Wann pfaendbar

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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El Torro
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Wann pfaendbar

Beitrag von El Torro »

Hallo...komme im laufenden IV im Januar2021 in die
Wohlverhaltensphase...2 Forderungen im IV sind aus unerlaubter Handlung nach 823...es sind Unterhaltsrückstaende ..von Arge und Meiner EX...ca. 3000 Euro...wenn die aus der Insolvenz rausgenommen werden..wann sind die vollstreckbar..schon in der Wohl
Verhaltensphase oder erst nach 6-7 Jahren nach Komplettabschluss Insovenverfahren...
Gruss
El Torro
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Re: Wann pfaendbar

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Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wann pfaendbar" geschaut?
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caffery
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Re: Wann pfaendbar

Beitrag von caffery »

El Torro hat geschrieben: 27. Okt 2020, 18:48 komme im laufenden IV im Januar2021 in die
Wohlverhaltensphase...
Komisch - Am 27.06.2019 hast Du geschrieben.
El Torro hat geschrieben: 27. Jun 2019, 13:08 Hallo Gemeinde,
habe mal eine Frage:
Bin jetzt in der Wohlverhaltensphase, wo ja andere Regln gelten.
Gibts da irgendwie zwei Persönlichkeiten/Paralleluniversen oder Wahrnehmungsebenen?
El Torro hat geschrieben: 27. Okt 2020, 18:48 2 Forderungen im IV sind aus unerlaubter Handlung nach 823...
Was ist denn 823? Ist das sowas wie die Antwort auf alles ist 42 oder egal ist 88?

Um die Frage mal trotz sehr merkwürdigem Beigeschmack bzgl. der Intention zu beantworten:
Forderungen sind nur von der RSB ausgenommen wenn Gläubiger das so erfolgreich zur Tabelle angemeldet haben. Der weit verbreitete Irrglaube, dass Unterhaltsforderungen automatisch nicht von der RSB erfasst werden ist falsch.

Vollstrecken können solche Gläubiger erst nachdem das Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger nicht mehr existiert. Ein solcher Gläubiger wird sich also wenns normal läuft, nach Erteilung der RSB einen vollstreckbaren Tabellenauszug besorgen und mit diesem in den Vorrechtsbereich vollstrecken. (Antwort B ist also richtig)
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tidus82
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Re: Wann pfaendbar

Beitrag von tidus82 »

caffery hat geschrieben: 27. Okt 2020, 19:26
El Torro hat geschrieben: 27. Okt 2020, 18:48 komme im laufenden IV im Januar2021 in die
Wohlverhaltensphase...
Komisch - Am 27.06.2019 hast Du geschrieben.
El Torro hat geschrieben: 27. Jun 2019, 13:08 Hallo Gemeinde,
habe mal eine Frage:
Bin jetzt in der Wohlverhaltensphase, wo ja andere Regln gelten.
Gibts da irgendwie zwei Persönlichkeiten/Paralleluniversen oder Wahrnehmungsebenen?
Dem Caffery entgeht hier nix! Das ist ein Brain sag ich euch!
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El Torro
Wissender
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Re: Wann pfaendbar

Beitrag von El Torro »

War damals natürlich nicht in der Wohlverhaltensphase
Sondern in der eröffneten Insolvenzphase...und 823 ist BGB mit gemeint...
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tidus82
Admin
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Re: Wann pfaendbar

Beitrag von tidus82 »

Schadensersatz?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Wann pfaendbar

Beitrag von caffery »

Das ist sozusagen der Kombiparagraph aus dem sich u.a. der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch aus einem strafrechtlichen Zusammenhang gem. § 170 StGB ableitet.

Ich habs lange nicht mehr gehabt - drum wars mir ohne Recherche auch nicht mehr aus dem Stehgreif geläufig.
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