Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

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meidinger1979
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Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

Beitrag von meidinger1979 »

Hallo,

ich bin neu hier und habe auch direkt einmal eine Frage.

Das Inkassounternehmen Creditreform hatte eine offene Forderung gegen mich in Höhe von 250,00 € die mir auch bekannt war. Man hat sich auf einen Vergleich geeinigt (120,00 €) und dieser Betrag wurde am 04.12.2018 auch von mir überwiesen.

Nun warte ich seitdem auf die übersendung des entwerteten Titels der bis heute leider nicht hier angekommen ist, jedoch am 07.12.2018 verschickt worden sein soll.

Nach einen telefonat heute mit Creditreform teilte mir die Mitarbeiterin mit, das der Titel versendet wurde und das Sie mir nun nur das entsprechende Anschreiben per Mail senden könnte, was Sie auch sofort tat.

Fakt ist nur, das ich keinen entwerteten Titel habe und nun die Frage im Raum steht was ich un kann und welche Möglichkeiten ich habe.

Danke
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Re: Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

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Hi meidinger1979,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden" geschaut?
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imker
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Re: Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

Beitrag von imker »

hier steht schon das Wesentliche:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... rs-f103890

dann ist die Frage zu stellen: wozu glaubst Du den entwerteten Titel nutzen zu wollen-müssenoder was auch immer????
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mepeisen
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Re: Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

Beitrag von mepeisen »

Ähhm. Wenn die Dame dort lügt und der Titel nie rausging, dann werden die womöglich in ein paar Jahren nochmal die Hand aufhalten.

Oder in ein paar Jahren eine Zeitschrift beantragen und nochmal die Hand aufhalten.

Die Rückfrage, warum man den entwerteten Titel haben wolle, ist reichlich eigenartig.

So oder so: Verlange eine notariell beglaubigte Erklärung, dass der Titel verschwunden ist und der Fall sich erledigt hat. Das steht dir zu.
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imker
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Re: Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

Beitrag von imker »

@mepeisen
ich weiß nicht alles, das weiß ich sicher...
woher weißt Du, dass der Kandidat Anspruch auf eine notariell beklaubigte Erklärung hat?

Ich halte diese Auffassung für nicht zuteffend. Korrekter Ablauf wäre gewesen, dass er sich den entwerteten Titel beim Gläubiger abholt. Das tut sich keiner an. Und wenn dabei der Titel verschwindet, gehts halt rechtlich weiter. Und da wird ihm nur helfen, bei einer erneuten Vollstreckung eine Vollstreckunsabwehrklage zu erheben - so kenne ich dasund glaube, dass das zutrifft.

In vorweihnachtlicher Unruhe aber die Frage: Wo ist die Anspruchsgrundlage für eine notariell beglaubige Erklärung?
und die Erklärung für meine Fragem, waser mit dem entwerteten Titel will: Ich kann mir vorstellen dass im Weihnachtstrubel nicht alle Briefe innerhalb von einer Woche zugestellt sind.

Ich weiß aber auch, dass Briefe, die abgeschickt sein solle, nicht ankommen - ist mit dieses jahr mit Tes..-Ink.... passiert. Da hielt es, dran bleiben und nach einer Lösung suchen, die wenig Aufwand und Kosten verursacht....

und jetzt geht ich wohl in diesem Jahr das letzte Mal auf den Weihnachtsmarkt - und denke darüber nach ob nicht mit der Mail eine erklärung vorliegt, dass sich alles erledigt hat - auch meine "Verwunderung"....
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mepeisen
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Re: Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

Beitrag von mepeisen »

woher weißt Du, dass der Kandidat Anspruch auf eine notariell beklaubigte Erklärung hat?
Weil das im BGB so steht. §371 BGB. Wenn der Gläubiger behauptet, nicht imstande zu sein, die Urkunde auszuhändigen, steht dem Schuldner eine öffentlich beglaubigte Erledigt-Erklärung zu. Das ist - wie einige Gerichtsurteile gezeigt haben - auch einklagbar.
Korrekter Ablauf wäre gewesen, dass er sich den entwerteten Titel beim Gläubiger abholt
Das mit der Abholung mag ja sein. Aber der Gläubiger hat hier ja erklärt, dass die Urkunde angeblich verschwunden sei auf dem Postweg.

Natürlich kann man ruhig noch mal ne Woche warten, ob das nicht doch noch auftaucht, keine Frage. Und natürlich kann man alle Unterlagen aufheben, es auf sich beruhen lassen und Vollstreckungsabwehrklage samt Strafanzeige wegen Betrugs einreichen, sollte der Gläubiger den Titel in ein paar Jahren wiederfinden und es nochmal probieren (weil er dann ja eindeutig gelogen hätte).

