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P-Konto und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2021, 15:37
von HansPeter
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des P-Kontos und Pfändungen. Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse. Dies habe ich deshalb, da ich zahlreiche Schulden habe und momentan arbeitslos bin. Jedoch fing vor ein paar Monaten an, dass der tatsächlich zu Verfügung stehende Betrag und der Kontostand nicht mehr übereinstimmten. Das war eine Differenz von ca. 100€, glaube ich. Seitdem verändert sich die Differenz, so dass ich jetzt bei ca.320€ bin, d.h. es werden 320€ mehr auf dem Konto angezeigt. Pro Monat sind mal 40€ dazugekommen, dann wieder 70€ die ich weniger zur Verfügung hatte. Ich habe auch die entsprechende Abteilung bei der Sparkasse angeschrieben, jedoch leider bis jetzt keine Antwort bekommen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es tatsächliche Pfändungen sind, da ich solche kleinen Beträge niemandem schulde. Auch bin ich nicht über den entsprechenden monatlichen Freibetrag hinausgekommen. Hat jemand eine Idee, was das sein könnte?

Re: P-Konto und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2021, 15:57
von caffery
Zum Xten Mal: (Nicht böse gemeint HansPeter - aber das Thema ist wirklich Dauergast und nervt. Was aber nicht bedeutet, dass Du nervst;))

Ja, die Sparkassen haben sehr häufig Probleme mit dem monatlichen Übertrag von Geldern in den nächsten und übernächsten Monat - vor allem bei Sozialleistungen die in aller Regel zum Letzten eines Monats überweisen werden.

Ich vermute, dass es bei Dir auch dieses Problem ist. Wissen kann ich das aber nicht. Es ist auch nicht möglich, dies ohne genauen Blick auf alle Kontobewegungen der letzten Monate auf die Ferne zu "erraten".

Wenn Deine Sparkasse selber nicht gesprächsbereit ist, kannst Du nur versuchen jemanden vor Ort zu finden der Dich in der Sache unterstützt, oder Dich selbst zu wehren. Am besten zunächst mit einer Beschwerde bei der Bafin und/oder bei dem Ombudsmann der Sparkassen.

Hier die Urteile mit denen unter anderem Sparkassen in ihrem P-Konto-Automatismus oft Probleme haben

BGH Urteil IX ZR 115/14 vom 04.12.2014 (Hier ging es um den Übertrag von Sozialleistungen in den übernächsten Monat)

BGH Urteil IX ZR 3/17 vom 19.10.2017 (Hier geht es um die Reihenfolge in der Guthaben angerechnet und übertragen werden - besser bekannt als "first in - first out Prinzip")

Zum 01.12.2021 wird sich das Problem voraussichtlich von selbst erledigen, da dort eine Gesetzesänderung in Kraft tritt die uns hoffentlich von diesem leidigen Thema weitestgehend erlösen wird.

PS: Die Beträge die bei Dir gesperrt wurden haben überhaupt nichts mit den jeweiligen Forderungshöhen der pfändenden Gläubiger zu tun.

Re: P-Konto und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2021, 17:17
von HansPeter
Hallo,
danke für die prompte Antwort. Ich wusste nicht, dass das hier so ein leidiges Thema ist und bekenne mich schuldig, vorher nicht ein wenig im Forum gestöbert zu haben. So ganz klar ist es mir dennoch nicht, denn wenn, sagen wir, das ALG2 zweimal auf einen Monat berechnet werden würde, so wäre ich ja immer noch dick unter dem Freibetrag, da ich auf das Konto nur den Satz von ca. 440€ bekomme, sonst nichts. Und dass sich das dann über die letzten Monate über so eigenartige Beträge von mal 100, dann wieder 40 usw. verändert hat, hat die Sache auch nicht klarer gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Hans

Re: P-Konto und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2021, 17:33
von caffery
HansPeter hat geschrieben: 4. Feb 2021, 17:17 Ich wusste nicht, dass das hier so ein leidiges Thema ist
Nicht nur hier. Überall wo man sich mit P-Konten beschäftigt.
HansPeter hat geschrieben: 4. Feb 2021, 17:17 So ganz klar ist es mir dennoch nicht, denn wenn, sagen wir, das ALG2 zweimal auf einen Monat berechnet werden würde, so wäre ich ja immer noch dick unter dem Freibetrag, da ich auf das Konto nur den Satz von ca. 440€ bekomme, sonst nichts. Und dass sich das dann über die letzten Monate über so eigenartige Beträge von mal 100, dann wieder 40 usw. verändert hat, hat die Sache auch nicht klarer gemacht.
Ich kann Dir unmöglich sagen was da bei Dir genau gelaufen ist. Dazu müsste ich alle Deine Kontoauszüge des letzten Jahres sehen.

