Hier habe ich eine Schuld von knapp 450€. Die Beiträge zahle ich nun wieder regelmäßig, wie sich das als guter Bürger gehört

Nun habe ich mir mal die Rückseite durchgelesen und folgenden Absatz gefunden: Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Schuld verrechnet (§9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV i. V. m. §13 der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge)
Ist das ganze so korrekt auch wenn ich explizit in meiner Überweisung auf den Zeitraum hinweise? Ich überlege nun gegen das ganze Widerspruch einzulegen, mit der Aufforderung mir eine detaillierte Schuldenaufstellung zu überreichen.
Für euren fachmännischen Rat wäre ich sehr dankbar.
Bleibt gesund!