Hallo,
ich habe eine Frage für eine Bekannte, die in Erwägung zieht Privatinsolvenz anzumelden.
Sie ist verheiratet, ein Kind (9 Jahre).
Sie ist in Teilzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt; es handelt sich um 22,5 Wochenstunden und sie verdient 1339 Euro Netto.Leider sind mehr Wochenstunden seitens des Arbeitgebers nicht drin.
Da es sich um eine unbefristete Stelle im öffentlichen Dienst handelt möchte sie diese gerne behalten; einen vergleichbaren Stundenlohn wird sie als Reinigungskraft schwerlich finden.
Die Frage wäre nun ob man sie zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit zwingen könnte diese Stelle aufzugeben bzw was sonst verlangt werden könnte um diese zur erfüllen?
Viele Grüße und danke im Vorraus.
Erwerbsobliegenheit
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Re: Erwerbsobliegenheit
Zwingen wird einen keiner. Aber das ist durchaus eine komplizierte Frage.
Ich pflege z.B. meine Mutter und arbeite demnach gar nicht, also was ein Einkommen angeht. Mein IV antwortete mir es käme mithin darauf an ob ein Gläubiger in dieser Frage "nachfragen" würde und wenn käme es später dann auch auf den Rechtspfleger und ggf. schließlich den Richter an.
Ich pflege z.B. meine Mutter und arbeite demnach gar nicht, also was ein Einkommen angeht. Mein IV antwortete mir es käme mithin darauf an ob ein Gläubiger in dieser Frage "nachfragen" würde und wenn käme es später dann auch auf den Rechtspfleger und ggf. schließlich den Richter an.
Re: Erwerbsobliegenheit
Hallo,
ich war damals in einer ähnlichen Situation. Halbe Stelle im öffentlichen Dienst. Keine Stundenaufstockung auf der Stelle möglich, aber ich wollte die unbefristete Stelle nicht aufgeben. Habe dann nebenbei noch einen Minijob gemacht und später eine zweite Stelle im öffentlichen Dienst begonnen, so dass ich auf insgesamt immer 30-40 Stunden/Woche kam. Niemand hat das je in Frage gestellt, aber man muss schon auch was dafür tun das Einkommen so hoch wie möglich zu haben und nicht gezielt wenig zu machen, um wenig gepfändet zu bekommen.
ich war damals in einer ähnlichen Situation. Halbe Stelle im öffentlichen Dienst. Keine Stundenaufstockung auf der Stelle möglich, aber ich wollte die unbefristete Stelle nicht aufgeben. Habe dann nebenbei noch einen Minijob gemacht und später eine zweite Stelle im öffentlichen Dienst begonnen, so dass ich auf insgesamt immer 30-40 Stunden/Woche kam. Niemand hat das je in Frage gestellt, aber man muss schon auch was dafür tun das Einkommen so hoch wie möglich zu haben und nicht gezielt wenig zu machen, um wenig gepfändet zu bekommen.
Re: Erwerbsobliegenheit
@AdiDana - genau und gut auf den Punkt gebracht.