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Telefonnummer Rechtsdienst Norisbank

Verfasst: 25. Okt 2021, 13:57
von Camper
Hallo,

hat zufällig jemand eine Telefonnummer vom Rechtsdienst der Norisbank?
Habe einen Kunden welcher nach der Flutkatastrophe eine Zahlung
aus den gesammelten Spendengeldern erhalten hat. Kommt aufgrund von Kontopfändung nicht an dieses Geld heran.

Mein Kenntnisstand ist, dass ich diese nicht als Einmalzahlung bescheinigen darf und ein Antrag bei Gericht gestellt werden muss.
Somit wäre es hilfreich unkompliziert an die Pfändungsdaten heranzukommen, da ihm diese verständlicherweise nicht mehr vorliegen.

Gruß
Camper

Re: Telefonnummer Rechtsdienst Norisbank

Verfasst: 25. Okt 2021, 14:17
von caffery
Hi!

Leider habe ich auch keine "interne" Rufnummer von denen.

Allerdings würde mich interessieren warum Du offenbar fest davon ausgehst, dass das gemeinte Geld überhaupt zu schützen sei. Meines Wissens gibt es bislang lediglich einen einzigen Beschluss des AG Euskirchen, welcher die Pfändungsfreiheit von Geldern in diesem Zusammenhang bejaht - und dieser bezieht sich meines Wissens nur auf "offizielle" von den Ländern und Kommunen ausgezahlte "Hochwasser-Soforthilfen".

Von einer pauschalen Pfändungsfreiheit von "Spendengeldern" in diesem Zusammenhang wäre mir aktuell nichts bekannt. Von daher würde mich eine diesbezügliche Erhellung sehr interessieren.

@Camper Rechtsdienst norisbank

Verfasst: 25. Okt 2021, 14:30
von Shopgirl
Der Kunde kann sich selbst an die 030 310 66 005 wenden und dann weiterverbinden lassen. Eine direkte Rufnummer gibt es nicht.
Die Infos bekommt der Kunde nur selbst, kein Dritter.

Re: Telefonnummer Rechtsdienst Norisbank

Verfasst: 25. Okt 2021, 14:41
von tidus82
Ich hab mal Shopgirls Beitrag aus dem Life hier her verschoben :-)

Re: Telefonnummer Rechtsdienst Norisbank

Verfasst: 25. Okt 2021, 17:00
von Camper
Hallo zusammen,

danke Dir Tidus für das verschieben!

@ caffery

Ob diese Spendengelder zu schützen sind, kann ich nicht beurteilen.
Dies müsste durch einen Gerichtsbeschluss herbeigeführt werden.
Jedoch habe ich auch bereits Stimmen gehört, welche die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Spendengeldern um zweckgebundene Leistungen analog der Corona-Soforthilfe handelt, welche nicht ohne Veränderung des Zweckes abgetreten werden können und somit unpfändbar wären.
Siehe hierzu das Urteil vom BGH vom 10.03.21 Aktenzeichen VII ZB 24/20.

Und diesen Versuch möchte ich gerne unternehmen, um einem Menschen der alles verloren hat, zumindest dieses Geld zur Anschaffung einer ersten Grundausstattung über das Gericht zu sichern.
Ob es das Gericht genauso sieht muss sich dann zeigen.
Wenn nein, hat man es versucht, wenn ja umso besser.

Gruß
Camper