Quellenfreigabe
Verfasst: 17. Feb 2021, 15:48
Hallo zusammen!
Das man, um eine Doppelpfändung zu vermeiden, eine Quellenfreigabe bei Gericht beantragen kann ist klar, wie sieht es aber mit den zeitlichen Abläufen aus?
Die Person um die es geht, hat einen Nettoverdienst von 1400,00 €, hier ergibt sich dann der maximale Pfändungsbetrag von 154,99 €, eine Quellenfreigabe ist somit gerechtfertigt. Es ist aber so, dass die Schuldensumme ca. 400,00 € beträgt und die Pfändung in ca. drei Monaten beendet wäre, allerdings ist die Person im Moment in Kurzarbeit, wodurch der pfändbare Betrag niedriger- bis gar nicht vorhanden ist.
Die eigentliche Frage, muss der Schuldner, nachdem die Schuldensumme getilgt ist, die Quellenfreigebe wieder rückgängig machen lassen?
Gruß arreis
Das man, um eine Doppelpfändung zu vermeiden, eine Quellenfreigabe bei Gericht beantragen kann ist klar, wie sieht es aber mit den zeitlichen Abläufen aus?
Die Person um die es geht, hat einen Nettoverdienst von 1400,00 €, hier ergibt sich dann der maximale Pfändungsbetrag von 154,99 €, eine Quellenfreigabe ist somit gerechtfertigt. Es ist aber so, dass die Schuldensumme ca. 400,00 € beträgt und die Pfändung in ca. drei Monaten beendet wäre, allerdings ist die Person im Moment in Kurzarbeit, wodurch der pfändbare Betrag niedriger- bis gar nicht vorhanden ist.
Die eigentliche Frage, muss der Schuldner, nachdem die Schuldensumme getilgt ist, die Quellenfreigebe wieder rückgängig machen lassen?
Gruß arreis