Meistens liegt es daran, dass u.a. die Sparkassen nur einen Monat übertragen. Was bei SGB IIern in der Regel nur ein Tag bedeutet weil das Hartz zu 95% am letzten Werktag des Monats kommt. Das wird immer dann zum Problem, wenn zwischendurch auf einmal eine Leistung nicht am letzten des Vormonats, sondern dann doch mal am ersten eines Monats kommt - und dann wieder am Ende des gleichen Monats die Leistung für den nächsten Monat.

Dann trifft das was aus dem Vormonat übertragen wurde (etwa um noch genug auf dem Konto zu belassen um am 1. die Miete oder sonstige Lastschriften zu zahlen) quasi auf den doppelten Hartz-Haufen und das ist dann meistens für den Freibetrag zu viel. Genau deswegen hat der BGH ja 2014 dieses Urteil gesprochen (siehe oben) - der Automatismus vieler Banken inkl. vieler Sparkassen kennt das aber nicht. Das liegt wohl daran, dass deren Programme den Unterschied von Hartz bzw. Sozialleistungen und anderen Zahlungen nicht erkennen können. Demnach weiß der Automatismus nicht wann er zwei Monate übertragen muss (laut dem Urteil) und wann nur einen (wie es ursprünglich noch in dem Gesetz steht - was aber am 01.12.21 auf drei Monate geändert wird).

Um den Fehler zu erkennen, muss man einen Bänker mit Herz und Sachverstand finden, der sich der Sache annimmt und Dir zuhört, fachlich in der Lage ist den Fehler zu erkennen bzw. zu verstehen und die Handlungskompetenz hat ihn zu ändern. Daran scheitert es leider sehr oft und man findet nur Bänker die einem hirn- und ahnungsfrei Standardsatzbausteine um die Ohren feuern die sie vielleicht mal auf Crahkursen oder in Memos zum Thema P-Konto gelesen haben.

Re: P-Konto und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2021, 19:50
von Witwe Bolte
Ich bekenne, ich bin ein Fan von Sparkassen ...
... z.B. weil Sie gemeinnützig sind und nicht nur die Gewinnoptimierung im Sinn haben
... und weil sie noch Geschäftsstellen haben !

Deswegen, Hanspeter, ruf an, mach einen Termin - oder geh einfach hin und lass es Dir erklären,
bis Du es verstehst.

Verstehst Du es denn selbst, das "First in - first out"-Prinzip ?
Ausserdem: Ein P-Konto ist kein Sparkonto!
Man sollte eigentlich gar nichts darauf liegen lassen.
Am besten, Du holst jeweils am letzten Bankarbeitstag des Monats Dein ganzes Geld ab,
damit das Konto auf Null steht (oder Du lässt gerade genau so viel drauf liegen, wie Du am Monatsanfang für alle Zahlungen brauchst).

Also hin zu Deiner Sparkasse!
Viel Glück.

Re: P-Konto und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2021, 20:05
von caffery
MrsRob hat geschrieben: 4. Feb 2021, 19:50 Ich bekenne, ich bin ein Fan von Sparkassen ...
... z.B. weil Sie gemeinnützig sind und nicht nur die Gewinnoptimierung im Sinn haben
... und weil sie noch Geschäftsstellen haben !
Ich bin auch ein(er der letzten) Verteidiger der Sparkassen unter meinen Kollegen. Das ändert aber nichts daran;)
Auch in Sparkassen laufen fast keine Leute rum die sich an sowas rantrauen. Die kennen fast alle nur die gleichen Textbausteine. Da hilft es wenig, dass sie im Durchschnitt länger versuchen möglichst freundlich und zugewandt zu wirken oder es vermutlich auch sind.
MrsRob hat geschrieben: 4. Feb 2021, 19:50 Verstehst Du es denn selbst, das "First in - first out"-Prinzip ?
Ausserdem: Ein P-Konto ist kein Sparkonto!
Man sollte eigentlich gar nichts darauf liegen lassen.
Am besten, Du holst jeweils am letzten Bankarbeitstag des Monats Dein ganzes Geld ab,
damit das Konto auf Null steht (oder Du lässt gerade genau so viel drauf liegen, wie Du am Monatsanfang für alle Zahlungen brauchst).
Ich habe schon etliche Fälle gesehen in denen Leute das alles wussten und ihr P-Konto optimaler geführt haben als ich es jemals hinbekommen hätte.
Dennoch konnten sie das Problem nicht verhindern wenn das von mir oben grob umrissene Szenario eintritt.

