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Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 12. Feb 2019, 23:45
von densch
Ich habe Schulden.
Nun sind da einige Sachen dabei, bei denen ich die Forderungshöhe für falsch halte.
bspw. ein Handyvertrag , der wegen zahlungsverzug gekündigt wurde und die Handyfirma wie selbstverständlich 100% der verbleibenden Monatsbeiträge als Schadensersatz berechnet.
Laut manchem urteil sind da eher so 20-50% richtig.

Hin und Her bringt nix, Inkasso wird eingeschaltet und packt noch seine Fantasiegebühren drauf.

Jedenfalls bin ich mir bei den meisten Sachen sicher dass die eine oder andere Forderungshöhe so nicht korrekt ist.

Habe leider mehrere Gläubiger, mit dem gleichen Problem.

Kenne mich nicht so aus, bräuchte da von daher irgendwie professionelle Hilfe.
jemand der das notfalls auch gerichtlich klären lässt was richtig ist.

Jetzt will ich zwar zur Schuldnerberatung gehen.
ich vermute aber mal, dass deren grundsätzliche Aufgabe aber nicht wirklich das Rausfinden und rechtliche Abklärung von Forderungen ist, sondern eher nur bei der Entschuldung von korrekten Schulden zu helfen.

Im Normalfall wäre nun mein normaler Gedanke, zum Amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen.
Nur bin ich mir da unsicher ob die 1. für Schuldensachen überhaupt Beratungshilfe ausstellen (die Frau dort hatte mir schon bei anderweitiger, definitiv berechtigter Angelegenheit beratungshilfe verweigert) und
2. wenn ich wegen bspw. 5 Gläubigern mit 5 vershciedenen Forderungen dort aufkreuze, die mir ernsthaft 5 Beratungsscheine ausstellt.

Was meint ihr, an wen ich mich da hinsichtlich Beratung, prüfung der Forderungen und notfalls auch vertretung (wenn sich die Firmen stur auf "das ist unsere preisliste, demnach auch der Schadensersatz!"stellen, wie sie es bei mir auch getan haben)
wenden könnte?

Geht mir halt drum dass da Jemand drüber schauen könnte, sagen könnte, was er für falsch hält, gegebenenfalls Kontakt mit dem Gläubiger aufnimmt,notfalls auch rehctlich das nötige klärt und durchsetzt.
Im Prinzip einen Anwalt, befürchte ich :-/

Re: Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 13. Feb 2019, 07:17
von tidus82
Zuerst einmal lässt sich recht einfach sagen:

Wenn du einen Vollstreckungsbescheid bekommen hast, dann ist die Forderung nach zwei Wochen nicht mehr anfechtbar. Es gibt gewisse Ausnahmen, aber "Falsch" ist keine Ausnahme davon.
In diesem Sinne kannst du dir zusammensuchen:

Alles was bereits einen Vollstreckungsbescheid ausstellen lassen hat + aktuelle Mahnschreiben von Inkassos.
Bei den Mahnschreiben der Inkassos kann man eventuell etwas machen - dafür solltest du aber wirklich vor Ort eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, damit dort ein ganzheitlicher Blick drauf geworfen werden kann.
Die Schuldnerberatungsstelle wird dir erklären, welche Möglichkeiten es gibt.

Re: Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 13. Feb 2019, 13:50
von densch
tidus82 hat geschrieben: 13. Feb 2019, 07:17 Zuerst einmal lässt sich recht einfach sagen:

Wenn du einen Vollstreckungsbescheid bekommen hast, dann ist die Forderung nach zwei Wochen nicht mehr anfechtbar. Es gibt gewisse Ausnahmen, aber "Falsch" ist keine Ausnahme davon.
In diesem Sinne kannst du dir zusammensuchen:

Alles was bereits einen Vollstreckungsbescheid ausstellen lassen hat + aktuelle Mahnschreiben von Inkassos.
Bei den Mahnschreiben der Inkassos kann man eventuell etwas machen - dafür solltest du aber wirklich vor Ort eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, damit dort ein ganzheitlicher Blick drauf geworfen werden kann.
Die Schuldnerberatungsstelle wird dir erklären, welche Möglichkeiten es gibt.
Vollstreckungsbescheide oder sowas sind noch gar nicht vorhanden, das Höchste was bisher kam war mal ein gerichtlicher Mahnbescheid (mit der falschen Forderungshöhe) dem selbstredend widersprochen wurde.

