Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
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Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
Hallo Ihr,
mein Mann hat von 2011 bis 2017 die Privatinsolvenz gemacht. Mit dabei war eine Forderung der Arbeitsagentur, zuviel gezahlte Leistungen (eine eigene, laaannngggeee Story). Diese Forderung stammte von 2006.
Nun ist also die RSB schon seit 2017 erteilt und JETZT schreiben sie, sie wollen aufrechnen. Mein Mann bezieht momentan ALG 1 (hat er letztes Jahr auch schon mal 3 Monate, da kam von sowas aber nix).
Ich habe hier die 2 Threads zur Aufrechnung gelesen und denke, dass sie das nicht dürfen. Die Schuld entstand zwar vor Insoeröffnung, war theoretisch aufrechnungsfähig, aber die RSB ist längst erteilt und damit ist "Ende im Gelände". So interpretiere ich das alles jedenfalls.
Wir haben nun ein Fax an die zuständige Stelle gemacht in welcher wir der Aufrechnung widersprechen (auch wenn es eigentlich gar kein Bescheid ist, nur eine "Information" dass man aufrechnen werde und man könne seine Bedürftigkeit darlegen - aber kein Rechtsbehelf dabei). Wir haben den Beschluss des AG über die Restschuldbefreiung beigelegt.
Wie seht Ihr die Chance dass wir da ohne Anwalt rauskommen? Eigentlich hatten wir gedacht/gehofft, dass die alten Sachen mit der RSB vorbei sind.
Eine VBUH wurde damals nicht angemeldet bzw. wir haben dazu nie eine Information erhalten (also ich hoffe, man hätte uns dies dann amtlich mitgeteilt).
Hat hier jemand Erfahrung mit der Arbeitsagentur (was ja meines Wissens -nichts- mit dem JC zu tun hat, jedenfalls ist der Brief von der Arbeitsagentur Würzburg).
mein Mann hat von 2011 bis 2017 die Privatinsolvenz gemacht. Mit dabei war eine Forderung der Arbeitsagentur, zuviel gezahlte Leistungen (eine eigene, laaannngggeee Story). Diese Forderung stammte von 2006.
Nun ist also die RSB schon seit 2017 erteilt und JETZT schreiben sie, sie wollen aufrechnen. Mein Mann bezieht momentan ALG 1 (hat er letztes Jahr auch schon mal 3 Monate, da kam von sowas aber nix).
Ich habe hier die 2 Threads zur Aufrechnung gelesen und denke, dass sie das nicht dürfen. Die Schuld entstand zwar vor Insoeröffnung, war theoretisch aufrechnungsfähig, aber die RSB ist längst erteilt und damit ist "Ende im Gelände". So interpretiere ich das alles jedenfalls.
Wir haben nun ein Fax an die zuständige Stelle gemacht in welcher wir der Aufrechnung widersprechen (auch wenn es eigentlich gar kein Bescheid ist, nur eine "Information" dass man aufrechnen werde und man könne seine Bedürftigkeit darlegen - aber kein Rechtsbehelf dabei). Wir haben den Beschluss des AG über die Restschuldbefreiung beigelegt.
Wie seht Ihr die Chance dass wir da ohne Anwalt rauskommen? Eigentlich hatten wir gedacht/gehofft, dass die alten Sachen mit der RSB vorbei sind.
Eine VBUH wurde damals nicht angemeldet bzw. wir haben dazu nie eine Information erhalten (also ich hoffe, man hätte uns dies dann amtlich mitgeteilt).
Hat hier jemand Erfahrung mit der Arbeitsagentur (was ja meines Wissens -nichts- mit dem JC zu tun hat, jedenfalls ist der Brief von der Arbeitsagentur Würzburg).
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
Hi Helferin,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
Also entweder sie haben das Anschreiben aus Versehen rausgehauen und werden nun zurück rudern, oder sie wollen versuchen Dir mit diesem bayrischen Fehlurteil des Jahrzehnts zu kommen:
LSG München, Urteil v. 21.03.2018 – L 13 R 25/17
Aus meiner persönlichen Sicht, gibt Deine dargestellte Konstellation aber noch nicht einmal durch dieses Urteil dem Beginn einer Aufrechnung zur jetzigen Zeit genug Wind.
