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Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 7. Feb 2021, 18:47
von FoLo
Hallo!
Folgendes trägt sich gerade zu , weswegen ich Rat bräuchte.
Ich habe in Zusammenarbeit mit der Bank einen KFW Förderkredit in Anspruch genommen.
Dieser wurde schon Anfang Dezember von der KFW genehmigt.
Ich habe eine med. Massagepraxis.
Es läuft überhaupt nicht an. Aus verschiedenen Gründen.
Ich glaube nicht das ich bis dahin finanziell durchhalten kann oder den Verlust aufholen kann. Die laufenden Kosten habe ich seit 15.12.20 .
Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Deshalb wende ich mich an das Forum
Ich weiß gerade nicht wo mir der Kopf steht. Was tue ich am besten wann? Also, was sollte ich tun? Was zuerst? Was am besten gar nicht?
Einfach alles auflaufen lassen? Und dann in die Privatinsolvenz gehen?
Beratungsstellen meinen Sie können mir nicht helfen, da ich (noch) selbstständig bin.
Bin für jeden Tipp dankbar!
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 7. Feb 2021, 19:04
von Witwe Bolte
FoLo hat geschrieben: ↑7. Feb 2021, 18:47
...
Dieser wurde schon Anfang Dezember von der KFW genehmigt.
...
Ich glaube nicht das ich bis dahin finanziell durchhalten kann
...
Genehmigt - aber noch nicht ausgezahlt ?
Oder was meinst Du mit "bis dahin" ?
Das Wichtigste ist, dafür Sorge zu tragen, dass
1. der eigene Kühlschrank voll ist und
2. die Wohnungsmiete bezahlt wird.
Falls das nicht möglich ist, mangels eigenem Einkommen, dann gibt es dafür "Hartz IV" = ALG2 (idR vom sogen. "Jobcenter").
Ansonsten: Mal mit der KfW reden, was los ist ?
Dürfen (medzinische??) Massagepraxen zZt denn arbeiten ?
Woran liegt es, dass es nicht läuft ?
"Nur" Corona?
Oder Fehlplanung ?
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 7. Feb 2021, 19:12
von FoLo
Danke für Deine Antwort!
Der Kredit wurde/wird in kleineren Schritten ausgezahlt. So wie ich das jetzt sehe und die Zukunft einschätze werde ich in ca. 2-3 Monaten die Miete und alle andren Kosten nicht bezahlen können.
Hab mich da in was reingerannt. Fehlplanung+Corona.
Würde nur gerne wissen was man in so einem Fall tun oder auch nicht tun sollte.
Danke für Deine Antwort. Hat mich auf jeden Fall beruhigt.
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 7. Feb 2021, 19:18
von caffery
Ja nun - ehm - ich muss leider sagen, dass es mir trotz des ehrlichen Willens Dir etwas zielführendes wie tröstliches zu schreiben einfach an Informationen fehlt um dies sinnvoll tun zu können.
Aus dem was da steht, könnte ich jetzt bestenfalls Allgemeinplätzchen backen - und bei sowas verbrenne ich mir zu oft die Finger.
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 7. Feb 2021, 19:18
von Witwe Bolte
Wenn Dich der "Kampfgeist" (oder der Mut? oder die Hoffnung ?) verlassen hat, dann gib auf.
"Ein totes Pferd kann man nicht reiten" = alte Indianerweisheit ...
Kündige Deine Geschäftsräume und such Dir einen Job - was sonst ?
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 8. Feb 2021, 11:41
von caffery
Auch wenn es angesichts der dünnen Informationen hier was von "im trüben fischen" bzw. von "im Schneesturm Frisbee spielen" hat, vermelde ich mal entgegen der Vorrede ein Allgemeinplätzchen:
Die allgemeine Aussetzung der Antragspflicht für zahlungsunfähige Firmen existiert NICHT mehr. Anderslautende - meist sehr stark vereinfachende - Pressemeldungen sind schlicht falsch.