Ansonsten halt die üblichen mahn- und Drohschreiben aber keinerlei Titel oder sonstwas.
Wirklich offiziell festgesetzt wurde da noch gar nichts, lediglich der Gläubiger bzw. dessen Inkasso mahnt halt den selbstgewählten Betrag an.

Insofern erging da noch nichts wirklich Handfestes.

Kann mir da dann die Schuldnerberatung weiterhelfen? :-)

Re: Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 13. Feb 2019, 14:06
von tidus82
densch hat geschrieben: 13. Feb 2019, 13:50 Vollstreckungsbescheide oder sowas sind noch gar nicht vorhanden, das Höchste was bisher kam war mal ein gerichtlicher Mahnbescheid (mit der falschen Forderungshöhe) dem selbstredend widersprochen wurde.

Ansonsten halt die üblichen mahn- und Drohschreiben aber keinerlei Titel oder sonstwas.
Wirklich offiziell festgesetzt wurde da noch gar nichts, lediglich der Gläubiger bzw. dessen Inkasso mahnt halt den selbstgewählten Betrag an.

Insofern erging da noch nichts wirklich Handfestes.

Kann mir da dann die Schuldnerberatung weiterhelfen? :-)
Wenn keine Forderungsanerkennungen unterschrieben wurden, kein Vollstreckungsbescheid o.Ä. vorliegt, dann sogar erst recht - die Schuldnerberatung kann:

1. ausrechnen und klarstellen welche Forderungen wirklich berechtigt sind
2. prüfen welche Forderungen ggf. schon verjährt sind
3. Als Schuldnerberatung gegenüber dem Gläubiger auftreten, was die Einigungs-Bereitschaft eines Gläubigers deutlich steigert (da drohende Insolvenz o.Ä.)
4. Umfassend einen gesamtheitlichen Überblick erhalten und daraufhin beraten.

Für die Berater der entsprechenden Stellen ist das ihr tägliches Tun. Nimm zu einer karitativen Schuldnerberatung Kontakt auf, mach einen Termin (stell dich auf Wartezeiten ein) und besprech alles dort.

Re: Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 14. Feb 2019, 15:51
von caffery
Also ich kann ja immer nur für mich und die Kollegen in meinem Dunstkreis sprechen aber:

Meine Zunft scheint bei Dir keinen besonders guten Ruf zu haben. Jeder den ich kenne und schätze, würde Dir die sinnvollste und beste Beratung zuteil werden lassen die ihm möglich ist.

Das betrifft sowohl die Verhandlungen, als auch die Forderungsüberprüfung. Geh doch einfach mal zu einer Stelle hin und schau was passiert.
Was die meisten Kollegen (inkl. mir) aber nur sehr begrenzt machen ist: Auf die individuellen Wünsche von Menschen eingehen die keinen oder nur sehr wenig Sinn machen. Für soetwas sind dann eher kommerzielle Kollegen da. Soll heißen: Wenn mir jemand ein paar Scheine in die Hand drücken würde, wäre ich deutlich eher bereit zu tun was der Mensch will - völlig abgesehen vom Sinn.
Wenn ich aber sehr begrenzte Ressourcen für eine sehr große Menge Ratsuchender habe, dann verbringe ich meine Zeit natürlich lieber mit Dingen von denen ich überzeugt bin, dass sie helfen können.

Das passiert übrigens alles andere als selten. Es kommen häufig Leute - meistens aus einem Gemisch von Angst, Wut und Unkenntnis - mit einer völlig falschen Erwartungshaltung zu mir die ich dann häufig mit viel Aufwand wegargumentieren muss. Meistens gelingt mir das auch, manchmal aber auch nicht.

