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Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 28. Jan 2021, 11:17
von Invictus
Hallo ins Forum, versuche es noch mal mein alter Text war plötzlich weg.
Ich wende mich an die Forenteilnehmer und erhoffe mir ein wenig Unterstützung von Euch......
Vor einigen Jahren sind aus einer gescheiterten Selbständigkeit Steuerschulden entstanden und ich habe die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Das FA hat dann einen Teil später von meinem Gehalt (ich hatte einen guten Job gefunden) gepfändet. Soweit so ungut.
Seit Mitte November bin ich ernsthaft krank und aufgrund dessen krankgeschrieben. Der Arbeitgeber ist aus der Lohfortzahlung nach sechs Wochen raus. Die Krankenkasse verweigert mit aufgrund von Beitragsschulden die Auszahlung von Krankengeld. Arbeiten kann ich nicht und darf ich auch nicht. Leitungen von der Krankenkasse bekomme ich nicht. Rücklagen habe ich keine mehr. Freunde/Bekannte können mich nicht unterstützen - will ich auch nicht. Arbeitgeber zahlt nicht - Krankenkasse auch nicht. Die Miete und Strom ist trotzdem fällig.
Das Insoverfahren ist beantragt, hängt aber aktuell im "außergerichtlichen Vergleich". Das gerichtliche Verfahren wird frühestens Anfang März beantragt werden können. Bis dahin sitze ich auf der Straße ......
Weiß echt nicht mehr weiter......
Re: Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 28. Jan 2021, 11:42
von AdiDana
Guten Morgen,
ich würde an Deiner Stelle mal das Kreisjobcenter aufsuchen und ggf. Grundsicherung / Hartz IV beantragen. Die können auch notfalls die Miete übernehmen (quasi als zinsloser Kredit) bis deine Angelegenheiten geklärt sind. Im Normalfall sind die bemüht eine Obdachlosigkeit abzuwenden. Auch mit dem Vermieter würde ich offen reden. Viel Glück und viel Kraft für diese Zeit
Re: Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 28. Jan 2021, 11:42
von caffery
Invictus hat geschrieben: ↑28. Jan 2021, 11:17
Die Krankenkasse verweigert mit aufgrund von Beitragsschulden die Auszahlung von Krankengeld.
Das geht ja nun nicht. Die Kasse darf zwar eigene Ansprüche mit Deinem Anspruch auf Krankengeld aufrechnen - darf das aber nur in dem Rahmen der Pfändungsrichtlinien der ZPO tun.
Oder vereinfacht gesagt: Sie können es wie Einkommen gemäß Tabelle "pfänden" bzw. aufrechnen.
"Spezielle" Forderungen könnten theoretisch zur Hälfte aufgerechnet werden - aber auch hier nur höchstens bis zum Sozialhilfesatz - darunter geht nicht.
Die "zärtliche" Methode wäre, für die Zeit bis zur InsO-Eröffnung eine "vernünftige" Ratenvereinbarung auszuhandeln um das Theater zu beenden. Dafür braucht man in so einer Situation aber schon sehr viel Glück mit einem verständigen Kassenmitarbeiter.
Oder:
Wahrscheinlich lenkt die Kasse auch dann ein, wenn Du ihnen einen Zettel/Bescheinigung einer Sozialbehörde vorlegst, aus der Deine Hilfebedürftigkeit hervorgeht. Sozialbehörden rücken so einen Zettel auf Antrag hin raus.
Wenn die Kasse trotz allem die komplette Zahlung verweigert, kannst Du auch den Rechtsweg wählen. Zunächst Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid - und dann ggf. klagen. Dazu wirst Du sicher Beratungshilfe für einen Anwalt bekommen.
Für die Zwischenzeit kannst Du darlehensweise Sozialhilfe beantragen.
Mit Insolvenzeröffnung hören Krankenkassen normalerweise mit solchen "Spielchen" auf. Von daher wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn Du diesbezüglich aufgrund der Umstände bei dem Kollegen um bevorzugte Behandlung bitten würdest.
Ich weiß zwar nicht, wie der Kollege arbeitet - aber ich würde so einen Fall "aus triftigem Grund" vorziehen auch wenn ich mit Kunden randvoll geklatscht bin - was aktuell vermutlich jeder Insolvenzberater hierzulande ist.
Re: Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 28. Jan 2021, 13:28
von caffery
Ich hab grad nochmal bei meinem Krankenkassen-Telefonjoker nachgefragt:
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass aufgrund keinerlei Einkommen Hilfebdürftigkeit bestehe. Dies mit einer Bescheinigung der zuständigen Sozialbehörde unterfüttern.
Sollte es sich bei den Forderungen um zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen oder Beitragsrückstände im Sinne des SGB I handeln, dürfen die dann nur noch im Rahmen des § 51 Abs. 2 SGB I aufrechnen. Auf diese Vorschrift solltest Du Dich auch im Widerspruch beziehen.
Ansonsten gälte § 54 Abs. 4 SGB I i.V.m. § 51 Abs. 1 SGB I - also "pfändbar" wie Arbeitseinkommen im Sinne der Pfändungstabelle.
Re: Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 28. Jan 2021, 13:50
von imker
und der SBPlan muss sein - Selbständigekeit und "nicht genug" Gläubiger??
So etwas gibt es, ist aber selten....
Denn der IN-Antrag kann doch ohne den Zeitfresser gestellt werden.
