Handy..
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Handy..
Hey
Ich habe am Wochenende meine Mutter mit ihrem Auto vom Flughafen abgeholt. Weil ich wusste, dass ich nicht wirklich lange warten muss, habe ich mich auf einen Parkplatz gestellt und dabei den Motor angelassen (waren maximal 5 Minuten die ich warten musste). Hab dann um die Zeit rumzukriegen mein Handy hervorgeholt und mich damit beschäftigt. Plötzlich stand die Polizei, die den Platz dort ein bisschen bewacht hat, vor mir und meinte, dass ich gerade ein Handyverstoß begehe und auf mich jetzt ein Bussgeld von 100€ zukommen wird. Ich konnten ihnen wenigstens erklären, dass ich das nicht Bar bezahlen kann und jetzt muss ich auf den Brief warten..
Allerdings kann ich das durch die Pfändung nur schwer bezahlen.
Hab mich natürlich auch gleich darüber informiert, wie das als Handyverstoß gelten kann, wenn ich gar nicht fahre und quasi parke. Aber laut https://bussgeldcheck.bild.de/c/handyverstoss/ zum Beispiel muss der Motor wirklich abgeschaltet sein, dass man das Handy in die Hand nehmen darf..
Kann man trotzdem irgendwie dagegen vorgehen bzw was mache ich jetzt am besten?
Ich habe am Wochenende meine Mutter mit ihrem Auto vom Flughafen abgeholt. Weil ich wusste, dass ich nicht wirklich lange warten muss, habe ich mich auf einen Parkplatz gestellt und dabei den Motor angelassen (waren maximal 5 Minuten die ich warten musste). Hab dann um die Zeit rumzukriegen mein Handy hervorgeholt und mich damit beschäftigt. Plötzlich stand die Polizei, die den Platz dort ein bisschen bewacht hat, vor mir und meinte, dass ich gerade ein Handyverstoß begehe und auf mich jetzt ein Bussgeld von 100€ zukommen wird. Ich konnten ihnen wenigstens erklären, dass ich das nicht Bar bezahlen kann und jetzt muss ich auf den Brief warten..
Allerdings kann ich das durch die Pfändung nur schwer bezahlen.
Hab mich natürlich auch gleich darüber informiert, wie das als Handyverstoß gelten kann, wenn ich gar nicht fahre und quasi parke. Aber laut https://bussgeldcheck.bild.de/c/handyverstoss/ zum Beispiel muss der Motor wirklich abgeschaltet sein, dass man das Handy in die Hand nehmen darf..
Kann man trotzdem irgendwie dagegen vorgehen bzw was mache ich jetzt am besten?
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Re: Handy..
Obschon es aus meiner Sicht eine vollends bepöhlte Regelung ist, stimmt das meines Wissens so. Der Motor muss aus sein, damit Du an Deinem Handkloddi rumspielen darfst. Hättest Du ein aktuelleres KFZ-Modell gehabt, wäre es automatisch ausgegangen und es wär in Ordnung gewesen.Hjaml hat geschrieben: ↑9. Jan 2020, 12:47 Hab mich natürlich auch gleich darüber informiert, wie das als Handyverstoß gelten kann, wenn ich gar nicht fahre und quasi parke. Aber laut https://bussgeldcheck.bild.de/c/handyverstoss/ zum Beispiel muss der Motor wirklich abgeschaltet sein, dass man das Handy in die Hand nehmen darf..
Die beiden Bullitessen müssen entsprechend einen besonders warmen Tag gehabt haben um sich nicht zu pingelig zu finden, Dich deswegen zu behelligen - aber das ist nur meine persönliche Meinung und die hilft Dir nicht. Formal hatten sie wohl leider recht.
Ich wüsste nicht wie. Aber ich bin ja auch kein Anwalt für Verkehrsrecht. Du könntest gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen. Mit welcher Begründung, keine Ahnung;) Wenn nichts draus wird, wirds aber noch teurer.
Ansonsten kostet dieser "Verstoß" meines Wissens 60 Euro + Gebühren (oder haben die das mittlerweile erhöht?).
Wenn Du das nicht in einer Summe zahlen kannst, darfst Du die Behörde bitten es in Raten zu zahlen.
Normalerweise kann man schlimmeres verhindern, indem man einfach schonmal anfängt auf sein Aktenzeichen eine Rate zu zahlen während man das beantragt. Selbst wenn da nichts bei rauskommt - meine Erfahrung ist, dass die Vollstreckungsmenschen dort genug damit zu tun haben den Leuten hinterzulaufen die sich überhaupt nicht rühren. In aller Regel sollten die keine Maßnahmen einleiten (Ich hätte da zumindest noch nicht von gehört) wenn regelmäßig eine Rate kommt - selbst wenn es keine offizielle Vereinbarung dazu gibt.
Obschon es mit natürlich besser ist...
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Re: Handy..
auch wenn ich dir beim Rest Deiner Antwort zustimme, ist dieser Satz leider mittlerweile nicht mehr richtig, eine automatische Start-/Stop-Abschaltung gilt nicht als "Motor aus'.
Ist albern, aber leider so.
