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Eigenes Kindergeld auf P-Konto

Verfasst: 8. Mär 2021, 15:55
von Tingel-Tangel-Bob
Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage:

Das volljährige Kind erhält sein Kindergeld auf das eigene, gepfändete Konto ausgezahlt. Kann das Kindergeld über eine P-Konto-Bescheinigung freigegeben werden? Die Bank sagt, sie werde eine solche Bescheinigung nicht akzeptieren und das Kindergeld als normales Einkommen werten. Wie kann man sich ggf. wehren?

Danke und viele Grüße in die Runde!

Re: Eigenes Kindergeld auf P-Konto

Verfasst: 8. Mär 2021, 16:18
von Shopgirl
Die Kindergeldbescheinigung reicht auch nicht aus.

Dieses Formular hier muss eingereicht werden:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Download ... Konto.html

Ausfüllen kann das Ding z.B ein Anwalt, ein Steuerberater, eine anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder auch die Familienkasse.

Liegt das Einkommen denn inkl. des Kindergeldes überhaupt über dem Freibetrag (derzeit 1.178,59 €)?

Re: Eigenes Kindergeld auf P-Konto

Verfasst: 8. Mär 2021, 18:01
von caffery
Tingel-Tangel-Bob hat geschrieben: 8. Mär 2021, 15:55 Das volljährige Kind erhält sein Kindergeld auf das eigene, gepfändete Konto ausgezahlt. Kann das Kindergeld über eine P-Konto-Bescheinigung freigegeben werden? Die Bank sagt, sie werde eine solche Bescheinigung nicht akzeptieren und das Kindergeld als normales Einkommen werten. Wie kann man sich ggf. wehren?
Die Bank muss und wird eine vorschriftsgemäß erstellte P-Kontobescheinigung gem. § 850k Abs. 5 ZPO (wie von shopgirl verlinkt) über das/Dein Kindergeld akzeptieren und den Freibetrag entsprechend erhöhen.

Eine solche Aussage, wie sie von Dir genannt wurde, dürfte von einem Bänker am Schalter/von der Front und nicht von einem Mitarbeiter einer Fachabteilung stammen. Ansonsten hätte er dort nichts zu suchen.