TV Gebühren nachzahlen.
Verfasst: 8. Mär 2021, 09:15
Hallo,
Bei mir nur eine kleinere Sache aber trotzdem nervenaufreibend.
Der Gerichtzsvollzieher will von mir 75 Euro TV Gebühren Nachzahlung. Ich bin der Meinungm, dass dem Gläubiger ARD und ZDF dieser Betrag nicht zuseht, weil:
- Ich war von Begin dem Anspurchszeitpunkt für mehrere Monate gar nicht in der Wohnung (Ich habe aber vergessen mich abzumelden).
- ARD und ZDF mir noch 52,50 Euro Rückzahlung schulden, weil im Jahr 2019 dieser Betrag zuviel überwiesen wurde.
- Ein Härtefall vorliegt, weil ich im Moment von nur 200 Euro im Monat lebe( Ich habe aber keinen der meine Einkommensverhältnisse prüfen kann).
Der Gerichtsvollzieher hat mir gedroht, dass er meine Vermögensverhältnisse prüfen muss. Ich würde ihm am liebsten den Fernseher vor die Tür stellen - der hat einen Wert von etwa 75 Euro.
Mein Fragen:
- Kann ich zum Amtsgericht gehen und das Urteil zur Vollstreckung anfechten?
- Kann ich den Gerichtsvollzieher dazu bringen, dass er Sachwert vor Geldwert pfändet?
- Kann ich die 52,50 Euro irgendwie geltend machen? Der Gerichtsvollzieher hat gesagt, Sie kann das nicht zurückholen.
- Kann ich verhindern, dass der Gerichtsvollzieher meine Vermögensverhältnisse prüft?
Danke für die Hilfe!
Gruß
Claus
Bei mir nur eine kleinere Sache aber trotzdem nervenaufreibend.
Der Gerichtzsvollzieher will von mir 75 Euro TV Gebühren Nachzahlung. Ich bin der Meinungm, dass dem Gläubiger ARD und ZDF dieser Betrag nicht zuseht, weil:
- Ich war von Begin dem Anspurchszeitpunkt für mehrere Monate gar nicht in der Wohnung (Ich habe aber vergessen mich abzumelden).
- ARD und ZDF mir noch 52,50 Euro Rückzahlung schulden, weil im Jahr 2019 dieser Betrag zuviel überwiesen wurde.
- Ein Härtefall vorliegt, weil ich im Moment von nur 200 Euro im Monat lebe( Ich habe aber keinen der meine Einkommensverhältnisse prüfen kann).
Der Gerichtsvollzieher hat mir gedroht, dass er meine Vermögensverhältnisse prüfen muss. Ich würde ihm am liebsten den Fernseher vor die Tür stellen - der hat einen Wert von etwa 75 Euro.
Mein Fragen:
- Kann ich zum Amtsgericht gehen und das Urteil zur Vollstreckung anfechten?
- Kann ich den Gerichtsvollzieher dazu bringen, dass er Sachwert vor Geldwert pfändet?
- Kann ich die 52,50 Euro irgendwie geltend machen? Der Gerichtsvollzieher hat gesagt, Sie kann das nicht zurückholen.
- Kann ich verhindern, dass der Gerichtsvollzieher meine Vermögensverhältnisse prüft?
Danke für die Hilfe!
Gruß
Claus