzungbeschluss über die Rechtsanwaltskosten meiner ehemaligen Vermieter.
Jetzt haben meine ehemaligen Vermieter über ihre Rechtsschutzversicherung den Kostenfestsetzungsbeschluss dort geltend gemacht.
Diese Rechtsschutzversicherung hat nun Creditreform beauftragt die Forderung aus dem Kostenfeststetzungsbeschluss ebenfalls einzutreiben.
Meines Erachten ist die doppelte Eintreibung unzulässig.
Auch der Auftrag der Rechtsschutzversicherung, da eine eidesstattliche Versicherung vorliegt hätte nicht folgen dürfen:
Grüße
habe eine bestehende Zwangsvollstreckung und eidesstattliche Versicherung aus 02/2020. (Ursächlich aus Mietschulden, Räumungsklage, Zwangsräumung und Kostenfestsetzungsbeschluss). Alle Schulden sind im Zwangsvollstreckungsauftrag enthalten auch der Kostenfestsetzungbeschluss über die Rechtsanwaltskosten meiner ehemaligen Vermieter.
Jetzt haben meine ehemaligen Vermieter über ihre Rechtsschutzversicherung den Kostenfestsetzungsbeschluss dort geltend gemacht.
Diese Rechtsschutzversicherung hat nun Creditreform beauftragt die Forderung aus dem Kostenfeststetzungsbeschluss ebenfalls einzutreiben.
Meines Erachten ist die doppelte Eintreibung unzulässig.
Auch der Auftrag der Rechtsschutzversicherung, da eine eidesstattliche Versicherung vorliegt hätte nicht folgen dürfen:
Grüße