Da diese Rechtsauslegung aber Bayern aktuell exklusiv hat, habe ich da keinerlei praktische Beratungserfahrungen mit. Besonders da "mein" Bundesland praktisch gleichzeitig (völlig zurecht) das Gegenteil entschieden hat. Sprich: Bei mir gibt es das Problem nicht.
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 1286/17 - Urteil v. 15.03.2018
Aber hoffen wir mal, dass es einfach nur ein Versehen war... also warte doch erstmal deren Reaktion ab.
LSG München, Urteil v. 21.03.2018 – L 13 R 25/17
Aus meiner persönlichen Sicht, gibt Deine dargestellte Konstellation aber noch nicht einmal durch dieses Urteil dem Beginn einer Aufrechnung zur jetzigen Zeit genug Wind.
Da diese Rechtsauslegung aber Bayern aktuell exklusiv hat, habe ich da keinerlei praktische Beratungserfahrungen mit. Besonders da "mein" Bundesland praktisch gleichzeitig (völlig zurecht) das Gegenteil entschieden hat. Sprich: Bei mir gibt es das Problem nicht.
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 1286/17 - Urteil v. 15.03.2018
Aber hoffen wir mal, dass es einfach nur ein Versehen war... also warte doch erstmal deren Reaktion ab.
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Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
Hier hat es geholfen, den zuständigen Sachbearbeiter auf die "Fachlichen Weisungen" der Bundesagentur für Arbeit hinzuweisen und mit einer persönlichen Fachaufsichtsbeschwerde zu drohen, siehe
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015884.pdf
und hier dann ab Seite 10:
3.2 Aufrechnung im und nach einem Insolvenzverfahren des LE
Viel Glück!
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015884.pdf
und hier dann ab Seite 10:
3.2 Aufrechnung im und nach einem Insolvenzverfahren des LE
Viel Glück!
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Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
oh, da kennt sich jemand aus - "Dienstaufsichtsbeschwerde" sind ja meist die berühmten 3 f mit Rundablage, Fachaufsichtsbeschwerden heissen dagegen sinngemäss: "Mitarbeiter hat fachlich keine Ahnung, bitte nachschulen oder versetzen". Wenn die jetzt auch noch fachlich begründet ist (salopp gesagt: der sich Beschwerende hat Recht), wegen die sehr gut und nachhaltig, selber schon mehrfach in Sachen Jobcenter gehabt!
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- Guru
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Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
ich hab jetzt zwar nicht so ganz verstanden, was Du damit meinst, insolander
" ... unterlassen Sie gefälligst ab sofort das Aufrechnen, sonst setzt es was ... "
(dem üblichen Behörden-Schriftdeutsch angepasst, versteht sich)
und eben mit FACH-(Aufsichtsbeschwerde), nicht DIENST - ... gedroht.
Ab dem nächsten Monat wurde nichts mehr einbehalten,
allerdings ist das zuvor einbehaltene Geld bis heute auch noch nicht nachgezahlt worden
(da will wohl jemand -wieder einmal- auf die Untätigkeitsklage warten).
aber hier hat es, wie gesagt, geholfen - etwa so:
" ... unterlassen Sie gefälligst ab sofort das Aufrechnen, sonst setzt es was ... "
(dem üblichen Behörden-Schriftdeutsch angepasst, versteht sich)
und eben mit FACH-(Aufsichtsbeschwerde), nicht DIENST - ... gedroht.
Ab dem nächsten Monat wurde nichts mehr einbehalten,
allerdings ist das zuvor einbehaltene Geld bis heute auch noch nicht nachgezahlt worden
(da will wohl jemand -wieder einmal- auf die Untätigkeitsklage warten).
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Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
sorry, ich meinte *wirken* statt "wegen", hatte ich wohl vernuschelt...
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Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
Danke für die Hinweise, insbesondere die Urteile.