PS: Weil Dus u.U. auch schriebst: Was ich z.b. aus Überzeugung niemals machen würde, sind feste Ratenpläne bei SGB II Empfängern. Erstens weil die Erfahrung zeigt wie brüchig solche Konstrukte sind und zweitens weil das Wort "Existenzminimum" ein sprachlich sehr eindeutiges ist. Wenn ich davon langfristig Raten anbieten würde, entzöge ich aus meiner Sicht den Leuten indirekt die Existenzgrundlage. Dies lässt sich mit meiner persönlichen Überzeugung, wie auch der sozialpolitischen Grundausrichtung meines Arbeitsgebers nicht in Einklang bringen.

Re: Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 14. Feb 2019, 19:36
von densch
caffery hat geschrieben: 14. Feb 2019, 15:51 Also ich kann ja immer nur für mich und die Kollegen in meinem Dunstkreis sprechen aber:

Meine Zunft scheint bei Dir keinen besonders guten Ruf zu haben. Jeder den ich kenne und schätze, würde Dir die sinnvollste und beste Beratung zuteil werden lassen die ihm möglich ist.

Das betrifft sowohl die Verhandlungen, als auch die Forderungsüberprüfung. Geh doch einfach mal zu einer Stelle hin und schau was passiert.
Was die meisten Kollegen (inkl. mir) aber nur sehr begrenzt machen ist: Auf die individuellen Wünsche von Menschen eingehen die keinen oder nur sehr wenig Sinn machen. Für soetwas sind dann eher kommerzielle Kollegen da. Soll heißen: Wenn mir jemand ein paar Scheine in die Hand drücken würde, wäre ich deutlich eher bereit zu tun was der Mensch will - völlig abgesehen vom Sinn.
Wenn ich aber sehr begrenzte Ressourcen für eine sehr große Menge Ratsuchender habe, dann verbringe ich meine Zeit natürlich lieber mit Dingen von denen ich überzeugt bin, dass sie helfen können.

Das passiert übrigens alles andere als selten. Es kommen häufig Leute - meistens aus einem Gemisch von Angst, Wut und Unkenntnis - mit einer völlig falschen Erwartungshaltung zu mir die ich dann häufig mit viel Aufwand wegargumentieren muss. Meistens gelingt mir das auch, manchmal aber auch nicht.

PS: Weil Dus u.U. auch schriebst: Was ich z.b. aus Überzeugung niemals machen würde, sind feste Ratenpläne bei SGB II Empfängern. Erstens weil die Erfahrung zeigt wie brüchig solche Konstrukte sind und zweitens weil das Wort "Existenzminimum" ein sprachlich sehr eindeutiges ist. Wenn ich davon langfristig Raten anbieten würde, entzöge ich aus meiner Sicht den Leuten indirekt die Existenzgrundlage. Dies lässt sich mit meiner persönlichen Überzeugung, wie auch der sozialpolitischen Grundausrichtung meines Arbeitsgebers nicht in Einklang bringen.
naja, ich dachte da an vielleicht 30 Euro oder so.
Was natürlich nur Sin macht im Zusammenhang mit einem recht extremen Vergleich :-/


Bisher habe ich noch keinerlei Erfahrungen damit, nur hörtman das halt so von Anderen, dass es bei den kostenlosen Schuldnerberatungen recht dürftig und auch recht Insolvenz-gezielt zugeht.
Muss ja nicht stimmen, nur so den Eindruck den man vom Hörensagen bekommt.

werd mal überall nahchorchen und wo ich am Ehesten einen Termin bekomme, da werde ich hingehen :-)


Ich denke halt nur, ein hartz4ler ist wohl mitunter die schlechteste Arzt von Schuldner da da rein gar nichts zu holen ist. Und wenn der dann noch mit Insolvenz kommt, ist gar keine Aussicht mehr auf irgendwelches Geld.

Würde ich mal so als Gläubiger annehmen.

Von daher würde ich eignenlich annehmen dass so ein freiwilliges Angebot einer Ratenzahlung aus dem pfändungsfreien Einkommen heraus (welches eben frewillig ist und bei Insolvenz ebenso nicht mehr drin wäre)
wie ein Wink des Schicksals erscheint.