Re: P-Konto und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2021, 20:12
von Witwe Bolte
Ich verstehe Deinen Unmut, caffery, und möchte Deinen Job auch nicht haben.

Aber hier hat "HansPeter" noch nicht dreimal hintereinander das gleiche gefragt ...
(gut, er hätte die Suchfunktion nutzen können).

Deswegen: Bisschen Geduld, caffery.
Bitte.

Re: P-Konto und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2021, 20:46
von HansPeter
MrsRob hat geschrieben: 4. Feb 2021, 20:12 Ich verstehe Deinen Unmut, caffery, und möchte Deinen Job auch nicht haben.

Aber hier hat "HansPeter" noch nicht dreimal hintereinander das gleiche gefragt ...
(gut, er hätte die Suchfunktion nutzen können).

Deswegen: Bisschen Geduld, caffery.
Bitte.
Alles gut, war sehr aufschlussreich, was bisher geschrieben wurde. Von daher bedanke ich mich bei euch beiden, insbesondere caffery, für die nette Hilfe und die ausführlichen Antworten. Dann bleibt wohl keine Möglichkeit, als da hinzumaschieren, wobei ich das halt so gut wie möglich vermeiden wollte...

Re: P-Konto und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2021, 23:11
von Lieschenmüller
HansPeter es wird müssig sein sich mit einem Banker am Schalter tu unterhalten, da die meist (nicht böse gemeint) keine Ahnung haben. Jede Bank hat eine Pfändungs und/oder Insolvenzabteilung. Rufe bei der Bank an und lasse dich mit der Pfändungsabteilung verbinden. Die kennen sich meidt damit aus und können dir auch eine zutreffende Antwort geben. Lass dich da nicht abwimmeln, du hast das Recht auf Information und Richtigstellung.

Re: P-Konto und Pfändung

Verfasst: 5. Feb 2021, 09:26
von Witwe Bolte
HansPeter hat geschrieben: 4. Feb 2021, 17:17 ... so eigenartige Beträge von mal 100, dann wieder 40 usw. verändert hat, hat die Sache auch nicht klarer gemacht.
...
ich vermute mal, dass Du Dein Geld zu lange auf dem P-Konto hast liegen lassen
(in dem Glauben, es ist ja immer noch unter dem Grundfreibetrag von zZt 1.179,58 €).

Aber dieser Freibetrag gilt eben nur pro Monat! !

Weil es damit dann so viele Probleme gab
(Eingang ALG2 uvam am letzten Bankarbeitstag im Monat, Ausgang von Miete usw am ersten Bankarbeitstag)
wurde dann die Regel eingeführt, dass man einmalig Restguthaben aus dem Monat in den Folgemonat "mitnehmen" darf - aber eben nur 1x.

Wenn das Restguthaben dann im Folgemonat nicht ausgegeben wurde, dann ist "Schluß mit lustig", dann wird es an den Gläubiger 'ausgekehrt' (Geld ist ja bekanntlich dreckig, deswegen muss ein Konto wie eine Stube ausgekehrt werden ...) oder es kommt auf ein Sperrkonto (bis geklärt ist, wohin damit).

Und dabei gilt dann die Regel: "First in - first out".
Gibt es im neuen Monat also Kontoverfügungen, muss die Bank dafür zuerst ein evt. Restguthaben verbrauchen.
Gibt es im neuen Monat weniger Kontoverfügungen als Restguthaben vom Vormonat, dann ist es weg, es wird nicht noch ein zweites Mal in den dann folgenden Monat übertragen.

Und so können sich so unterschiedliche Beträge ergeben wie hier bei HansPeter.

Meine Vermutung.