Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

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Irgendwo
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Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von Irgendwo »

Hallo,

ich bin ja nun komplett raus aus der PI. So ganz traue ich dem Braten aber nicht. Nicht, weil ich ein schlechtes Gewissen habe, sondern weil ich es anscheinend noch nicht so ganz glauben kann, dass das nun vorbei sein soll. Hört sich sicherlich komisch an. :shock:

Eine klitzekleine Sorge umgibt mich: Kann ein ursprünglicher Insolvenzgläubiger nach Erteilung der RSB wieder eine Kontopfändung veranlassen? Oder anders gefragt: Kommt sowas vor? So auf "gut Glück" mal gucken, ob noch etwas zu holen ist? Mein aktuelles Bankkonto habe ich erst kurz vor der PI eröffnet, es befand sich darauf - anders als bei den vorhergehenden Konten - niemals eine Pfändung. Ein P-Konto ist es nicht (mehr).

Liebe Grüße
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

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Hi Irgendwo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?" geschaut?
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arreis
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von arreis »

Ich kann nur in soweit antworten, was ich in den vergangenen Jahren so gelesen habe.

Ist auf einem Konto keine Pfändung vorhanden, kann ein Gläubiger im Nachgang keine neue Pfändung veranlassen, macht er es dennoch, kann das gepfändete Geld zurück gefordert werden.

Bestand auf dem Konto eine Pfändung kann es durchaus vorkommen, dass auch nach der RSB noch gepfändet wird, hierbei ist es wiederum schwierig, das Geld zurück zu bekommen.

Aber wie gesagt, alles nur gelesen.
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caffery
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von caffery »

Irgendwo hat geschrieben: 5. Mai 2020, 11:25 Kann ein ursprünglicher Insolvenzgläubiger nach Erteilung der RSB wieder eine Kontopfändung veranlassen?
Ja
Irgendwo hat geschrieben: 5. Mai 2020, 11:25 Oder anders gefragt: Kommt sowas vor? So auf "gut Glück" mal gucken, ob noch etwas zu holen ist?
Ja, deutlich häufiger kommt es aber "aus Versehen" vor.

Die Titel sind ja alle noch vorhanden und sehen genauso aus wie vor der RSB. Wenn ein Gläubiger so einen Titel benutzt, knotzt bei keinem Gericht oder Drittschuldner sowas wie eine rote Warnlampe auf die mitteilt, dass die Forderung restschuldbefreit ist. Dagegen muss dann der (Ex-)Schuldner vorgehen und kann in so einem Fall natürlich nur recht behalten.

Sowas kommt deutlich häufiger vor als man glauben möchte. Das liegt aber weniger an den "bösen Gläubigern" (kaum ein Gläubiger würde für so etwas absichtlich Geld für sinnfreie Gebühren in die Welt setzen), sondern viel eher am Inkassoautomatismus.

Von daher mein Credo (oder eins davon): Schreibt eure Gläubiger nach erteilter RSB an. Fügt eine Kopie der RSB bei und bittet um Aushändigung des restschuldbefreiten Forderungstitels bzw. einer Erledigungsmitteilung. Viele tun das dann auch tatsächlich. Aber selbst wenn nicht, kann man sich zumindest einigermaßen sicher sein, dass spätestens dann die RSB in deren Automatismus vermerkt wurde.
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Lofi333
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von Lofi333 »

gut zu wissen! habe gerade ein ähnliches problem
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Irgendwo
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von Irgendwo »

Besten Dank!

Können ehemalige Gläubiger auch auf einem Konto pfänden, von dessen Existenz sie theoretisch nichts wissen können, da dieses Konto erst kurz vor der PI eröffnet und niemals mit einer Kontopfändung belastet sowie in deren System irgendwo hinterlegt wurde?

(Das waren Zeiten, als ich quasi wöchentlich ein neues Konto eröffnete, weil irgendwo eine Pfändung eintrudelte. Hach.)

Also merke ich mir: Entweder nichts tun und hoffen, dass alles in seinen geregelten Bahnen verläuft. Oder aber die einzelnen Gläubiger anschreiben, die RSB beilegen und um Erledigung bitten. Gäbe es dafür eigentlich einzuhaltende Fristen? Beispielsweise ein Zeitraum, in dem auf jeden Fall noch agiert und das Geld "gerettet" werden kann?

Jetzt wisst Ihr auch, warum ich in meinem anderen Thread zum Thema Sparmethoden so skeptisch bin, das ganze Geld auf meinem Girokonto zu belassen. :mrgreen:
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tidus82
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von tidus82 »

Du hast 4 Wochen nach Zugang des Überweisungsbeschlusses bei der Bank die Möglichkeit dagegen vorzugehen.
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Irgendwo
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von Irgendwo »

tidus82 hat geschrieben: 5. Mai 2020, 14:04 Du hast 4 Wochen nach Zugang des Überweisungsbeschlusses bei der Bank die Möglichkeit dagegen vorzugehen.
Das hieße dann also wieder P-Konto einrichten und der ganze Kram? :cry:
Wie erfährt man eigentlich von der Kontopfändung? Es ist so lange her, ich weiß das gar nicht mehr alles.

Na ja, noch gibt's ja keine Bedenken. *auf Holz klopf*
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caffery
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von caffery »

Irgendwo hat geschrieben: 5. Mai 2020, 14:09 Wie erfährt man eigentlich von der Kontopfändung?
Nix Geld - Karte gefressen - Panik - ein paar Tage später ein hässlicher Brief in der Post - je nach Institut ein mehr oder weniger aufwändiges und unangenehmes Gewiggel um Informationen und die Einrichtung eines P-Kontos - erst ein paar Tage später ein hässlicher Brief in der Post.

Kommt die Erinnerung wieder?;)
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Irgendwo
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von Irgendwo »

caffery hat geschrieben: 5. Mai 2020, 14:26
Irgendwo hat geschrieben: 5. Mai 2020, 14:09 Wie erfährt man eigentlich von der Kontopfändung?
Nix Geld - Karte gefressen - Panik - ein paar Tage später ein hässlicher Brief in der Post - je nach Institut ein mehr oder weniger aufwändiges und unangenehmes Gewiggel um Informationen und die Einrichtung eines P-Kontos - erst ein paar Tage später ein hässlicher Brief in der Post.

Kommt die Erinnerung wieder?;)
Sie kommt insofern wieder, als dass ich anscheinend doch eine falsche Erinnerung hatte. :D
Nun gut, dann werde ich in nächster Zeit mal die Gläubiger bzw. deren Kontaktdaten aussortieren und denen ein Schreiben zusenden.
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tidus82
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von tidus82 »

Ach und du musst kein P-Konto dann eröffnen - eine Vollstreckungsabwehrklage „reicht“ da schon aus :D
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