Etwas übertrieben aber so mein Denken.
Kann aber auch sein dass ich völlig realitätsfern denke :-)

So nach dem Motto "Rechtlich erzwingen lässt sich da kein einziger Cent, da müsste doch ein freiwilliges Zahlungsangeboit sehr verlockend klingen"

Re: Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 14. Feb 2019, 19:48
von Ruhrpottmensch
Sorry... Aber wieso gehst Du Felsenfest davon aus, dass es bei einer Insolvenz "Nullkommanix" beim Schuldner zu holen gibt?!

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster heraus und behaupte einfach mal, dass die Mehrzahl der Insolvenzverfahren (Bzw. deren Schuldner) wenigstens einen gewissen Teil aus "Pfändungen" begleicht.

Und mal so als Gläubiger gedacht: Da ist mir doch lieber ein kleiner Teil vom Kuchen, als ein fauler, RTL2-versiffter Hartzler, der seine Kohle eher für Dosenbier und Stopftabak ausgibt und spätestens im dritten Monat irgendwelchen ominösen Cent-Raten nicht mehr nachkommt...

Du siehst... Es kommt immer ganz auf den Blickwinkel an.
Und glaub mal, caffery trifft häufig den Nagel auf den Kopf... ;)

Re: Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 14. Feb 2019, 19:55
von caffery
densch hat geschrieben: 14. Feb 2019, 19:36
Bisher habe ich noch keinerlei Erfahrungen damit, nur hörtman das halt so von Anderen, dass es bei den kostenlosen Schuldnerberatungen recht dürftig und auch recht Insolvenz-gezielt zugeht.
Naja, was soll man denn auch einem SGB-IIer mit Multigläubigerportfolio neben der Optimierung der wirtschaftlichen Haushaltsführung sonst auch groß langfristig raten?
Da gibts aus meiner Sicht auch nur drei sinnvolle Möglichkeiten: 1. Exsitenz sichern, umfassend über Rechte informieren und Schulden erstmal da lassen. 2. Jemand der den Schuldner lieb hat, leiht ihm einen Einmalbetrag für einen erfolgversprechenden außergerichtlichen EInigungsversuch 3. Nullplan und Insolvenz.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch bei Dir eine dieser drei Möglichkeiten Sinn machen würde und es eine vierte sinnvolle Option eigentlich nicht gibt.
densch hat geschrieben: 14. Feb 2019, 19:36 Ich denke halt nur, ein hartz4ler ist wohl mitunter die schlechteste Arzt von Schuldner da da rein gar nichts zu holen ist. Und wenn der dann noch mit Insolvenz kommt, ist gar keine Aussicht mehr auf irgendwelches Geld.


Von daher würde ich eignenlich annehmen dass so ein freiwilliges Angebot einer Ratenzahlung aus dem pfändungsfreien Einkommen heraus (welches eben frewillig ist und bei Insolvenz ebenso nicht mehr drin wäre)
wie ein Wink des Schicksals erscheint.

Etwas übertrieben aber so mein Denken.
Kann aber auch sein dass ich völlig realitätsfern denke :-)
Zahlungsangeboit sehr verlockend klingen"
Das siehst Du wirklich falsch. Hartz4ler heißt (ganz besonders in der Inkassodenke) erstmal nichts anderes als: im Grunde arbeitsfähig und arbeitsuchend. Das allein reicht in der Regel nicht aus um denen ein warmes Gefühl in Richtung "Da müssen wir aber froh sein überhaupt einen Pfennig zu kriegen" zu verschaffen.
Da spielen wohl auch grundsätzliche Erwägungen der Branche eine Rolle. Nach dem Motto: "Schulden machen und dann nicht mehr arbeiten um dann XX% der Schulden erlassen zu bekommen - wo kommen wir denn da hin!?!"

Wenn Du mit nem Grundsicherungsbescheid oder einem ähnlichen Zettel der Deine lebenslange und in Stein gemeißelte Arbeitsunfähigkeit und Unpfändbarkeit belegt daherkommst - dann würde wohl auch geschickt eingesetzt den meisten Inkassogläubigern mit hoher Wahrscheinlichkeit das von Dir gemeinte Gefühl aufkommen.

Re: Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 14. Feb 2019, 21:55
von densch
Sehr interessant zu wissen dass die so denken.