Re: Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 28. Jan 2021, 14:08
von caffery
Ansonsten könnte man aus dem AEV auch einen Quicki machen indem man die Frist so kurz wie möglich setzt oder man den Hauptgläubiger dazu bringt die Ablehnung umgehend zu erklären. Vielleicht hat Dein Berater ja auch so einen netten "Telefonjoker" beim Finanzamt;)
Oder man wertet einfach die Aufrechnung als masseschädigende Handlung im Sinne des § 305a InsO und erklärt damit das Scheitern des AEV.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und so;)
Re: Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 29. Jan 2021, 00:22
von Invictus
Hallo; erstmal tausend Dank an Euch alle für die hilfreichen Informationen. Ich werde diese beherzigen. Anscheinend gibt es doch noch Wege. Danke !
Re: Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 12. Feb 2021, 08:29
von Invictus
Die Ratschläge hier von Euch habe ich soweit beherzigt. Nun zum Ablauf der Geschehnisse wie es in einem Sozialstaat läuft….. Nach nunmehr länger als einem Monat habe ich von der Krankenkasse die Mitteilung bekommen, dass sie wegen Betragsschulden kein Krankengeld bezahlen. Parallel dazu habe ich bereits beim Jobcenter Kontakt aufgenommen und einen sogenannten „Vereinfachten Antrag auf ALG II“ gestellt. Mietvertrag etc. als pdf-Datei angehängt, ich dachte "Super! Funktioniert doch! "Dies ging auch fix und nach nur einer Woche hatte ich einen telefonischen Termin indem ich dem Mitarbeiter meine Situation schildern konnte. Er versprach mir noch einige Unterlagen zuzuschicken, die ich ausfüllen sollte. Die habe ich dann nach 9 Tagen (also gestern) in der Post gefunden. Die vorzulegenden Vorlagen und Unterlagen sind ganz großes Kino:
Vorzulegende Vordrucke
• Anlage EK
• Anlage KdU
• Anlage UH
• IBAN-Nummer
Vorzulegende Nachweise/Unterlagen
• Personalausweis
• Steuer-Identitätsnummer
• aktuelle Mitgliedbescheinigung KK
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
• Krankengeldbescheide
• Beitragsrechnung KFZ-Haftpflichtversicherung
• KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 1
• Mietvertrag
• Nachweis über Nebenkosten (Aufteilung in Heiz- und Betriebskosten, Angaben zur Gebäudegröße)
• lückenlose Kontoauszüge aller Konten, alternative lückenlose Umsatzanzeige incl. mindestens 1 Kontostand
für den Zeitraum 09/2020 bis aktuell
• Arbeitsverträge / Kündigungen
• Begründung für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
• Lohnabrechnungen der letzten drei Beschäftigungsmonate
• Nachweis letzter Gehaltzufluss
• Scheidungsurteil
Also einfach oder mal eben ist hier überhaupt nichts. Weiterhin habe ich versucht in der Sache wenigstens beim Amtsgericht Rechtsbeihilfe vor zwei Monaten zu beantragen, weil ohne Geld kein Rechtsanwalt was macht. Die lassen sich extrem viel Zeit „ wegen Corona und Mitarbeiterausfall ist nur eine Stelle besetzt“ – und bis heute keinen Bescheid. Telefonische Nachfragen dauern ewig und wird dann wegen Überlastung entschuldigt.
Der Oberhammer: Aus der letzten Gehaltszahlung vom Dezember war noch Ende Januar/Anfang Feb. 160,- Euro auf dem Konto für Abbuchung KFZ-Versicherung, Telekom, Wassergeld. Die wurden dann von der Bank komplett ans Finanzamt überwiesen wegen „Auskehren“. Kontostand ist 0,00 Euro. Mein Auto steht dann bald in der Fahndung und Telekom schaltet ab. Miete/Strom ist auch nicht bezahlt. Essen „darf“ ich bei der Freundin in der nächsten Stadt…….
Am besten hängt man sich auf!
Re: Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 12. Feb 2021, 08:55
von Käsebrot
Auch wenn es nur ein schwacher Trost ist, aber zumindest ist die einmalige Nicht-Zahlung der Kfz-Versicherung kein Grund, dass das Auto zwangsabgemeldet wird. Ich habe tatsächlich ein Jahr lang die Beitragsrechnungen ignoriert, bis das Auto nicht mehr fahren durfte.
Bist du auf den fahrbaren Untersatz denn zwingend angewiesen? Oder wäre es eine Möglichkeit, es zu veräußern und somit diese Kosten zu sparen?
Re: Inso beantragt und nun krank
Verfasst: 12. Feb 2021, 09:00
von Invictus
Käsebrot hat geschrieben: ↑12. Feb 2021, 08:55
Auch wenn es nur ein schwacher Trost ist, aber zumindest ist die einmalige Nicht-Zahlung der Kfz-Versicherung kein Grund, dass das Auto zwangsabgemeldet wird. Ich habe tatsächlich ein Jahr lang die Beitragsrechnungen ignoriert, bis das Auto nicht mehr fahren durfte.
Bist du auf den fahrbaren Untersatz denn zwingend angewiesen? Oder wäre es eine Möglichkeit, es zu veräußern und somit diese Kosten zu sparen?
Danke für den Zuspruch. Jedoch bin ich auf den Eimer angewiesen weil hier kein Bus, bzw. die Haltestelle 1 Km weg ist, fährt. Ebenso kann ich wegen meiner COPD nicht lange laufen. Zu meinem Arzt käme ich auch nicht. Nächster Discounter ist 10 Km entfernt ..... bringt aber nicht weil ich sowieso nicht einen Cent habe und mir nichts kaufen kann, weil auch der allerletzte Groschen vom Finanzamt weggepfändet wird.
Das Auto kann ich nicht mehr verkaufen, weil ich mir Geld geliehen habe und dazu den Brief abgeben habe, um meine Miete für Januar zu bezahlen.