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Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 2. Feb 2021, 11:19
von Ruhrpottmensch
Hallo Forum

Ich benötige mal Euer Schwarmwissen... ;)

Folgende Ausganglage: Inso Verfahren eröffnet 08/2018 - WVP seit 02/2020 - Schon vor Verfahren P-Konto eröffnet, keine mir (!) bekannten Kontopfändungen

Jetzt habe ich heute mal bei meiner Bank angerufen, da ich das P-Konto (wieder) in ein Basiskonto umwandeln möchte. Hintergrund: Seit Oktober 2020 habe ich einen "Überhang" von etwas mehr als 100€ auf dem Konto, konnte da bis heute auch nicht drüber verfügen (Im Onlinebanking wird mir im Saldo immer die +100€ mehr angezeigt, verfügbar sind aber eben quasi -100€). Bei dem Gespräch konnte mir die Dame von der Bank allerdings nicht sagen, "woher" diese "Pfändung" kommt (Wohl falsche "Abteilung", sie sah nur, dass etwas eingetragen ist).

Wie gesagt, ich (!) weiß von keiner aktiven Kontopfändung irgendeines Gläubigers...

Kann es sein, dass auf dem Konto (trotz WVP) noch irgendwas wie ein "Insolvenzbeschlag" liegt und ich bzw. Treuhänder/Insogericht dies erst "freigeben" muss? Denn wie gesagt, "ausgekehrt" wurde jetzt schon mehrere Monate nichts...

Wie & vor allem wo, bekomme ich denn jetzt raus, was da Sache ist und ob es "problemlos" (Ich denke mal, die Bank braucht dann was schriftliches) möglich ist das Konto wieder umzuwandeln?

Grüße

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 2. Feb 2021, 11:30
von Käsebrot
Also wenn du dir wirklich 100%ig sicher bist, dass auf dem Konto keine Altleichen liegen, dann dürfte es sich um den Insolvenzbeschlag handeln.

Um den loszuwerden reicht es, der Bank den Aufhebungsbeschluss zukommen zu lassen. Der TH macht da von sich aus gar nix.

Du musst übrigens auch nicht zwingend ein Basiskonto mit den entsprechenden Gebühren führen, sofern die Bank das ermöglicht.

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 2. Feb 2021, 12:18
von Ruhrpottmensch
Käsebrot hat geschrieben: 2. Feb 2021, 11:30 Um den loszuwerden reicht es, der Bank den Aufhebungsbeschluss zukommen zu lassen. Der TH macht da von sich aus gar nix.
Also "einfach" der Bank den Aufhebungsbeschluss vom IV zusenden?!
Gibts da eventuell ein netten Paragraphen zu den man noch mit ins Schreiben nehmen könnte?
Käsebrot hat geschrieben: 2. Feb 2021, 11:30 Du musst übrigens auch nicht zwingend ein Basiskonto mit den entsprechenden Gebühren führen, sofern die Bank das ermöglicht.
Nein... Alles gut. Schimpft sich bei meiner Bank nur so.
Wäre dann ein Girokonto mit exakt selben Konditionen wie jetzt eben nur ohne Pfändungsschutz...

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 2. Feb 2021, 12:38
von Käsebrot
Genau. Wenn ich mich recht erinnere, hatte ich sogar nur den Beschluss an die Fachabteilung gefaxt, ganz ohne Schrieb dazu. Die Briefmarken-Bank war bloß in der Bearbeitung nicht die allerschnellste...

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 2. Feb 2021, 18:08
von caffery
Du gehst einfach fälschlicherweise von Automatismen aus die es nicht gibt.

Eine Bank bekommt grundsätzlich und in keiner Weise automatisch mit, dass jemand in die Wohlverhaltensphase gekommen ist. Sie bekommt keinen Beschluss von Gericht zugestellt oder sowas. Auch ein Insolvenzverwalter/Treuhänder teilt dies der Bank nicht mit.
Wenn es also einen Insolvenzbeschlag auf Deinem Konto gab, dann wird der nicht einfach irgendwie automatisch dadurch "verschwunden" sein, dass Dein Verfahren aufgehoben wurde. Der ist dann immer noch drauf.
Diese Mitteilung Deiner Bank zur Kenntnis zu bringen fällt also in Deinen Aufgabenbereich.

Also: Gehe hin und bringe Deiner Bank eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses und warte gespannt was dann passiert.

