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Altlasten Sozialabgaben

Verfasst: 31. Mär 2021, 14:37
von luxus1805
Hallo liebe, Gemeinde,

und zwar ein bekannter von mir war über ein paar Jahre selbstständig.
Das ging alles den Bach runter.

Jetzt ist er in ein normales Abgestellten Verhältnis.

Er möchte gerne in die Privatinsolvenz.
Ist es möglich wenn Er noch Schulden bei der AOK ( Sozialabgaben ) die mit in die Privatinsolvenz nehmen.

Re: Altlasten Sozialabgaben

Verfasst: 31. Mär 2021, 15:12
von Camper
Hallo Luxus,

grundsätzlich muss die AOK im Insolvenzantrag als Gläubiger mit angegeben werden.
Sollte es sich hierbei um Beiträge für Angestellte handeln, so würde die AOK diese normalerweise als "Forderung aus unerlaubter Handlung" anmelden und diese somit nicht der RSB unterliegen.

Gruß
Camper

Re: Altlasten Sozialabgaben

Verfasst: 31. Mär 2021, 15:37
von luxus1805
Danke für deine Antwort

Ich habe mal nachgefragt, es sind Beiträge für Angestellte.

Re: Altlasten Sozialabgaben

Verfasst: 31. Mär 2021, 15:40
von tidus82
Dann wäre es sowieso so, dass er nicht in die Privatinsolvenz gehen wird, sondern in die Regelinsolvenz :)

Re: Altlasten Sozialabgaben

Verfasst: 31. Mär 2021, 15:44
von luxus1805
auch wenn er jetzt seit 2 Jahren in einem Angestellten Verhältnis ist?

Re: Altlasten Sozialabgaben

Verfasst: 31. Mär 2021, 15:44
von Camper
Hallo,

jepp Tidus!

Aber leider muss er sich auch dann darauf einstellen, dass diese nicht der RSB unterliegen werden.

@ luxus; sieh § 304Inso ehemals Selbständig und Rückstände aus Sozialabgaben = Regelinso

Gruß Camper

Re: Altlasten Sozialabgaben

Verfasst: 31. Mär 2021, 17:00
von Witwe Bolte
Camper hat geschrieben: 31. Mär 2021, 15:12 ... Beiträge für Angestellte handeln, so würde die AOK diese normalerweise als "Forderung aus unerlaubter Handlung" anmelden und diese somit nicht der RSB unterliegen.
...
Die AOK könnte es als Forderung aus "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" (vbuH) anmelden.
Aber nur den AN-Anteil.
Und ob sie es tut ?
Wer weiß, das steht in den Sternen.

Und selbst wenn die AOK sich überhaupt meldet,
und selbst wenn sie den vbuH-Zusatz beantragt,
dann kann man dem immer noch widersprechen.

Ich will nur sagen: Es ist nicht in Stein gemeißelt,
dass der Kollege für die AN-SV-Anteile keine RSB erhält.