Da wird der faule, RTL2-versiffte Hartzler, der seine Kohle eher für Dosenbier und Stopftabak ausgibt und spätestens im dritten Monat irgendwelchen ominösen Cent-Raten nicht mehr nachkommt
denen doch mal ordentlich was sche*ßen und die Insolvenz schön sein lassen.

Gibts wenn überhaupt eben irgendeinen job, mit dem man gerade so über Hartz 4 und ein ordentliches Stück unter der Pfändungsgrenze liegt, dann wird mal 30+ jahre gechillt.

Dann eben statt 10% oder so gibts ordentlich was gesch*ssen für die Gläubiger :-)

Re: Wo Hilfe bei Klärung der Forderungshöhe bekommen?

Verfasst: 14. Feb 2019, 21:57
von densch
caffery hat geschrieben: 14. Feb 2019, 19:55
densch hat geschrieben: 14. Feb 2019, 19:36
Bisher habe ich noch keinerlei Erfahrungen damit, nur hörtman das halt so von Anderen, dass es bei den kostenlosen Schuldnerberatungen recht dürftig und auch recht Insolvenz-gezielt zugeht.
Naja, was soll man denn auch einem SGB-IIer mit Multigläubigerportfolio neben der Optimierung der wirtschaftlichen Haushaltsführung sonst auch groß langfristig raten?
Da gibts aus meiner Sicht auch nur drei sinnvolle Möglichkeiten: 1. Exsitenz sichern, umfassend über Rechte informieren und Schulden erstmal da lassen. 2. Jemand der den Schuldner lieb hat, leiht ihm einen Einmalbetrag für einen erfolgversprechenden außergerichtlichen EInigungsversuch 3. Nullplan und Insolvenz.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch bei Dir eine dieser drei Möglichkeiten Sinn machen würde und es eine vierte sinnvolle Option eigentlich nicht gibt.
densch hat geschrieben: 14. Feb 2019, 19:36 Ich denke halt nur, ein hartz4ler ist wohl mitunter die schlechteste Arzt von Schuldner da da rein gar nichts zu holen ist. Und wenn der dann noch mit Insolvenz kommt, ist gar keine Aussicht mehr auf irgendwelches Geld.


Von daher würde ich eignenlich annehmen dass so ein freiwilliges Angebot einer Ratenzahlung aus dem pfändungsfreien Einkommen heraus (welches eben frewillig ist und bei Insolvenz ebenso nicht mehr drin wäre)
wie ein Wink des Schicksals erscheint.

Etwas übertrieben aber so mein Denken.
Kann aber auch sein dass ich völlig realitätsfern denke :-)
Zahlungsangeboit sehr verlockend klingen"
Das siehst Du wirklich falsch. Hartz4ler heißt (ganz besonders in der Inkassodenke) erstmal nichts anderes als: im Grunde arbeitsfähig und arbeitsuchend. Das allein reicht in der Regel nicht aus um denen ein warmes Gefühl in Richtung "Da müssen wir aber froh sein überhaupt einen Pfennig zu kriegen" zu verschaffen.
Da spielen wohl auch grundsätzliche Erwägungen der Branche eine Rolle. Nach dem Motto: "Schulden machen und dann nicht mehr arbeiten um dann XX% der Schulden erlassen zu bekommen - wo kommen wir denn da hin!?!"

Wenn Du mit nem Grundsicherungsbescheid oder einem ähnlichen Zettel der Deine lebenslange und in Stein gemeißelte Arbeitsunfähigkeit und Unpfändbarkeit belegt daherkommst - dann würde wohl auch geschickt eingesetzt den meisten Inkassogläubigern mit hoher Wahrscheinlichkeit das von Dir gemeinte Gefühl aufkommen.
"Schulden machen und dann nicht mehr arbeiten um dann XX% der Schulden erlassen zu bekommen - wo kommen wir denn da hin!?!"

Das will man sicher von den Inkassoscammern als letzten hören, die locker mal gebühren in Höhe der ursprünglichen Forderung nur für ihre reine Präsenz draufhauen ohne dafür auch nur einen Schritt gemahct zu haben!

Ich glaub, ich sollte einen Inkassoladen aufmachen, da steht man wohl auf der bessern Seite :-)