Einzig Firmen, bei denen die Zahlungsunfähigkeit -->ausschließlich<-- den Grund hat, dass zweifelsfreie Ansprüche auf staatliche Coronahilfen (etwa die sog. November/Dezemberhilfen) verspätet ausgezahlt werden, müssen aktuell keinen Antrag stellen. Für alle anderen - also auch solche die trotz Coronohilfen zahlungsunfähig wären - gilt wieder die uneingeschränkte Pflicht zur Antragstellung - inkl. aller Haftungsfolgen und ggf. strafrechtlichem Ungemach bei Zuwiderhandlung.
Die Lobby der Insolvenzverwalter wird aktuell nicht müde öffentlich kundzutun, dass sie diese Zusammenhänge streng prüfen werde.
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 8. Feb 2021, 12:05
von FoLo
Danke!
Soviel ich gelesen habe, bin ich als Klein- Einzelunternehmer nicht verpflichtet eine Insolvenz anzumelden....?!
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 8. Feb 2021, 12:30
von caffery
Alles klar. Soviel zu den trüben Fischen;)
Das hier:
FoLo hat geschrieben: ↑7. Feb 2021, 18:47
Ich habe eine med. Massagepraxis.
hätte sowohl ein weißer Hai, als auch ein Thunfisch sein können.
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 8. Feb 2021, 12:54
von Witwe Bolte
Nein, als Klein-/Einzelunternehmer MUSST Du keine Inso anmelden,
aber Du überlegst ja, ob Du es willst:
FoLo hat geschrieben: ↑7. Feb 2021, 18:47
...
Einfach alles auflaufen lassen? Und dann in die Privatinsolvenz gehen?
...
Nur noch zur Info:
"Privatinsolvenz" gibt es eigentlich nicht,
es gibt das ("Regel-") Insolvenzverfahren, dass ist das "normale"
(für Selbständige und Firmen usw.) und
es gibt das sogenannte "Verbraucher-" Insolvenzverfahren (oder eben auch "Privatinsolvenz").
Und dann gibt es noch das "Restschuldbefreiungsverfahren", das können aber nur Menschen beantragen (egal, ob mit Regel- oder Verbraucherinso), keine GmbHs usw.
Der Unterschied zwischen "Regel-" und "Verbraucher-" Inso ist mal sehr grob gesagt im wesentlichen der, dass Du einen Antrag auf Regel-Insolvenzverfahren jederzeit selbst stellen kannst, dazu braucht man keinen Anwalt und keine Beratungsstelle und kein "Vorverfahren".
Denn wenn Du ein "Verbraucher-" (oder "Privat"-) Insolvenzverfahren anstrebst, dann muss
vor dem Antrag ans Gericht zwingend ein 'aussergerichtlicher Einigungsversuch' gemacht werden und ein Anwalt oder eine Beratungsstelle muss bescheinigen,
dass dieser AEV gescheitert ist.
Das Verfahren dauert also länger.
Deswegen (wie so oft): Erst denken, dann handeln !
Bevor Du Dein Gewerbe abmeldest o.ä. solltest Du überlegen, ob Du ein Inso-Verfahren willst und wenn ja, welches.
Viel Glück!
(und die gesetzliche
Pflicht, von der caffery schreibt, ggfs. einen Inso-Antrag zu stellen, trifft, wie Du ja schon weißt, nur juristische Personen wie GmbHs usw. -
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Verfasst: 8. Feb 2021, 12:58
von Witwe Bolte
Vielleicht doch noch was:
Wann hast Du den Kredit-Antrag bei der KfW gestellt ?
Wieviel Geld hast Du von denen schon bekommen ?
Und wieviel davon bereits ausgegeben ?
Nicht, dass die KfW auf die Idee kommt, dass Du Dich eigentlich gar nicht wirklich, echt und richtig selbständig machen wolltest, sondern einfach nur deren (günstigen?) Kredit haben wolltest ... und Dir dann ggf. einen "vbuH"-Vermerk verpasst ?
"vbuH" heißt, dass das eine Forderung aus einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" ist - und dafür gibt es dann keine RSB (=Restschuldbefreiung).
Das heißt, Du müsstest den Kredit trotz Inso irgendwann zurückzahlen.