Verbraucherinsolvenz neues Formular - Insolvenzmanager und co.
Verfasst: 9. Mär 2021, 07:33
Moin!
Meine Kollegin macht mich seit gestern damit verrückt, drum frage ich mal in die (kleine) Runde.
Wir benutzen auf der Arbeit den schönen Insolvenzmanager in der aktuellsten Version von 2019, Von daher wurden wir auch vor einigen Wochen kostenfrei auf das neue Formular "gepatcht".
Um die Einspielung und das ganze Gedönse habe ich mich gekümmert. Ich dachte nun in meiner unendlichen Einfältigkeit, dass das Thema damit durch wäre und nun das uneingeschränkt gültige Formular drin wäre. Alle entsprechenden Änderungen wurden vorgenommen (Mantelbogen, Anlage 3, "divers" etc.). Zusätzlich lässt die nette Frau Roth von InsO-Manager wissen, dass man sich nicht dadurch verwirren lassen soll, dass weiterhin "07/14" als Fassungsangabe unten auf dem Dokument steht. Man soll deswegen nicht rückfragen - das sei schon so okay.
https://www.insomanager.de/aktuelles/
Man verweist hier auf eine Seite des BMJV
https://www.gesetze-im-internet.de/vbri ... 00002.html
Jetzt kommt mir meine Kollegin gestern und ist komplett überzeugt, dass dies nur die Übergangsformulare seien die bis zum 31.03.21 gelten dürfen. Die Justiz-NRW habe gestern dieses Formular hier:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... 1_2021.pdf
ins Netz gestellt und dies sei laut unserer Fachberatung ab dem 01.04.21 ausschließlich zu benutzen. Das Dokument welches der Insolvenzmanager vor ein paar Wochen gepatcht habe, sei nur für den Übergang bis zum 31.03..
Jetzt bin ich baff, da mir bislang durchweg das Gegenteil gesagt wurde. Zudem gibt es auf dem NRW-Formular nur zwei Unterschiede:
In der Fußzeile steht "01/21" statt "07/14" und im Mantelbogen steht aus irgendeinem Grund auf der linken Seite was von der JVA Geldern.
Also was stimmt denn nun? Ist das jetzige Dokument im Insolvenzmanager mit dem "07/14" Datum in der Fußzeile jenes, was dauerhaft, also auch nach dem 31.03. gültig sein wird? Oder braucht man das mit dem "01/21" in der Fußzeile? Ist meine Kollegin/unsere (nicht immer ganz auf dem laufende) Fachberatung auf dem Holzweg oder die von Insolvenzmanager?
Meine Kollegin macht mich seit gestern damit verrückt, drum frage ich mal in die (kleine) Runde.
Wir benutzen auf der Arbeit den schönen Insolvenzmanager in der aktuellsten Version von 2019, Von daher wurden wir auch vor einigen Wochen kostenfrei auf das neue Formular "gepatcht".
Um die Einspielung und das ganze Gedönse habe ich mich gekümmert. Ich dachte nun in meiner unendlichen Einfältigkeit, dass das Thema damit durch wäre und nun das uneingeschränkt gültige Formular drin wäre. Alle entsprechenden Änderungen wurden vorgenommen (Mantelbogen, Anlage 3, "divers" etc.). Zusätzlich lässt die nette Frau Roth von InsO-Manager wissen, dass man sich nicht dadurch verwirren lassen soll, dass weiterhin "07/14" als Fassungsangabe unten auf dem Dokument steht. Man soll deswegen nicht rückfragen - das sei schon so okay.
https://www.insomanager.de/aktuelles/
Man verweist hier auf eine Seite des BMJV
https://www.gesetze-im-internet.de/vbri ... 00002.html
Jetzt kommt mir meine Kollegin gestern und ist komplett überzeugt, dass dies nur die Übergangsformulare seien die bis zum 31.03.21 gelten dürfen. Die Justiz-NRW habe gestern dieses Formular hier:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... 1_2021.pdf
ins Netz gestellt und dies sei laut unserer Fachberatung ab dem 01.04.21 ausschließlich zu benutzen. Das Dokument welches der Insolvenzmanager vor ein paar Wochen gepatcht habe, sei nur für den Übergang bis zum 31.03..
Jetzt bin ich baff, da mir bislang durchweg das Gegenteil gesagt wurde. Zudem gibt es auf dem NRW-Formular nur zwei Unterschiede:
In der Fußzeile steht "01/21" statt "07/14" und im Mantelbogen steht aus irgendeinem Grund auf der linken Seite was von der JVA Geldern.
Also was stimmt denn nun? Ist das jetzige Dokument im Insolvenzmanager mit dem "07/14" Datum in der Fußzeile jenes, was dauerhaft, also auch nach dem 31.03. gültig sein wird? Oder braucht man das mit dem "01/21" in der Fußzeile? Ist meine Kollegin/unsere (nicht immer ganz auf dem laufende) Fachberatung auf dem Holzweg oder die von Insolvenzmanager?