Aber wie gesagt: Gemäß BGB hat man das Recht auf eine beglaubigte Erledigt-Erklärung.
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imker
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Re: Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

Beitrag von imker »

wenn Du Dir die aktuelle Behandlung des Themas bei Rechtspflegern und GVZ unter

https://rechtspflegerforum.de/showthrea ... ht=371+bgb

ansiehst, wird deutlich, dass es für den Anspruch auf eine beglaubigte Erklärung gem. § 371 2 BGB keine einheitliche Rechtsauffassung zu geben scheint und insbesondere auch keine gerichtliche Entscheidung zu finden ist, die diesen Anspruch anerkennt.

Wenn der Schuldner nach Zahlung vom Gläubiger die Übersendung wünscht und der Gläubiger dies macht oder behauptet gemacht zu haben, ohne dazu verpflichtet zu sein, dann trägt nach meiner Überzeugung der zu spät zahlende Schuldner das Risiko des Verlustes.

Andere Personen empfehlen daher bei dieser Lage, nicht zu versenden, sondern abholen zu lassen.

Das wird sich kein Schuldner bei der Verteilung der Inkasso-Buden in der BRD wirklich leisten können.

Melde Dich gern mal, wenn das ein Gläubiger so macht wie Du glaubst, dass er es machen müsste. Ich geb dann einen in Hamburg oder München aus...wenn ich dann noch leben sollte. :shock:
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mepeisen
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Re: Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

Beitrag von mepeisen »

Du übersiehst hier denke ich eine Kleinigkeit:
Bei dem verlinkten Fall hat der GV den Titel übersandt. Und es ist somit amtlich dokumentiert, dass der Titel vom GV entwertet und versandt wurde. Mehr geht also gar nicht mehr.

Ich denke, eine amtliche Zusicherung des GV ist auf dem Niveau, was einem laut BGB zusteht. Ob der GV das selbst auch beglaubigen kann, weiß ich allerdings nicht.

Das ist aus meiner Sicht schon ein ziemlicher Unterschied, ob der GV (oder ein gericht) amtlich versichert, die Schuld sei erloschen und der Titel vernchtet, oder ob derGläubiger ohne jeglichen Nachweis einfach per einfachem Brief schreibt, das sei halt so passiert. Was, wenn der Gläubiger seinen Brief Jahre später als gefälscht abtut oder als Irrtum? Bei einem Schreiben eines GV oder Gerichts kann das gerade eigentlich nicht passieren.

Hinsichtlich Urteilen: Auf die schnelle gefunden AG Bonn, 115 C 168/14, vom 20.11.2014
Die Urteilsbegründung ist in meinen Augen schlüssig und knapp, aber deutlich geschrieben.
Zwar muss vorliegend der Kläger auch dieses öffentlich beglaubigte Anerkenntnis bis zu 30 Jahren nach Erlass des Titels aufheben. Die Abgabe des öffentlich beglaubigten Anerkenntnisses ist aber gemäß § 371 BGB als unabdingbare Alternative zu Gunsten des Schuldners vorgesehen, falls der Gläubiger behauptet, zur Rückgabe des Titels außer Stande zu sein. Ist der Anspruch auf Herausgabe des Titels grundsätzlich gegeben, dann besteht auch ein Anspruch auf Abgabe des öffentlich beglaubigten Anerkenntnisses, wenn schon auf die bloße Behauptung des Gläubigers hin die Titelherausgabe nicht mehr verlangt werden kann.
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imker
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Re: Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

Beitrag von imker »

Darauf gebe ich einen aus - bitte melden...

Aber ein Hinweis: Ich habe das Urteil bei juris nicht gefunden - da suche ich - in der NRW-Datenbank wurde ich nun dank Deines Hinweises fündig.

Die Entscheidung ist ohne Tatbestand - daher bitte weitersuchen, denn warum die Titelhertausgabe der Gläubigerin unmöglich wurde, bleibt im Dunkeln. Wenn einfach "weg" ist, ist das nicht auf Wunsch des Schuldner zur Post gegeben und nicht angekommen.


Von diesem ganzen bilateralen Theater mal abgesehen: Frage an meidinger : Ist jetzt immer noch keine Post mit dem Titel da????
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S.Nitschke
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Re: Abgeschlossener Vergleich - Titel verschwunden

Beitrag von S.Nitschke »

Netter Artikel

"Herausgabe des Vollstreckungstitels ist Holschuld des Schuldners "

https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... rs-f103890
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