Folgen eines Pfändungskontos
Verfasst: 24. Feb 2021, 10:28
Hallo! Habe dieses Schreiben bekommen. Von meiner Bank (ING) : Pfändungskonto.
Vielleicht interesiert das hier jemand, was die Folgen nach der Einrichtung sind.
Für mich ist das alles OK. Hauptsache ich kann Geld am Automat oder in diversen Supermärkten an der Kasse weiterhin abheben.
Ihr Konto führen wir jetzt als Pfändungsschutzkonto. Eine Pfändung liegt uns derzeit nicht vor.
Diese Umstellung bewirkt, dass Sie einige Funktionen Ihres Kontos wie gewohnt nutzen können –
andere dagegen nicht mehr. Die rechtliche Grundlage für diese Teilkündigung finden Sie in
unseren AGB, Ziffer 19, Absatz 2.
Das bedeutet für Sie:
› Ihre girocard [Debitkarte] können Sie weiterhin nutzen. Wenn eine Pfändung eingegangen ist, können Sie damit aber nur noch innerhalb Ihres Pfändungsfreibetrags bezahlen und Bargeldauszahlungen tätigen.
› Die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] beziehungsweise die geduldete Kontoüberziehung kündigen wir per sofort. Zahlen Sie bitte den genutzten Betrag innerhalb
von 2 Wochen an uns zurück.
› Die zum Girokonto ausgegebenen VISA Cards [Debitkarten] kündigen wir mit einer Frist
von 2 Monaten ab Zugang dieses Schreibens. Das bedeutet, Sie und gegebenenfalls von
Ihnen Bevollmächtigte können die VISA Cards [Debitkarten] nicht mehr nutzen. Bitte
schneiden Sie jede Karte zum Entwerten einmal durch und vernichten Sie diese.
› Unser Internet- und Telebanking können Sie noch nutzen – jedoch eingeschränkt. Die
Einzelheiten dazu können Sie in unserer Information zum Kontopfändungsschutz
(Ziffer 15) nachlesen.
› Bargeldauszahlungen bei der Reisebank sind nicht mehr möglich.
Vielleicht interesiert das hier jemand, was die Folgen nach der Einrichtung sind.
Für mich ist das alles OK. Hauptsache ich kann Geld am Automat oder in diversen Supermärkten an der Kasse weiterhin abheben.
Ihr Konto führen wir jetzt als Pfändungsschutzkonto. Eine Pfändung liegt uns derzeit nicht vor.
Diese Umstellung bewirkt, dass Sie einige Funktionen Ihres Kontos wie gewohnt nutzen können –
andere dagegen nicht mehr. Die rechtliche Grundlage für diese Teilkündigung finden Sie in
unseren AGB, Ziffer 19, Absatz 2.
Das bedeutet für Sie:
› Ihre girocard [Debitkarte] können Sie weiterhin nutzen. Wenn eine Pfändung eingegangen ist, können Sie damit aber nur noch innerhalb Ihres Pfändungsfreibetrags bezahlen und Bargeldauszahlungen tätigen.
› Die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] beziehungsweise die geduldete Kontoüberziehung kündigen wir per sofort. Zahlen Sie bitte den genutzten Betrag innerhalb
von 2 Wochen an uns zurück.
› Die zum Girokonto ausgegebenen VISA Cards [Debitkarten] kündigen wir mit einer Frist
von 2 Monaten ab Zugang dieses Schreibens. Das bedeutet, Sie und gegebenenfalls von
Ihnen Bevollmächtigte können die VISA Cards [Debitkarten] nicht mehr nutzen. Bitte
schneiden Sie jede Karte zum Entwerten einmal durch und vernichten Sie diese.
› Unser Internet- und Telebanking können Sie noch nutzen – jedoch eingeschränkt. Die
Einzelheiten dazu können Sie in unserer Information zum Kontopfändungsschutz
(Ziffer 15) nachlesen.
› Bargeldauszahlungen bei der Reisebank sind nicht mehr möglich.