Wenn das ganze wenigstens konkret überwacht würde, könnte ich das ja nachvollziehen, Telefonate (allerdings egal ob per Freisprechen oder mit Schmierfon) lenken wirklich ab. Wenn ich mich allerdings in der Stadt so umschaue.......
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Re: Handy..
hmmm... Gibts denn was neues an Rechtsprechung dazu nach OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 RBs 1/14 welche das Gegenteil besagt?
Das OLG sagte im Tenor
"Eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge eines automatischen Ausschaltens des Motors (Start-Stopp-Funktion) ausgeschaltet ist. Das Gesetz differenziert insoweit nicht zwischen einer manuellen oder automatischen Abschaltung des Motors."
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Re: Handy..
ja, §23 (1b) StVO (neue Fassung):
Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.
Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.
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Re: Handy..
Alles klar! Ich danke für die Erhellung!
Nur mal so aus Interesse eine saudoofe Frage, da ich noch nie so ein Auto hatte:
Wie macht man denn so ein Auto aus, das schon aus ist? Haben diese neuen Dinger dann eine Funktion "auser als aus", "wirklich richtig aus" oder "aus - echt jetz!"?
Nur mal so aus Interesse eine saudoofe Frage, da ich noch nie so ein Auto hatte:
Wie macht man denn so ein Auto aus, das schon aus ist? Haben diese neuen Dinger dann eine Funktion "auser als aus", "wirklich richtig aus" oder "aus - echt jetz!"?
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Re: Handy..
Ob es immer noch so ist kann ich nicht beurteilen aber es war mal so, dass ein Fahrzeug als aus eingestuft worden ist, wenn die Zündung nicht eingeschaltet ist. Es war z.B. so, dass es schon ausreichend war, die Zündung einzuschalten, dass fahren unter Alkohol zur Last gelegt werden konnte.
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Re: Handy..
Es steht ja schon auch eindeutig in dem StVO Paragraf, dass "Motor aus" in Ordnung ist um den Handkloddi straffrei befummeln zu dürfen (sinngemäß).
Hier geht es offenbar nur um die Frage wieviel aus, aus genug ist.
Von daher meine Frage, da alle Autos die ich bisher gefahren habe nur eine Stufe von "Motor aus" kannten.
Ein näherer Nutzen oder technischer Sinn von sowas wie "Doppel-Aus" wäre mir weder bekannt noch einleuchtend... aber ich bin ja auch ein praktizierender Techniknostalgiker.
Hier geht es offenbar nur um die Frage wieviel aus, aus genug ist.
Von daher meine Frage, da alle Autos die ich bisher gefahren habe nur eine Stufe von "Motor aus" kannten.
Ein näherer Nutzen oder technischer Sinn von sowas wie "Doppel-Aus" wäre mir weder bekannt noch einleuchtend... aber ich bin ja auch ein praktizierender Techniknostalgiker.
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Re: Handy..
Bei der Start-Stop-Funktion ( Motor aus beim halten an einer Ampel) geht es ja darum Kraftstoff zu sparen und der Umwelt etwas gutes zutun. Ich bin zwar kein Fachmann aber vom reinen Gedankengang her, geht der Motor an einer Ampel zwar aus, man befindet sich aber immer noch im eigentlichen Fahrbetrieb.
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Re: Handy..
Mal wieder eine Frage aus meinem ehemaligen Tätigkeitsbereich...
Tatsächlich gilt Start-Stopp Automatik nicht mehr als Aus...
Rechtssicher das Fahrzeug abzuschalten, geht eigentlich nur mit Schlüssel ziehen bzw Start-Stopp Knopf drücken. So, dass eben auch die Bordelektronik Aus ist...
Und zum Thema:
Gegen die Knolle wirste Dich deswegen auch nur sehr schlecht wehren können. Müsste man mal einen Fachanwalt fragen, ob man noch etwas wg dem "Wartebereich" am Flughafen machen könnte, aber grundsätzlich haben die Beamten erst einmal richtig gehandelt.
Übrigens: "Bar" wird in keiner Lage bei irgendwelchen Beamten mehr bezahlt. Entweder Du lässt Dir die Knolle schriftlich mit Zahlungsaufforderung zuschicken oder zahlst "Ordnungsgeld" (Die berühmten 35 Euro bei ein Verkehrsunfall) per Karte vor Ort
Tatsächlich gilt Start-Stopp Automatik nicht mehr als Aus...
Rechtssicher das Fahrzeug abzuschalten, geht eigentlich nur mit Schlüssel ziehen bzw Start-Stopp Knopf drücken. So, dass eben auch die Bordelektronik Aus ist...
Und zum Thema:
Gegen die Knolle wirste Dich deswegen auch nur sehr schlecht wehren können. Müsste man mal einen Fachanwalt fragen, ob man noch etwas wg dem "Wartebereich" am Flughafen machen könnte, aber grundsätzlich haben die Beamten erst einmal richtig gehandelt.
Übrigens: "Bar" wird in keiner Lage bei irgendwelchen Beamten mehr bezahlt. Entweder Du lässt Dir die Knolle schriftlich mit Zahlungsaufforderung zuschicken oder zahlst "Ordnungsgeld" (Die berühmten 35 Euro bei ein Verkehrsunfall) per Karte vor Ort
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