Ich wusste gar nicht, dass es eine FACH-Aufsichtsbeschwerde auch gibt, hört sich sehr, sehr interssant an.
Der Widerspruch wurde formal abgelehnt. Die haben sich also an dem Wort Widerspruch aufgehängt. Mir ist schon klar, dass das kein Bescheid war - entsprechend das Wort Widerspruch im Juradeutsch dann wohl fehl am Platze war. Mir fiel nichts besseres ein *gg*.
Nun haben wir also nochmal eine Nachricht hingeschickt, diesesmal ohne das Wort "Widerspruch". Mal sehen was jetzt passiert...
Dass ausgerechnet Ämter versuchen, sich im Kreis rumzumogeln, das wundert mich doch sehr (von einem Privatgläubiger würde ich sowas eher erwarten).
Ich wusste gar nicht, dass es eine FACH-Aufsichtsbeschwerde auch gibt, hört sich sehr, sehr interssant an.
Der Widerspruch wurde formal abgelehnt. Die haben sich also an dem Wort Widerspruch aufgehängt. Mir ist schon klar, dass das kein Bescheid war - entsprechend das Wort Widerspruch im Juradeutsch dann wohl fehl am Platze war. Mir fiel nichts besseres ein *gg*.
Nun haben wir also nochmal eine Nachricht hingeschickt, diesesmal ohne das Wort "Widerspruch". Mal sehen was jetzt passiert...
Dass ausgerechnet Ämter versuchen, sich im Kreis rumzumogeln, das wundert mich doch sehr (von einem Privatgläubiger würde ich sowas eher erwarten).
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Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
das ist ganz normal - uU fordere einen "rechtsmittelfaehigen Bescheid", gegen den kannst Du dann Widerspruch einlegen oder klagen...Helferin hat geschrieben: ↑18. Apr 2020, 23:16 Der Widerspruch wurde formal abgelehnt. Die haben sich also an dem Wort Widerspruch aufgehängt. Mir ist schon klar, dass das kein Bescheid war - entsprechend das Wort Widerspruch im Juradeutsch dann wohl fehl am Platze war. Mir fiel nichts besseres ein *gg*.
s.o.Nun haben wir also nochmal eine Nachricht hingeschickt, diesesmal ohne das Wort "Widerspruch". Mal sehen was jetzt passiert...
willkommen in der Jobcenter-Realitaet, aus eigener Erfahrung weiss ich, dass sich da gern absolut nicht an geltende Gesetze gehalten wird, nicht mal an deren eigenen internen WeisungenDass ausgerechnet Ämter versuchen, sich im Kreis rumzumogeln, das wundert mich doch sehr (von einem Privatgläubiger würde ich sowas eher erwarten).
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Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
Es ist zwar schon etwas her, aber dennoch ein Abschluß:
Man hatte uns mitgeteilt, unsere Nachricht an die Arbeitsagentur wurde damals beantwortet damit, dass man die interne Rechtsabteilung befragen würde (ich kenne diesen Vorgang von meinem ehemaligen Arbeitgeber, einem Mittelständler, da wurde sowas auch dem Hausrechtsanwalt vorgelegt).
4 Wochen später oder so kam dann die erlösende Nachricht, dass die Forderung eben nicht mehr beigetrieben wird. Dieses Schreiben hebe ich jetzt natürlich gut auf.
Man hatte uns mitgeteilt, unsere Nachricht an die Arbeitsagentur wurde damals beantwortet damit, dass man die interne Rechtsabteilung befragen würde (ich kenne diesen Vorgang von meinem ehemaligen Arbeitgeber, einem Mittelständler, da wurde sowas auch dem Hausrechtsanwalt vorgelegt).
4 Wochen später oder so kam dann die erlösende Nachricht, dass die Forderung eben nicht mehr beigetrieben wird. Dieses Schreiben hebe ich jetzt natürlich gut auf.
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Re: Arbeitsagentur will aufrechnen - Verfahren schon lange beendet
Schön dass du dich meldest und ich freu mich, dass dein „Widerspruch“ *höhö* von Erfolg gekrönt war.
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