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 2. Feb 2021, 19:56
von Ruhrpottmensch
caffery hat geschrieben: 2. Feb 2021, 18:08 Also: Gehe hin und bringe Deiner Bank eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses und warte gespannt was dann passiert.
So werde ich fortan meinen Wege gehen und bei dem örtlichen Münzverleiher meine Abbitte vortragen...

Bild

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Danke @caffery ;)

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 5. Feb 2021, 14:58
von Ruhrpottmensch
Kleine Rückmeldung:

Der (erste) Gang nach Canossa war nicht ganz so erfolgreich.
Nachdem sich die Dame bestimmt eine halbe Stunde mit der "Teamleitung" besprechen musste, eine Kopie von meinem Aufhebungsbescheid bekommen hat und mir versichert hat, dass sich entsprechende Fachabteilung drum kümmern würde, kam ein Anruf...

"Man rate mir ab den Pfändungsschutz vom Konto zu nehmen, das würde meine Situation nicht verbessern und (O-Ton) die Rechtsabteilung der Bank würde dringend davon abraten, da es dann rechtlich für mich schwierig werden könnte!"

Auf meine Nachfrage was genau solche Probleme machen würde und warum es "schwierig" für mich werden könnte, hatte die nette Mitarbeiterin keine Antwort und versuchte sich mit vielen "Ähhs" & "Ähmms" aus der Affäre zu ziehen. Ich hab mich dann für den Rückruf bedankt und angekündigt, es mir zu überlegen...

Inzwischen bin ich soweit, dass ich hier wahrscheinlich eine Bank erwischt habe bei der a) die Mitarbeiter außerhalb der entsprechenden Fachabteilung höchstens mal eine 10 Minuten PowerPoint zum Thema P-Konto gesehen haben und b) die Bank an sich kein Bock hat auf die Arbeit. :roll:

Long Story short:
Ich würde den Rest gerne schriftlich machen (ggf. sogar mit Fristsetzung zum Aufheben des Pfändungsschutz). Meines Wissen nach, gab es mal so eine Art Grundsatzurteil zum Thema "Rückumwandlung P-Konto/Verträge bei Rückumwandlung von P-Konto in ein normales Girokonto". Leider suche ich mir schon seit Stunden die Finger bei Google wund... War das ein Verwaltungsgericht? BHG? EUGH?! Hat da jemand einen Wink für mich?

Das Urteil würde ich dann gerne mit in das Schreiben nehmen, allein schon um den Mitarbeitern ein bisschen "Nachhilfe" zukommen zu lassen... :mrgreen:

Bedanke mich :geek:

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 5. Feb 2021, 15:14
von caffery
Wozu soll das gut sein? (BGH, 10.02.2015 - XI ZR 187/13)

Die haben Dir ja nicht "verboten" den P-Konto Vermerk zu entfernen, sondern nur dringend davon abgeraten.

Am Ende des Tages ist es ganz einfach: Gibt es eine Altpfändung auf dem Konto, dann hatte der "Ähhhm-Mensch" recht. Du solltest den P-Konto-Vermerk dann nicht von Deinem Konto nehmen. Falls nicht, kannst Du es tun sobald die Deinen Aufhebungsbeschluss verwurstet haben.
Geschichte vorbei. Also sollten Deine schriftlichen Nachfragen allein in diese Richtung gehen. Was Du da schreiben willst ist "Kokolores";) Zumindest kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass es heutzutage noch eine Bank gibt, die eine Rückumwandlung des P-Kontos aus Unwissenheit "ablehnt".

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 5. Feb 2021, 15:27
von Ruhrpottmensch
Danke @caffery. Das habe ich gesucht. Ich lese es mal in einer ruhigen Minuten und schau dann mal...

Nun... Die Mitarbeiterin hat mir ja auch die Auskunft (bzw. die schriftliche Bestätigung) "verweigert", ob es überhaupt (noch) eine "Pfändung" gibt. (Wurde so hier auch schon im Forum angeraten)
Dies und eben das "Hin & Her" Geschieben hat mich jetzt dazu veranlasst das -direkt- schriftlich mit entsprechender Fachabteilung zu klären...

Wenn dem so ist und es tatsächlich so einfach ist, dann mache ich gerne eine gute Flasche Bier für Dich auf... ;)

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Verfasst: 5. Feb 2021, 15:28
von Käsebrot
Also so ganz versteh ich die Bank grad nicht. Die Entfernung der Pfändung - sofern es sich noch um den Insolvenzbeschlag handelt - und die Entfernung des P-Konto-Vermerks sind mAn zwei verschiedene Paar Stiefel.